Der Wiederaufnahmeantrag im Fall Mollath ist merkwürdig: Die noch im Antragsentwurf aufgeführten Rechtsbeugungen des Mollath-Richters Brixner sind nun alle verschwunden. Außerdem in der Presseschau: Ministerium erarbeitet Verordnung zur Netzneutralität, NPD klagt gegen Drei-Prozent-Klausel, EuGH verhandelt im Juli über Vorratsdatenspeicherung und warum Anklagte im Strafprozess nicht das letzte Wort haben sollten.
Fall Gustl Mollath/Wiederaufnahmeantrag: Die Montags-SZ (Olaf Przybilla) findet den vom Regensburger Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl eingereichten Wiederaufnahmeantrag im Fall Gustl Mollath "merkwürdig". Im Entwurf des Antrags habe Meindl insgesamt fünf Rechtsbeugungen des Richters Otto Brixner aufgeführt. So habe der Richter Mollath bewusst und willkürlich durch die Verweigerung effektiven Rechtsschutzes benachteiligt. Brixner habe "keinerlei Interesse an einem prozessordnungsgemäßen Ablauf des Anhörungsverfahrens" gehabt, so Meindl laut SZ im Entwurf. In der endgültigen Version sei davon jedoch keine Rede mehr. Vor dem Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag habe Meindl aber ausgesagt, er halte eine Rechtsbeugung Brixners für möglich, habe dies aber nicht im Antrag behaupten wollen.
Im Leitartikel der Montags-FR möchte Christian Bommarius mit Kurt Tucholsky rufen: "Reißt dieser Justiz die falsche Binde herunter!" und fasst noch einmal detailliert die Hintergründe des Falles zusammen.
Merk vor Mollath-U-Ausschuss: Die Samstags-SZ (Olaf Przybilla) berichtet über den Auftritt der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) vor dem Untersuchungsausschuss. "Ruhig, konzentriert, beinahe teilnahmslos" habe Merk "Stunde um Stunde" gesprochen und dabei lediglich eingeräumt: Das Material von Mollath, das zur Einleitung zahlreicher Steuerverfahren geführt hatte, hätte bereits im Jahr 2004 den Steuerfahndern übergeben werden müssen. Dazu auch die Samstags-FAZ (Albert Schäffer): Merks Berater hätten sich "alle Mühe gegeben, in der Disziplin 'Empathie' Boden gutzumachen".
Reinhard Müller (Samstags-FAZ) kommentiert: Merk habe "so etwas wie Empathie" erkennen lassen.
Weitere Themen – Rechtspolitik
EU-Kommission-Patiententests vereinfacht ermöglichen: Über Pläne der EU-Kommission zur Vereinfachung der Erprobung "nicht gänzlich neuer Wirkstoffe" an Patienten informiert der Spiegel (Nicola Kuhrt). Geplant sei eine Widerspruchslösung, die aber gegen die EU-Grundrechtecharta verstieße; auch sollen Ethikkommissionen Patiententests nicht mehr genehmigen, sondern nur noch "unverbindlich prüfen". Die Regelungen seien vor allem durch wirtschaftliche Motive motiviert: Die Kosten und Bürokratieaufkommen für Studien stiegen immer weiter.
VO zu Netzneutralität: Das Bundeswirtschaftsministerium hat laut Spiegel (Frank Dohmen/Gerald Traufetter, Zusammenfassung auf spiegel.de) einen Verordnungsentwurf zur "Gewährleistung der Netzneutralität" erarbeitet. Kern des neunseitigen Papieres sei das Verbot der "Bevorzugung eigener Inhalte und Anwendungen" durch Netzbetreiber. Auslöser sei der Streit um die Telekom-Pläne gewesen, eigene Dienste von einer geplanten Geschwindigkeitsdrosselung ausnehmen zu wollen. Dazu auch faz.net (Henrike Roßbach).
