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Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2018: Di Fabio gegen BVerwG / Stadt­­ar­chiv-Pro­zess / Gnade für Grö­ning?

16.01.2018

Die juristische Presseschau

In einem neuen meinungsstarken Gutachten bezieht Udo Di Fabio gegen das BVerwG Stellung. Außerdem in der Presseschau: In Köln beginnt das Verfahren zum Stadtarchiv-Unglück als Wettlauf gegen die Verjährung und Oskar Gröning bittet um Gnade.

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Thema des Tages

Selbsttötung: Im vergangenen März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass todkranken Patienten bei entsprechendem Willen der Zugang zu Betäubungsmitteln zum Zweck der Selbsttötung unter strengen Vorraussetzungen nicht verwehrt werden darf. Beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seien seitdem 83 Anträge auf Herausgabe eines tödlich wirkenden Schlafmittels eingegangen. Keiner der Anträge ist bislang beschieden worden, schreibt die FAZ (Andreas Mihm). Der Behördenleiter habe vielmehr den früheren Verfassungsrichter Udo Di Fabio mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um die "fast einhellig als nicht verfassungskonform empfundene Rechtsauslegung der Verwaltungsrichter" und letztlich auch eine mögliche Strafbarkeit von Behördenmitarbeitern durch Herausgabe todbringender Präparate klären zu lassen. Das nun vorgelegte Gutachten kritisiere das Urteil als "verfassungsrechtlich nicht haltbar" und mit unabsehbaren, negativen Folgen verbunden. Analog zum finanzrechtlichen Instrument des Nichtanwendungserlasses solle der Bundesgesundheitsminister die Herausgabe von Präparaten zumindest bis zu einer Gesetzesänderung überbrücken. Nach einem weiteren Bericht der FAZ (Andreas Mihm) hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Bundestag aufgefordert, gesetzliche Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötung zu schaffen.

In einem Kommentar erinnert Reinhard Müller (FAZ) daran, dass das Urteil des BVerwG "gilt". Tatsächlich sei "Hilfe im Sterben" auch schon früher zulässig gewesen, hier habe gerade die Rechtsprechung "anhand zahlreicher Einzelfälle Konturen entwickelt", die für Patienten und Ärzte hilfreich gewesen wären. "Neue Unsicherheiten" müsse der "Gesetzgeber aus der Welt schaffen".

Rechtspolitik

Steuerrecht: In einem Kommentar macht Claus Hulverscheidt (SZ) darauf aufmerksam, dass das Steuerrecht "trotz aller Reformen" immer noch am "Wirtschaftsbild des 19. Jahrhunderts" hänge. Sei bislang die Besserbehandlung von Kapital- gegenüber Arbeitserlösen steuerpolitisch nicht angegangen worden, so gelte dies in noch größerem Maße für die Digitalwirtschaft. Die hier als "Tauschsystem" funktionierende Erhebung und Verwertung persönlicher Daten sei bislang für den "Fiskus kaum greifbar".

Ladenschlussgesetz: In einem Kommentar fordert Jost Müller-Neuhof (Tsp) die "verfassungsrechtliche Heiligsprechung des Sonntags" zu beenden. Die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sonntagsruhe stamme aus dem Jahr 2009, als "Facebook, Amazon und Google samt treuer Lieferdienste" noch nicht "mitverantwortlich für die Entvölkerung gesamter Innenstädte" gemacht werden konnten.

Justiz

BVerfG – Grundsteuer: Vor der für den heutigen Dienstag anberaumten mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer bringen SZ (Thomas Öchsner) und spiegel.de (David Böcking) Übersichten in Frage-und-Antwort-Form und gehen hierbei auch auf mögliche Reformen der Steuer ein.

LSG Niedersachsen-Bremen zu Schulbüchern: Die gesetzliche Schulbedarfspauschale für Leistungsempfänger nach Hartz IV reicht nicht für den Erwerb von Schulbüchern aus. Wegen einer planungswidrigen Regelungslücke müssen Jobcenter dementsprechend für diese Kosten aufkommen. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nach Meldung der FAZ (Marcus Jung).

LG Köln – Stadtarchiv: Knappe neun Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs beginnt am morgigen Mittwoch der Strafprozess gegen fünf Angeklagte, denen am Landgericht Köln fahrlässige Tötung und Baugefährdung vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft geht von einer unzureichenden Bausicherung aus, schreibt die FAZ (Bernd Freytag). Die am Bau beteiligten Baufirmen machten dagegen einen Bruch in einer weiter unten liegenden Erdschicht für das Unglück verantwortlich. Das Gericht stehe angesichts der im kommenden Jahr eintretenden Verjährung unter Zeitdruck. Ein ausführlicher Schwerpunkt-Artikel der taz (Andreas Wyputta/Pascal Beucker) geht auch auf die umfangreichen Rekonstruktionsarbeiten am betroffenen Archivgut ein und erläutert, wie sich die von der Stadt bislang mit 1,2 Milliarden Euro bezifferten Schadensersatzforderungen gegen die Baufirmen zusammensetzen.

