Nach einer Entscheidung des EuGH muss Deutschland eine EU-Richtlinie zu Grenzwerten für Schwermetall in Kinderspielzeug umsetzen. Außerdem in der Presseschau: Viel Lärm um Google, Aufenthalts- und Asylrecht, Ölpreisbindung, neue Ermittlungen gegen Gysi und warum Gott Schöpfer, aber kein Urheber ist.
Thema des Tages
EuGH zu Schwermetall in Spielzeug: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss Deutschland eine EU-Richtlinie zu Grenzwerten für Schwermetalle (Barium, Antimon, Quecksilber und andere) in Kinderspielzeug umsetzen. Das deutsche Recht habe bei den Obergrenzen auf die Bioverfügbarkeit abgestellt, die zulässige Menge einer Chemikalie, die in den menschlichen Körper gelangen darf. Die EU-Richtlinie lege den Migrationswert zugrunde, die erlaubte Menge eines Stoffes, den ein Spielzeug freisetzen kann, bevor er von Kindern aufgenommen werde. Für den Migrationswert werde auf verschiedene Aggregatszustände des Spielzeugs abgestellt, zum Beispiel flüssig, haftend, abgeschabt. Lediglich für abgeschabtes Spielzeug seien die deutschen Grenzwerte strenger gewesen. Der Deutsche Spielwarenherstellerverband DVSI habe die Entscheidung begrüßt, da sie einen seit 2009 währenden Rechtsstreit beende. Es berichten SZ (Uwe Ritzer), FAZ (Michael Stabenow/Henrike Roßbach), Die Welt (Carsten Dierig), taz (Jost Maurin) sowie zeit.de im Ressort Wissen.
Rechtspolitik
Aufenthalts- und Asylrecht: Mit der Neuregelung der Abschiebungshaft befasst sich Privatdozent und Rechtsanwalt Joachim Kretschmer in einem Beitrag für lto.de. Nach dem neuen § 62 Abs. 3 Nr. 5 und 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) soll Abschiebungshaft angeordnet werden, wenn Fluchtgefahr vorliege. Die Fluchtgründe, die in einem neuen Abs. 14 von § 2 AufenthG eingefügt werden sollen, sehen unter anderem Einreise unter Umgehung einer Grenzkontrolle, Verstecken vor polizeilichen Kontrolle oder Täuschen über die Identität oder falsche Angaben über den Reiseweg vor. Da bei fast allen Flüchtlingen wenigstens einer dieser Umstände vorliege, sei die Neuregelung "schändlich" und verstoße gegen den "Geist des EU-Rechts".
Heribert Prantl (SZ) sieht das europäische Asylsystem vor dem Zusammenbruch. Anstatt den Mittelmeeranrainern wie Malta die Last der Flüchtlingsbetreuung aufzubürden müsse ein Quotensystem nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eingeführt werden.
Sonderrechte von EU-Abgeordneten: Der Ältestenrat des Bundestages erwägt, Sonderrechte für Europa-Parlamentarier wie die Benutzung der Fahrbereitschaft oder von Büroräumen abzuschaffen. Man wolle verhindern, dass rechtsradikale Splittergruppen in den Genuss dieser Leistungen kommen. Es berichten SZ (Robert Rossmann) und focus.de.
Polizeibeauftragter: Die SZ (Heribert Prantl) stellt verschiedene Initiativen für die Schaffung von "Polizeibeauftragten" vor. Irene Mihalic (Grüne), eine ehemalige Polizeibeamtin, habe gerade einen Entwurf für einen Beauftragten der Bundespolizei vorgestellt. Dazu gebe es bereits einen Gesetzesentwurf der Humanistischen Union, der auf den früheren Hamburger Innensenator Hartmuth Wrocklage zurückgehe. Demzufolge solle der Beauftragte "zum Schutz der Grundrechte, als Hilfsorgan des Bundestags bei der Ausübung der Kontrolle über das Polizeiwesen des Bundes sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete des Bundes" tätig werden. Auch die Länder Rheinland-Pfalz (Bürgerbeauftragter/Mediation) und Niedersachsen (unabhängige Polizeibeschwerdestelle) wollen neue Wege bei der Verbesserung der Polizeiarbeit gehen.