Europawahlrecht – Klage gegen Drei-Prozent-Klausel: Wie spiegel.de meldet, hat die NPD bereits am Freitag beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage eingereicht gegen die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl. Weitere kleinere Parteien zögen dies ebenfalls in Erwägung. taz.de (Christian Rath) erläutert noch einmal die Hintergründe. Die bisherige Fünf-Prozent-Hürde war 2011 von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt worden, der Eingriff in die Stimmwert-Gleichheit sei nicht rechtfertigbar. taz.de hält es für nicht sehr wahrscheinlich, dass das Gericht davon abweiche. Die Abgeordneten wiederum gäben sich "selbstbewusst und konfliktbereit", hätten aber auch versucht, Karlsruhe eine "Brücke zu bauen" und etwa auf seit 2011 veränderte Verhältnisse hingewiesen. Der Antrag der NPD vor dem BVerfG sei übrigens zu früh, da das Gesetz noch nicht verkündet ist.
Jost Müller-Neuhof (Sonntags-tagesspiegel) meint mit Blick auf das BVerfG: "Kein Urteil für die Ewigkeit". Die Politik nehme das EU-Parlament ernst und könne von den Karlsruher Richtern gleiches erwarten.
Vermögensabschöpfung bei Straftätern: Der Spiegel berichtet aus dem gemeinsamen Wahlprogramm der Union, die eine Vereinfachung der Abschöpfung des Vermögens von Straftätern plane. Dazu diene u.a. eine Abtrennung des Verfahrens zum Vermögenseinzug vom übrigen Gerichtsverfahren. Ersteres solle bis zu fünf Jahre nach einer rechtskräftigen Verurteilung möglich sein.
Lebenslage Sperre nach Doping: Wie die Samstags-SZ berichtet, haben sich die Landesjustizminister auf ihrer Frühjahrskonferenz mehrheitlich für einen Straftatbestand des "Dopingbetrugs" ausgesprochen. Grund seien die "wirtschaftlichen Auswirkungen manipulierter Höchstleistungen im Sport". Der baden-württembergische Minister Rainer Stickelberger (SPD) habe bereits eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, der nun gute Chancen eingeräumt würden.
Im Sport-Teil der FAS (Michael Eder) findet sich ein Beitrag zur Frage der Durchsetzbarkeit lebenslanger Sperren für Doper; die Rückkehr sogenannter Extremdoper in den aktiven Sport erschüttere die sauberen Athleten. Juristisch wäre dies laut FAS wohl nicht durchsetzbar: So habe etwa das Oberlandesgericht München bereits 1996 entschieden, eine mehr als zweijährige Sperre verletze die Berufsfreiheit der betroffenen Athleten.
Haftungsbeschränkung für Anwälte und Schriftsätze per E-Mail: Anwälte können ihre Schriftsätze ab dem Jahr 2018 nur noch per E-Mail an Gerichte und Behörden leiten. Weiter könnten sich nun Sozietäten von Anwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) umwandeln – so solle einer Flucht großer Kanzleien in die Limited Liability Partnership (LLP) abgeholfen werden. Die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet über zwei entsprechende Gesetze, die im Bundestag verabschiedet wurden. Mit der PartG mbB komme indes eine erhöhte Haftpflichtversicherung: Anwaltskanzleien benötigten eine Deckung von mindenstens 2,5 Millionen Euro. Auch solle mit dem Gesetzespaket verhindert werden, dass insbesondere Banken und Versicherer "im letzten Moment Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs zu ihren Lasten" abwendeten.
Europäisches Asylrecht: lto.de (Claudia Kornmeier) spricht mit Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, über das neue gemeinsame europäische Asylrecht, warum Deutschland dies verzögert hatte. Dabei geht es um das Arbeitsverbot für Asylbewerber, Rechtsschutz gegen Abschiebungen und das sogenannte Flughafenverfahren, das Deutschland nicht aufgeben wollte.
Betreuungsrecht: Das neue vom Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden" ist eine kleine Reform des Betreuungsrechts, die vor allem Geld sparen soll, so die Samstags-SZ (Heribert Prantl). Die Betreuungsgerichte hätten künftig die Pflicht, vor Bestellung eines Betreuers die Betreuungsbehörde anzuhören. Damit solle, so die SZ, insbesondere die Bestellung bezahlter Betreuer vermieden werden.
Separat kommentiert Heribert Prantl (SZ) mit Blick auf die 1,3 Millionen Betroffenen: "Ihr Menschenrecht verhungert und verdurstet, weil es viel zu wenig Geld, viel zu wenig Hilfe und viel zu viele Paragrafen dafür gibt."
Schlechtes Rechtsverständnis in NRW: Das "mitunter eigenwillige Rechtsverständnis" der nordrhein-westfälischen rot-grünen Landesregierung kritisiert Reiner Bruger (Montags-FAZ). So habe der Verwaltungsgerichtshof Münster die Haushaltspolitik wiederholt rügen müssen. Auch genüge die Finanzierung einer neuen "staatsferne Journalismusstiftung" aus Rundfunkgebühren nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Überwachung durch Geheimdienste: Der Spiegel (Melanie Amann/ Sven Becker u.a. Zusammenfassung auf spiegel.de) berichtet über das "100-Millionen-Euro-Programm" des deutschen Bundesnachrichtendienst für den Ausbau der Abteilung "Technische Aufklärung" und erläutert den Rechtsrahmen für den Geheimdienst. Erlaubt sei dem BND im G-10-Gesetz die Überwachung von rund 20 Prozent der Kommunikation mit Auslandsbezug, Deutsche Internetsurfer aber seien "offiziell tabu". Dazu auch die Montags-FR (Mira Gajevic).
Über das Treffen von Vertretern der Konzerne Google und Microsoft mit Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler (FDP) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) informiert die Samstags-FAZ (Joachim Jahn).
Weitere Themen – Justiz
EuGH – Vorratsdatenspeicherung: internet-law.de berichtet, dass der Europäische Gerichtshof am 9. Juli dieses Jahres über die Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta verhandeln wird. Der EuGH habe die Vorlagen des irischen High Court und des österreichischen Verfassungsgerichtshofes verbunden.
BVerfG – EZB: Stoppen werde das Bundesverfassungsgericht die EZB-Rettungspolitik wohl nicht; dass es dem Staatsanleihenkaufprogramm Grenzen setzt, wäre indes denkbar. Die FAS (Lisa Nienhaus) wagt eine Entscheidungsprognose für das laufende Verfahren und beantwortet Verfassungsrichter für Verfassungsrichter die Fragen: "Wer ist das?", "Wodurch ist er/sie aufgefallen?" und "Wie wird er/sie wohl entscheiden?". Voßkuhle, Lübbe-Wolff, Landau und Huber tendierten zu "Grenzen für die EZB", bei den übrigen Richtern sei es unklar.
Auch Der Spiegel (Dietmar Hipp) meint, einfach billigen werde das BVerfG das Ankaufprogramm nicht, aber auch nicht als "per se rechtswidrig qualifizieren". Brisant sei daran, dass das Gericht bei dieser Entscheidung erstmals ein EU-Organ "in die Schranken" wiese. Dafür müsse es erst klären, wie streng es das EZB-Programm prüfen könne, für die Auslegung von Europarecht sei "in erster Linie" der Europäische Gerichtshof zuständig. Einer Prüfung könne außerdem die Unabhängigkeit der EZB im Wege stehen.
BFH – Doppelt besteuerte Erbschaft: Vor einer Mittwoch vor dem Bundesfinanzhof beginnenden Verhandlung zur Doppelbesteuerung einer Erbschaft berichtet der Spiegel (Dietmar Hipp). Sowohl Deutschland als auch Frankreich hatten das von einem deutsch-französischen Ehepaar hinterlassene Vermögen in Höhe von 1,5 Millionen Euro mit insgesamt 71 Prozent besteuert. Geklagt habe nun eine Erbin. Ihr Anwalt sehe eine "Diskriminierung wegen eines grenzüberschreitenden Vorgangs", auch dürfe ein Erbe "nicht ausgehöhlt" werden. 2009 habe, so der Spiegel, der Europäische Gerichtshof eine doppelte Besteuerung (deutsch-spanisch) als grundsätzlich unionsrechtskonform beschieden.
OLG Frankfurt zu Dynamo Dresden: Erfolglos verlief der Versuch des Fußballbundesliga-Zeitligisten Dynamo Dresden, eine einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss vom DFB-Pokal in der kommenden Saison zu erwirken. Wie spiegel.de meldet, hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Antrag als unbegründet abgelehnt.
