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Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2012: Schlechte Chancen für Mütter - Schöffen-Charta – Schuld sind die anderen

12.06.2012

Ein Mann in Anzug mit Megaphon symbolisiert laute Stimmen im Rechtssystem und die Herausforderungen für Mütter.

Mütter haben im Job schlechte Chancen – da hilft nur der Weg vors Gericht oder der Ruf nach der Politik. Außerdem in der Presseschau: europäisches Gesellschaftsrecht, Kunst und Anwälte, die Schöffen-Charta, der Gribkowsky-Prozess sowie der gegen Verena Becker. Zum Schluss ein griechischer Rechtsextremer, der erst die Fäuste fliegen und dann den Anwalt sprechen lässt.

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Diskriminierung im Job: Vor dem Arbeitsgericht Erfurt klagt eine Frau auf Weiterbeschäftigung als Beschäftigte bei der Pressestelle der Stadt Weimar. Wie die taz (Simone Schmollack) berichtet, macht die Frau geltend, dass ihr Vertrag nicht verlängert wurde, weil sie zwei Kinder hat – damit könnte ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegen. Die Verhandlung soll heute stattfinden.

Heide Oestreich (taz) fordert angesichts der "Sackgasse Teilzeit", in die vor allem Frauen mit Kindern geraten, einen Rechtsanspruch auf eine Rückkehr zu einer höheren Stundenzahl.

Weitere Themen – Rechtspolitik

EU-Gesellschaftsrecht: Auf der "Recht und Steuern"- Seite des Handelsblatts skizziert der Rechtswissenschaftler Klaus J. Hopt, wie eine europäische Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechts aussehen könnte. Oberste Prorität habe dabei die Freiheit der Sitzverlegung.

Cookies: Die EU-Richtlinie zur Verwendung von Cookies auf Internetseiten erläutert der Rechtswissenschaftler Ermano Geuer auf lto.de. Deutschland hätte die Richtlinie bis Ende Mai umsetzen müssen.

Betreuungsgeld: Die FAZ (Stephan Löw) erklärt, wie das Betreuungsgeld im Eilverfahren "durchs Parlament gepeitscht" werden soll und schildert die Kritik an dem dichten Verfahren.

Urheberrecht: Wie die FAZ (Joachim Jahn) berichtet, lehnt die Bundestagsfraktion von CDU und CSU eine so genannte Kulturflatrate für Internetnutzer ab, ebenso Zugangssperren für Urheberrechtsverletzer. Dagegen begrüße sie ein "eng begrenztes" Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage. Reinhard Müller (FAZ) schreibt dazu in einem knappen Kommentar: "Eine zentrale Botschaft lautet: Das Urheberrecht gilt auch im digitalen Zeitalter".

Kunst und Anwälte: Im Vorfeld des Deutschen Anwaltstages, der sich ab Mittwoch mit "Kunst, Kultur und Anwaltschaft" befassen wird, führt die FTD (Elke Spanner) ein kurzes Interview mit dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, Cord Brügmann. Er kündigte an, vom Anwaltstag seien etwa zur Vorratsdatenspeicherung "starke rechtspolitische Signale zu erwarten".

Weitere Themen - Justiz

Schöffen-Charta: Im Mai haben 17 europäische Fachverbände die "Europäische Charta der Ehrenamtlichen Richter" unterzeichnet, darunter auch der deutsche Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Darin werden Mindeststandards für die Tätigkeit als Laienrichter und mehr Sachverstand gefordert. Der Jurist und Berater Christopher Hauss stellt auf lto.de die Charta und die Kritik daran vor.

Kriminelle Vereinigung: Das Landgericht Dresden hat in einem Revisionsprozess fünf Neonazis verurteilt und dabei – dem Bundesgerichtshof folgend – festgestellt, dass die Kameradschaft "Sturm 34" eine kriminelle Vereinigung darstellt. Vier Männer erhielten Haftsstrafen von bis zu zwei Jahren auf Bewährung, ein Mann eine Geldstrafe. Die taz (Michael Bartsch) berichtet.

Mordfall Brieger: Das Landgericht Trier hat den Angeklagten Josef K. im Mordfall Lolita Brieger freigesprochen. Wie die FR (Bernhard Romanowski) berichtet, war das Gericht zwar davon überzeugt, dass Josef K. vor dreißig Jahren seine damalige Freundin getötet hat, jedoch ließen sich Mordmerkmale nicht zweifelsfrei nachweisen. Andere Straftaten, insbesondere Totschlag, sind mittlerweile verjährt.

Telekom Kundenwerbung: Die Telekom darf Kunden nicht ohne Auftrag Begrüßungsschreiben oder Auftragsbestätigungen schicken. lawblog.de (Udo Vetter) stellt zwei entsprechende Urteile des Oberlandesgerichts Köln und des Landgerichts Bonn vor.

Gribkowsky-Prozess: Die SZ (Klaus Ott) berichtet von dem Prozess gegen den ehemaligen Vorstand der BayernLB, Gerhard Gribkowsky, vor dem Landgericht München und sieht in den Ausführungen des Vorsitzenden Richters die "verklausulierte Ankündigung eines harten Urteils".

Verena Becker: Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnen heute die Plädoyers. Die SZ (Wolfgang Janisch) schreibt, es wäre "überraschend" wenn die Bundesanwälte an ihrer ursprünglichen Anklage festhielten, wonach Becker an dem Mord an Siegfried Buback als Mittäterin beteiligt gewesen sein soll.

Schlecker: Wie das Handelsblatt (iw) berichtet, prüft die Stuttgarter Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht wegen Bankrotts, Betrugs und Untreue gegen Anton Schlecker.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Libyen – IStGH-Mitarbeiter: Den in Libyen festgenommenen Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshof droht eine Untersuchungshaft von 45 Tagen, meldet spiegel.de Eine Delegation habe Gespräche aufgenommen, um auf die Freilassung der Mitarbeiter hinzuwirken.

Frankreich – Kerviel-Prozess: Die SZ (Michael Kläsgen) berichtet von dem Pariser Prozess gegen den ehemaligen Händler der Société Générale, Jérôme Kerviel. Die Richterin sei "genervt" von dessen neuem Anwalt David Koubbi:"Es zischt und kracht".

Das Letzte zum Schluss

Prügeln und verklagen: Ein griechischer Rechtsextremer hat vor laufenden Fernsehkameras erst zwei linke Parlamentarierinnen angegriffen, jetzt verklagt er die beiden Frauen wegen angeblicher Beleidigung. Wem der Sprecher der Partei "Goldene Morgenröte" noch alles die Schuld an seinem Aussetzer zuschiebt, weiß Die Welt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Die juristische Presseschau vom 12. Juni 2012: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6365 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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