TTIP und Verfassungsrecht: Mit einem Beitrag von Stephan Schill setzt verfassungsblog.de seine Serie zur Kritik am Investitionsschutz durch das geplante Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) zwischen den USA und der EU fort. Schill setzt sich vor allem mit den geplanten Schiedsgerichten auseinander und kritisiert die "privatrechtliche Rhetorik" zu ihrer Legitimation, die staatliche Rechtsprechung umgehe. Ferner sieht er Defizite beim Demokratieprinzip und beim Schutz von Drittgrundrechten.
Guantanamo – Younous C. nach Deutschland: Die Bundesregierung werde die Anfrage der US-Regierung sehr genau prüfen, ob der in Guantanamo festgehaltene Younous C. in Deutschland aufgenommen werde. C. gelte mittlerweile als ungefährlich und wolle nicht in sein Heimatland Marokko zurück, da ihm dort Verfolgung drohe. Sollte er nach Deutschland kommen, werde er in Baden-Württemberg leben. Es berichten SZ (Nico Fried), FAZ (Eckart Lohse/Frank Pergande/Timo Frasch) und Die Welt (Manuel Bewarder).
Hubert Wetzel (SZ) meint, es sei absurd, dass der Kongress es untersage, die für die Entlassung vorgesehenen Guantanamo-Gefangenen in den USA unterzubringen. Trotzdem plädiert er dafür, der Anfrage der US-Regierung zu entsprechen und diesen vierten Gefangenen in Deutschland aufzunehmen.
Justiz
EuGH zu Google: Die Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Löschung von Google-Einträgen geht weiter. Die Zeit (Stefan Schmitt) und die FAZ (Stefan Schulz) im Feuilleton sehen nicht nur Vorteile, spiegel.de (Matthias Kremp/Markus Böhm) gibt einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Konsequenzen.
In einem Interview auf verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) stellt Rechtsprofessorin Indra Spiecker, genannt Döhmann, die Entscheidung in einen größeren Kontext. Sie meint, der EuGH sei gerade dabei, sich neu zu erfinden: "Der EuGH handelt mit diesem Urteil – anders als das Kommission, Rat und Parlament in Hinblick auf die Reform des Datenschutzrechts derzeit tun."
Sascha Lobo (spiegel.de) ist skeptisch und meint, die potenziell tödliche Macht der Metadaten werde sich durch das Urteil nicht einschränken lassen. Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) sieht gute Gründe, warum das Gericht keine Prüfung von etwaig kollidierenden Grundrechten vorgenommen hat: "Was das Gericht hier macht, erinnert mich eher an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung: Wenn Google mich als Bankrotteur aussehen lässt, obwohl ich das längst nicht mehr bin oder vielleicht noch nie war, dann ist das erst einmal ein Eingriff in mein Recht auf Privacy." Leonhard Dobusch (netzpolitik.org) meint mit dem Urteil sei die "privatisierte Rechtsdurchsetzung" weiter auf dem Vormarsch. Das "Recht, vergessen zu werden" habe strukturelle Ähnlichkeit mit bereits bestehenden Netzsperren und laufe dem Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit zuwider.
BGH zu Ölpreisbindung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis ("Ölpreisbindung") bei Verträgen mit Unternehmen rechtens ist, meldet kurz spiegel.de. Im Unterschied zu Privatkunden, für die der BGH im Jahr 2010 die Wirksamkeit der Klausel abgelehnt hatte, könne man von Unternehmen die notwendige Sachkenntnis erwarten, um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versorgungsunternehmen richtig zu beurteilen.
BGH zu Bankgebühren: Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten für rechtswidrig zu erklären, wird weiter erörtert. Die FAZ (Kerstin Papon/Markus Frühauf) berichtet in ihrem Wirtschaftsteil, für Hypothekenkredite würden schon seit Jahren keine Gebühren erhoben. Nach Ansicht des Bremer Verbraucherschützers Hartmut Schwarz seien auch Bausparkassen von dem Urteil betroffen. Zur Frage, ob eine Verjährungsfrist von drei Jahren greift, wie von den Banken gefordert, oder von zehn Jahren, hat sich der BGH noch nicht geäußert.
Michael Maisch (Handelsblatt) meint, die acht Entscheidungen von Oberlandesgerichten gegen Bankgebühren seit 2010 hätten die Banken nicht zu einem Umdenken bewogen: "Kulturwandel geht anders."