LG Hamburg zu Sharehoster-Haftung: Bleibt ein Sharehoster trotz Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer über Wochen untätig, müsse er, so entschied das Landgericht Hamburg laut internet-law.de (Thomas Stadler), gegebenenfalls als "Gehilfe des Verletzers" haften.
VG Arnsberg zu Religionsgemeinschaft: Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat jüngst entschieden, die Hindu-Tempelgemeinschaft aus Hamm müsse offiziell vom Land Nordrhein-Westfalen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Dazu informiert lto.de. Das VG halte den notwendigen "erheblichen religiösen Bedarf" für gegeben; das Land werde dagegen wohl vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.
Aussage von Carsten S. im NSU-Prozess: Im Spiegel zieht Gisela Friedrichsen ihr Fazit zu den ersten zehn Prozesstagen vor dem Münchener Oberlandesgericht: Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sei "inzwischen ein Meister im strategischen Vorantreiben". Die Verteidiger von Beate Zschäpe dagegen suchten noch den "Weg durch das schwere Fahrwasser", wobei Anja Sturm ihren Job souverän mache, Götzl höre ihr zu. Der Angeklagte Carsten S. habe unter größter Anspannung versucht, "reinen Tisch" zu machen, sich sogar selbst über die Anklage hinaus belastet. Den Mitangeklagten Ralf Wohlleben habe er in düsteres Licht gerückt. Eine Befragung durch dessen Verteidiger lehnten seien Verteidiger ab. S. dazu: Wohlleben solle sich auch erst mal "nackig" machen.
Die Wochenend-taz (M. Halser/W. Schmidt/A. Speit) berichtet über die Aussage von Carsten S. Danach sei die Annahme nicht mehr haltbar, der NSU habe keine Mitwisser gehabt.
Die Woche im NSU-Prozess kommentierte Holger Schmidt, ARD-Terrorismusexperte, für den Deutschlandfunk unter dem Titel "Ermittlungshilfe unter Eid".
Zschäpes "braune Brieffreundschaft": Über den Brief von Beate Zschäpe an einen Insassen der Justizvollzugsanstalt Bielefeld und vor der Haft Angehöriger der rechtsextremen Szene Dortmunds, informiert die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz). Auch juristisch könne das 26-seitige Schriftstück hochrelevant sein: Vertreter der Nebenkläger planten nun, den Brief, der viel über die Haltung Zschäpes verrate, in das Verfahren einzuführen. Der Brief enthalte wohl in der Neonazi-Szene bekannte Codes. Über Zschäpes "braune Brieffreundschaft" berichtet auch die Montags-taz (Andrea Röpke/Andreas Speit). Welt.de (Per Hinrichs) druckt Zschäpes Zeichnungen im Brief ab.
Mappus vor U-Ausschuss: Von Stefan Mappus (CDU), ehemaliger baden-württembergischer Ministerpräsident, zweitem Auftritt vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag berichtet die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt). Mappus behaupte, die beim Rückkauf der ENBW-Aktien beratende Kanzlei Gleiss Lutz habe ihn nicht über die Risiken aufgeklärt: Eine "Riesensauerei". Dabei gehe es um die Ungeeignetheit des sogenannten Notbewilligungsrechtes aus Art. 81 der Landesverfassung für den Rückkauf. Über die Anklageerhebung wegen des Vorwurfs der Untreue gegen Mappus werde, so die FAZ weiter, Anfang 2014 entschieden. Dann liege das Gutachten vor, ob die Aktien zu einem "angemessenen Preis" angekauft wurden.
Haftbefehl gegen Ex-Siemens-Chef Pierer: Laut Montags-SZ (Klaus Ott/ Tasos Telloglou) drohten dreizehn ehemaligen Siemens-Managern international gültige Haftbefehle aus Athen. Die dortige Staatsanwaltschaft habe Anklage wegen Schmiergeldzahlungen erhoben, darunter gegen den Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer. Das Oberlandesgericht Athen habe eine Frist bis zum 8. Juli gesetzt. Haben die Angeklagten bis dahin nicht persönlich vor Ort Stellung genommen, folge der Haftbefehl. Die SZ spricht von einer "Posse": So fehle es in der Anklage etwa an jedem Beweis für "persönliche Verstrickungen" Pierers in die Schmiergeldzahlungen. Auch seien bei einige Betroffenen, darunter auch Pierer, die Papiere und die Frist nicht einmal angekommen. Die Staatsanwaltschaft München habe die Unterlagen "postwendend" zurückgesandt wegen Unvollständigkeit und zu kurzer Fristen.