LG Stuttgart – Zwangsehe: Weil sie ihre Tochter in die Türkei verschleppt haben sollen, um sie dort gegen ihren Willen zu verheiraten sind die Eltern sowie ein Onkel der Frau vor dem Landgericht Stuttgart unter anderem wegen Geiselnahme angeklagt. Über das Verfahren, bei dem die Angeklagten am ersten Prozesstag einen Verständigungsvorschlag des Gerichts ablehnten, schreibt zeit.de.

FG Köln zu Unsicherheitszuschlag: Der vom Finanzamt erhobene Unsicherheitszuschlag wegen einer nicht fortlaufenden Nummerierung von Rechnungen im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung eines Selbständigen ist vom Finanzgericht Köln als rechtswidrig aufgehoben worden. Zwar treffe die Steuerpflichtigen nach finanzgerichtlicher Rechtsprechung die Obliegenheit, Geldeingänge geordnet und chronologisch zu dokumentieren. Dies sei jedoch nicht zwingend durch ein bestimmtes numerisches System zu erreichen. Über die Entscheidung berichtet lto.de.

VG Düsseldorf zu Sonntagsruhe: Die von der Bezirksregierung Düsseldorf dem Versandunternehmen Amazon erteilte Erlaubnis, an zwei Adventstagen im Jahr 2015 arbeiten zu lassen, ist nach einer von zeit.de gemeldeten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtswidrig. Das weihnachtsbedingte Arbeitsaufkommen sei keineswegs ungewöhnlich im Sinne einer abweichenden Sondersituation gewesen, dass eine Verletzung der Sonn- und Feiertagsruhe gerechtfertigt wäre.

GBA Peter Frank: faces-of-democracy.org (Sven Lilienström) befragt den Generalbundesanwalt Peter Frank dazu, welchen Stellenwert die Demokratie für ihn habe, zu seiner Einschätzung zur Anzahl von Terrorverfahren und seiner Vorstellung von Pressefreiheit.

Recht in der Welt

USA – Datenzugriff: Demnächst entscheidet der Oberste Gerichtshof der USA darüber, ob die Justizbehörden des Landes ein Recht auf einen weltweiten Zugriff auf digitale Nutzerdaten haben. Trotz der Brisanz habe sich die Bundesregierung – im Gegensatz zur EU-Kommission – zur Problematik bislang nicht positioniert, schreibt das Hbl (Moritz Koch/Dietmar Neuerer). Deutsche Wirtschaftsverbände hätten das am Verfahren beteiligte Microsoft-Unternehmen mit einem sogenannten Amicus-Brief unterstützt. Gleichwohl sei fraglich, ob sich der Supreme Court in seiner Entscheidungsfindung beeinflussen lasse.

Sonstiges

Richterliches Mäßigungsgebot: Die Twitter-Aktivitäten des Bundestagsabgeordneten und Richters am Landgericht Dresden Jens Maier (AfD) nimmt die FAZ (Marlene Grunert/Constantin van Lijnden) zum Anlass einer vertieften Darstellung von Inhalt und Reichweite des richterlichen Mäßigungsgebotes.

Blockchain und Immobiliarsachenrecht: Für lto.de untersucht Maximilian Zimmer, Notar, den möglichen Nutzen der Blockchain-Technologie für das Immobiliarsachenrecht. Der Autor erkennt einen solchen Nutzen vor allem in der Sicherung umfangreicher Dokumentenbestände bei komplexen Immobilientransaktionen. Angesichts der noch immer konstitutiven Wirkung von Grundbuch-Einträgen im deutschen Recht bedürfe es dagegen immer noch einer durch Blockchains noch nicht zu leistenden Prüfung vorgelegter Rechtsgeschäfte.

Unternehmensjuristen und Innovation: Das Hbl (Heike Anger) berichtet zu einer ihm exklusiv vorliegenden Studie des Bundesverbands der Unternehmensjuristen und der Großkanzlei CMS, nach der Firmenanwälte im Umgang mit Innovationen mehr Mut und Risikobereitschaft benötigten. Die bisherigen Versäumnisse würden etwa mit fehlenden Kenntnissen im Bereich von Digitalisierung und IT-Recht begründet.

Oskar Gröning: Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning hat nach Meldung von lto.de ein Gnadengesuch eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Dezember entschieden, dass Gesundheitszustand und Alter Grönings einer Haftstrafe nicht entgegenstehen.

Das Letzte zum Schluss

Zivilisationsleiden: Der Umgang mit den in Kanada als First Nations bezeichneten indigenen Völkern stellt auch in der Geschichte des nördlichen Nachbarn der USA alles andere als ein Ruhmesblatt dar. Den Stamm der Plains Cree bewegen nach Bericht der SZ (Katharina Kutsche) darüber hinaus auch durchaus moderne Probleme: Weil sie die Darstellung ihres am Ende des 19. Jahrhunderts verstorbenen Häuptlings Poundmaker in dem Computerspiel "Civilization VI" für historisch unkorrekt halten, erwägen sie eine Klage gegen den Hersteller 2 K Games.

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lto/mpi

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Die juristische Presseschau vom 16. Januar 2018: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26493 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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