BayVerfGH – Rundfunkgebühr: Am heutigen Donnerstag gibt der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung zu den Rundfunkgebühren bekannt. Sollte die Popularklage des Juristen Ermano Geuer und der Drogeriemarktkette Rossmann erfolgreich sein, dann, so Geuer, werde die Bayerische Staatsregierung den Auftrag erhalten, einen neuen Rundfunkstaatsvertrag auszuhandeln, berichtet das Handelsblatt (K. Ludowig/H.-P. Siebenhaar).
OLG Frankfurt/Main zu Verschwiegenheitspflicht: Rechtsanwalt Christian Oberwetter setzt sich auf lto.de mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main zur Verschwiegenheitspflicht eines Headhunters auseinander. Dieser hatte einer Bewerberin verraten, dass die Firma, für die er geeignete Kandidaten finden sollte, keine Frau auf der ausgeschriebenen Position einstellen wolle. Außerdem hatte er der Frau zur Klage vor dem Arbeitsgericht geraten, die dort 8.500 Euro erstritt. Das OLG verurteilte den Headhunter dazu, ein Drittel des Schadens, den die Firma erlitten hatte, zu tragen. Oberwetter sieht eine gesellschaftliche Notwendigkeit, gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung vorzugehen. Da es sich dabei nicht um eine innere Angelegenheit der Firma handele, werde sie auch nicht von der Verschwiegenheitspflicht umfasst.
LG Gießen – Sexueller Missbrauch durch Lokalpolitiker der Grünen: Die taz (Arno Frank) berichtet über den Prozess gegen Hans-Bernd K. Dem ehemaligen Büroleiter von Tom Koenigs wird sexueller Missbrauch von Minderjährigen vorgeworfen. Die Taten soll er auch in den Büroräumen begangen haben. Zur Rolle von K. will sich bei den Grünen niemand äußern. "Es ist, als habe es bei den Grünen nie einen Hans-Bernd K. gegeben." Der Angeklagte sei der "damnatio memoriae" verfallen. Das Urteil soll am 14. Juli gefällt werden.
LG Bayreuth spricht Ulvi K. frei: Wie erwartet, hat das Landgericht Bayreuth im Wiederaufnahmeverfahren im "Fall Peggy" den Angeklagten Ulvi K. freigesprochen. Es berichten SZ (Hans Holzhaider), FAZ (Andreas Nefzger) und Die Welt (Hannelore Crolly/Anja-Maria Meister).
spiegel.de (Vanessa Steinmetz) erläutert, wie es nach dem Freispruch weitergeht. Ulvi K. bleibe vorerst in der Psychiatrie, die regelmäßig durchzuführende Gefährlichkeitsprognose werde nach dem Freispruch allerdings vermutlich zu anderen Ergebnissen führen. Einen Anspruch auf Entschädigung habe er nicht.
Hans Holzhaider (SZ) meint, es gebe zwar keine Freisprüche zweiter Klasse im deutschen Strafrecht, wenn das Gericht aber im Urteil feststelle, "ein Tatnachweis ist nicht zu führen", sei das etwas anderes als die gesicherte Überzeugung des Gerichts von der Unschuld des Ulvi K.
LG München – Ecclestone: Über den letzten Verhandlungstag im Prozess gegen Bernie Ecclestone vor einer Pause bis zum 30. Juli berichten SZ (Christoph Giesen) und FAZ (Henning Peitsmeier), jeweils in ihrem Wirtschaftsteil. Ziel der Verteidigung Ecclestones sei es gewesen, den Hauptbelastungszeugen Gribkowsky unglaubwürdig zu machen.
LG Berlin – Bahn gegen Bombardier: Die Bahn hat das Waggonbauunternehmen Bombardier auf 350 Millionen Euro Schadenersatz verklagt, da dieser Mängel an in den Neunziger Jahren ausgelieferten S-Bahn-Wägen arglistig verschwiegen haben soll. Der Vorsitzende Richter Lothar Jünemann hat allerdings erhebliche Zweifel an dieser Version und vertagte den Prozess bis Februar 2015. Es berichten die SZ (Daniela Kuhr) in ihrem Wirtschaftsteil und spiegel.de.
LG Berlin verurteilt Udo Voigt: Wie die taz in einer Kurzmeldung mitteilt, ist der NPD-Vorsitzende Udo Voigt vom Landgericht Berlin wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr mit Bewährung verurteilt worden.