Weitere Themen – Recht im Ausland
USA - Yahoo vor PRISM-Geheimgericht: Laut spiegel.de (Jörg Breithut) hatte der Suchmaschinenkonzern Yahoo 2008 erfolglos versucht, sich gegen die Weitergabe von Nutzerdaten aus dem Ausland ohne Gerichtsbeschluss zu wehren. Yahoo sehe die Praxis als nicht verfassungskonform an und zog vor ein "Geheimgericht" in Washington, das zugunsten der US-Regierung entschieden habe.
USA - Supreme Court zu DNA-Patenten: Mit den wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung des Supreme Cour zur Unzulässigkeit von Patenten auf menschliche DNA befasst sich die Samstags-FAZ (Michael Psotta). Wichtig für die Pharmaunternehmen sei, dass Patente auf synthetische DNA weiter möglich sind.
Sonstiges
Heikle Kündigung untreuer Mitarbeiter: Im Beruf und Chancen-Teil befasst sich die Samstags-FAZ (Corinna Budras) mit den Schwierigkeiten der Kündigung krimineller Mitarbeiter. Unternehmensjuristen würden oft dazu raten, sich auch von untreuen Mitarbeitern lieber "einvernehmlich und stillschweigend" zu trennen. Die Rechtslage mache es Arbeitsgebern auch in "glasklaren" Fällen nicht leicht, so die FAZ. So entschied etwa das Bundesarbeitsgericht kürzlich, eine fristlose Kündigung wegen Bestechung sei nur bei einem funktionierenden Compliance-System im Betrieb möglich. Die Kriminalitätsbekämpfung stieße an die immer enger werdenden Grenzen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter.
Vornamensrecht – "Pumuckl" geht: Die Grenzen gestalterischer Freiheit im Vornamensrecht lotet lto.de (Constantin Baron van Lijnden) aus. Begrenzt würde das elterlichen Recht zur Namensgebung durch das Kindeswohl - der Grat zwischen diesem und der elterlicher Kreativität sei aber manchmal ein schmaler: "Pumuckl" ist möglich, "Verleihnix" nicht. Notfalls gebe es die Möglichkeit, einen Namen zu ändern, etwa dann, wenn dieser "lächerlich" sei.
Friedrich "Informationsblockierer des Jahres": Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und sein Ministerium haben vom "Netzwerk Recherche" die "Verschlossene Auster" verliehen bekommen. Die "Laudatio" von Georg Mascolo findet sich in leicht gekürzter Fassung im Medien-Teil der FAS. Grund für die Verleihung sei der Wunsch des Minister und einigen leitenden Beamten des Ministeriums, Journalisten möglich wenig Rechte gegenüber dem Staat einzuräumen. Zu Veranstaltung und Rede auch die Montags-taz (Daniel Bouhs).
Das letzte zum Schluss
Das letzte Wort: Ist ein Angeklagter vom Verteidiger nicht auf das "letzte Wort" in der Verhandlung vorbereitet worden, kann dies schnell noch einmal einen ganzen Prozess über den Haufen werfen, wie Rechtsanwalt Joachim Müller auf dem Blog KanzleiundRecht.org zu berichten weiß. Ein Angeklagter habe während des gesamten Prozesses eisern geschwiegen und es war nicht auszuschließen, dass die Beweisaufnahme ansonsten keinen Tatvorwurf erbringen würde. Auf die Frage nach einem "letzten Wort" entschuldigte dieser sich hilflos, wohl überrumpelt, für sein Verhalten – es folgte eine Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Juni 2013: Rechtsbeugung im Fall Mollath – Haftungsbeschränkung für Anwaltskanzleien – Vorratsdatenspeicherung vor EuGH . In: Legal Tribune Online, 17.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8941/ (abgerufen am: 29.04.2024 )
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