Schon wieder Ärger am BGH. Ein Anwalt klagt gegen die begrenzte Zulassung von Zivilsrechts-Anwälten. Außerdem in der Presseschau: Kritik am Anlegerschutz, ein Frankfurter Urteil zum Kita-Anspruch, die Wirkung des Völkerstrafrechts in Syrien und warum ein Schwan in Ägypten der Spionage verdächtigt wurde.
Thema des Tages
Wer wird BGH-Anwalt?: Die Montags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet über die Klage eines Anwaltes, der BGH-Anwalt werden möchte, vom zuständigen Wahlausschuss am Bundesgerichtshof aber nicht vorgeschlagen wurde. Derzeit sind am Bundesgerichtshof 37 Zivilrechtsanwälte zugelassen. Nur sie dürfen am Bundesgerichtshof in Zivilsachen auftreten. Acht weitere sollen hinzukommen, 16 stehen auf der Shortlist. Der nicht ausgewählte Anwalt kritisiert, dass der Bedarf größer sein müsste, die Identität der Ausgewählten unklar sei und auch die Kriterien der Auswahl intransparent blieben. Eigentlich wäre für die Klage der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs zuständig. Da der klagende Anwalt diesen Senat jedoch für befangen hält, habe er seine Klage beim "örtlichen Verwaltungsgericht" eingereicht, so die FAZ.
Rechtspolitik
Datenschutz: In einem Gastbeitrag für die Montags-FAZ beschreibt der Rechtsprofessor Gregor Thüsing die Entwicklung des Datenschutzes. Im Kern tritt er dafür ein, dass Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen nach dessen Einwilligung möglich bleiben. "Eine Einwilligung wäre dann tatsächlich Grundrechtsausübung durch Grundrechtsverzicht."
Polizei und Rassismus: Der Spiegel (Özlem Gezer/Maximilian Popp) berichtet über eine Petition der Initiative Schwarze Menschen in Deutschland. Dort wird eine Abschaffung verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen gefordert, weil diese "racial profiling" erlaube, also eine Kontrolle wegen äußerlicher Merkmale wie der Hautfarbe.
Anlegerschutz: Daniel Mohr (Samstags-FAZ) kritisiert im Wirtschafts-Leitartikel die seit 2010 geltende Protokollierungspflicht für die Anlagegeratung von Banken. Sie sei ein bürokratisches Monstrum, das die Zeit für die eigentliche Beratung verknappe, unerfahrenen Kunden nichts bringe und erfahrene Käufer abschrecke.
Justiz
VG Frankfurt zu Kita-Platz: In einem Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main den Anspruch von Eltern auf einen Kita-Platz abgelehnt. Den Eltern waren von der Kommune Plätze bei Tagesmüttern angeboten worden, die diese aber für nicht ausreichend qualifiziert hielten. Außerdem hatten die Eltern angebotene Kita-Plätze wegen einer halbstündigen Wegstrecke abgelehnt. Das VG erkannt die Ablehnungsgründe jedoch nicht an, so die Samstags-FAZ (Corinna Budras) und lto.de.
OVG Schleswig zu Zwischenlager: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat jetzt die schriftliche Begründung für ein Urteil aus dem Juni vorgelegt, mit dem die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers in Brunsbüttel aufgehoben wurde, weil Terrorgefahren nicht ausreichend untersucht wurden. Die Samstags-SZ (Michael Bauchmüller) und taz.de (Christian Rath) berichten, auch über die Folgen der Entscheidung.
LG Hagen – SS-Verbrechen: Das Landgericht Hagen verhandelt ab diesem Montag gegen den einstigen SS-Mann Siert B., der heute 92 Jahre alt ist. Er soll 1944 an der Ermordung eines niederländischen Widerständlers beteiligt gewesen sein. spiegel.de (Joerg Diehl) schildert die historischen und juristischen Hintergründe des Falles.