StA Hamburg – Suizidhilfe: Gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft erhoben. Wie die taz (Marco Carini) berichtet, soll Kusch als Vorsitzender des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" zwei todkranke Frauen nicht angemessen über Alternativen zum Suizid aufgeklärt haben. Dadurch habe er die Tatherrschaft innegehabt, die Frauen, die das tödliche Medikament selbständig eingenommen hatten, seien Kuschs Werkzeuge gewesen.
Christian Rath (taz.de) spricht von einer bizarren Begründung der Anklage und hält es für naheliegend, dass die Anklage politisch motiviert sei. Sie stehe im Kontext der aktuellen Bestrebungen, organisierte Sterbehilfe zu kriminalisieren.
StA Hamburg – Gregor Gysi: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Ermittlungen gegen Gregor Gysi wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage wieder aufgenommen. Da man neuen Erkenntnissen nachgehe und weitere Zeugen gehört werden sollen, würden sich die Ermittlungen noch über Wochen oder Monate hinziehen, teilte Nana Frombach, die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft mit. Es berichtet spiegel.de (Fabian Reinbold). Wie der pensionierte Richter Lothar Thoß, der Gysi angezeigt hatte, erklärte, könnte es sich bei den Zeugen um die beiden früheren SED-Funktionäre Ursula Jung und Raoul Gefroi handeln, berichtet exklusiv die FR (Markus Decker).
AG Emden zu Volksverhetzung: lawblog.de (Udo Vetter) gibt ein Beispiel, wie "Internet-Streifen" der Polizei zu einer Verurteilung wegen Volksverhetzung führten. Dass der Verurteilte in seinem Facebook-Beitrag die Anwendung von Zyklon B gegen Asylbewerber propagiert habe, mache die Praxis der Polizei – stichprobenartige Suche nach strafbaren Äußerungen im Netz ohne konkreten Anlass, Identifizierung einer mutmaßlichen IP-Adresse, zuletzt Hausdurchsuchung ohne Rechtsbelehrung – nicht weniger fragwürdig.
Recht in der Welt
ICC – Vorermittlungen gegen britische Soldaten: Fatou Benouda, die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag hat angekündigt, gegen britische Soldaten weitere Vorermittlungen wegen des Verdachts von Misshandlungen, Folterungen und willkürlichen Tötungen aufzunehmen. Es geht um Taten im Irak in den Jahren 2003 bis 2008. Mehr als 400 ehemalige irakische Gefangene hätten sich deswegen an die Organisation "Public Interest Lawyers" gewendet. Ob ein Verfahren eröffnet werden kann, hängt davon ab, ob die britische Justiz in den vergangenen Jahren notwendige Ermittlungsschritte unterlassen hat. Es berichten taz (Bernd Pickert) und FAZ (Jochen Buchsteiner).
Reinhard Müller (FAZ) meint, die Aufklärung schwerster Verbrechen sei längst keine rein nationale Angelegenheit mehr. Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights, fordert auf zeit.de, es dürfe im Internationalen Strafrecht nicht länger mit zweierlei maß gemessen werden. Auch Verbrechen westlicher Staaten müssten geahndet werden, auch wenn sie die Hauptgeldgeber für das Gericht seien.
Amnesty-Bericht zu Folter: Anlässlich des Berichts von Amnesty International veröffentlicht bild.de eine Weltkarte mit Angaben, inwieweit die Bevölkerung in ausgewählten Ländern Folter unter bestimmten Voraussetzungen für angemessen und vertretbar hält.
Quatar – Reform des Arbeitsrechts: Wie die FAZ (Michael Ashelm) in ihrem Sportteil berichtet, plant Quatar eine grundlegende Reform seines Arbeitsrechts. Das Land am Persischen Golf, in dem im Jahr 2022 die Fußball-WM stattfinden soll, war wegen der vermeintlich katastrophalen Arbeitsbedingungen für Gastarbeiter auf den WM-Baustellen massiv in die Kritik geraten.
England – Geschriebene Verfassung: Andrew Le Sueur, Professor für Verfassungsrecht an der University of Essex, greift auf verfassungsblog.de die Debatte über eine geschriebene englische Verfassung wieder auf. Er greift dabei die Vorschläge auf, die Richard Gordon in seinem 2010 erschienenen Buch "Repairing British Politics" zur Diskussion gestellt hatte. Eine Verfassung würde die Macht des Parlaments schwächen und die Unabhängigkeit der Gerichte stärken. Dies, so Le Sueur, sei zu begrüßen.
Sonstiges
Glenn Greenwald zu Snowden: Glenn Greenwald schreibt in Die Zeit über die Notwendigkeit der Verteidigung der Privatsphäre. In einem Interview mit Die Zeit (Thomas Fischermann/Heinrich Wefing) über sein Verhältnis zu Edward Snowden sagt Greenwald: "Er hat so viel für Deutschland getan, es wäre absurd, ihn nicht anzuhören." Andrian Kreye (SZ) lobt in seiner Rezension Greenwalds Buch "Die globale Überwachung" als "furios" und meint, Bürger und Presse hätten guten Grund, vor der Überwachung Angst zu haben.
Brief an Merkel: Im Juli 2013 schrieb Juli Zeh zusammen mit mehr als 30 anderen Autoren einen offenen Brief an Angela Merkel, in dem sie Aufklärung über die Ausspähung durch die NSA verlangte. Da Merkel bis heute nicht geantwortet hat, veröffentlicht Die Zeit das Mahnschreiben Zehs an die Bundeskanzlerin.
Frauen in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns: Anlässlich der Ernennung von Christine Busse zur stellvertretenden Generalstaatsanwältin Mecklenburg-Vorpommern gibt die FAZ (Frank Pergande) auf ihrer Rechtseite einen Überblick über Frauen, die Spitzenpositionen in der Justiz des Bundeslandes innehaben.
André Bamberski und der Sinn des Rechts: In Mülhausen im Elsass muss sich in der kommenden Woche der 76-jährige André Bamberski vor Gericht verantworten. Ihm werden gemeinschaftliche Freiheitsberaubung, Anstiftung zu schwerer Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt, weil er versuchte, gegen den Mörder seiner Tochter Selbstjustiz zu üben. Dieser war in Deutschland strafrechtlich nicht verfolgt worden. Die Zeit (Elisabeth Raether) stellt ausgehend von dieser Konstellation die Frage nach dem Sinn und Nutzen des Rechts.
Deutsch-Chinesische Richterakademie: Reinhard Gaier, Richter am Bundesverfassungsgericht, berichtet auf der Rechtseite der FAZ über den deutsch-chinesischen Rechtstransfer. Zur Intensivierung der Ausbildung schlägt er die Einrichtung einer deutsch-chinesischen Richterakademie vor.
Gurlitts Vermächtnis: Die SZ (Ira Mazzoni/Jörg Häntzschel/Hans Leyendecker) beschäftigt sich mit der Frage, was mit dem Kunstbesitz von Cornelius Gurlitt passiert, wenn das Berner Kunstmuseum diesen nicht übernehmen möchte. Das Museum werde die Entscheidungsfrist für ausländische Erben von sechs Monaten voll ausschöpfen. Bis dahin sei eine Restitution nicht möglich. Die Chancen auf eine Anfechtbarkeit des Testaments, wie vom Großcousin Gurlitts angekündigt, habe kaum Aussicht auf Erfolg.
Kritik am letzen Tatort: Juraprofessor Henning Ernst Müller (blog.beck.de) sieht in dem Tatort "Ohnmacht" vom vergangenen Sonntag "Propaganda gegen den Rechtsstaat". Ein von einer Straftat betroffener Polizeibeamter solle nicht in der Sache ermitteln, in der er selbst Opfer ist (hier eines Totschlags- bzw. Mordversuchs). Diese selbstverständliche Einsicht sei "dem Herrn Ballauf, dem Sympathieträger in der Sendung, nicht zu vermitteln."
Das Letzte zum Schluss
Gott ist der Schöpfer, aber kein Urheber: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat entschieden, dass einem Autor das Urheberrecht an einem Text auch dann zusteht, wenn dieser durch göttliche Eingebung zustande gekommen ist. Ein deutscher Verein hatte Passagen aus dem 1975 erschienenen Buch einer us-amerikanischen Professorin für Psychiatrie veröffentlicht, die angegeben hatte, der Text sei ihr in Wachträumen von Jesus eingegeben worden. Jenseitige Inspirationen, so das OLG, seien vollumfänglich dem Empfänger zuzurechnen. Dem Verein steht der Weg zum Bundesgerichtshof offen, berichtet zeit.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ro
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2014: EuGH zu Schwermetall in Spielzeug – Freispruch im "Fall Peggy" – Vorermittlungen gegen britische Soldaten . In: Legal Tribune Online, 15.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11983/ (abgerufen am: 18.05.2024 )
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