LG Göttingen – Organtransplantation: Am Landgericht Göttingen wird derzeit gegen den Transplantationschirurgen Aiman O. verhandelt. Er soll durch Vorziehen von Patienten auf der Warteliste den Tod von anderen Patienten billigend in Kauf genommen haben. Die Montags-FAZ (Andreas Nefzger) schildert die juristischen Probleme der Anklage wegen versuchten Totschlags.
Blinde Anwältin: spiegel.de (Jutta Schütz) portraitiert die blinde Rechtsanwältin Pamela Pabst, eine von 270 blinden Juristen in Deutschland.
Recht in der Welt
Syrien – Völkerstrafrecht: Die Montags-SZ (Stefan Ulrich) stellt einen Vorschlag des ehemaligen Richters am Jugoslawientribunal Wolfgang Schomburg vor. Danach soll der UN-Sicherheitsrat den Internationalen Strafgerichtshof mit Ermittlungen wegen des mutmaßlichen Giftgas-Angriffs in Syrien beauftragen. Ein solches Vorgehen könnten möglicherweise auch Russland und China mittragen. Außerdem sei dies der richtige Weg für eine Bestrafung von Syriens Staatschef Assad.
Syrien – Völkerrecht: Nun beschreibt auch zeit.de (Dennis Schmidt) die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für einen US-Angriff auf Syrien. Trotz Einbezug von US-Völkerrechtlern kommt der Artikel zum Schluss, dass ein Mandat des UN-Sicherheitsrats erforderlich wäre.
Indien – Vergewaltigung: Nach der tödlichen Massenvergewaltigung in einem Bus Ende letzten Jahres ist in Indien nun das erste Urteil gefallen. Ein 17-jähriger Täter wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil das indische Jugendstrafrecht keine höhere Strafe erlaubt, berichten die Montags-SZ (Arne Perras) und die Montags-taz (Sascha Zastrial). Die öffentliche Meinung fordere eine Bestrafung wie für einen Erwachsenen.
USA – Amok in Afghanistan: Der Spiegel (Alexander Osang) schildert die Verhandlung gegen den US-Soldaten Robert Bales vor einem US-Militärgericht. Bales hatte in Afghanistan in einer Nacht sechzehn unschuldige Zivilisten erschossen. Jetzt wurde er zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der Begnadigung verurteilt.
Sonstiges
C. H. Beck: Der juristische Fachverlag C.H. Beck feiert in diesem Jahr sein 250-jähriges Jubiläum. Der Spiegel (Melanie Amann) schildert, wie der 81-jährige Firmenchef Hans Dieter Beck das Unternehmen leitet ("Management by Monolog") und eine rechtzeitige Klärung der Nachfolge verpasse.
Namensrecht: lto.de (Constantin Baron van Lijnden ) gibt einen Überblick über das Recht der Nachnamen, mit den Schwerpunkten akademischer Titel, Adelstitel und Nachnamensänderung.
Bildrecht: lto.de (Tobias Kohl) erläutert, was beim Verschicken von Urlaubsbildern per Email bzw. beim Posten in sozialen Netzwerken zu beachten ist. Da dies als Veröffentlichung des Bildes gelte, müsse die Einwilligung der Abgelichteten eingeholt werden, solange diese das eigentliche Objekt der Darstellung sind und nicht nur zufällig mit aufs Bild gerieten.
Das Letzte zum Schluss
Der Schwan als Spion: In Ägypten wurde ein Schwan als Spion verdächtigt, weil er einen GPS-Sender trug. Dieser war von Tierschützern in Frankreich angebracht worden, um seinen Flug zu verfolgen. Der Schwan war nicht das erste Tier, das unter Spionageverdacht geriet, berichtet die Sächsische Zeitung.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 31. August - 2. September 2013: Wer wird BGH-Anwalt? – Wer bekommt den Kita-Platz? – Wie spioniert der Schwan? . In: Legal Tribune Online, 02.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9470/ (abgerufen am: 28.04.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag