Die EU-Kommission will ein unionsweit anzuerkennendes Elternschaftszertifikat einführen. Peter Müller äußert sich zu vielen verfassungsrechtlichen Fragen. Der BGH befasst sich mit seiner Vergangenheitsaufarbeitung.
Thema des Tages
Elternschaftszertifikat: Ein EU-Elternschaftszertifikat soll künftig dafür sorgen, dass Familien, die in einem Mitgliedstaat der EU rechtlich anerkannt sind, auch in allen anderen Mitgliedstaaten – etwa bei einem Umzug – ohne spezielles Verfahren als Familie gelten. Das betreffe vor allem Regenbogenfamilien aus zwei Müttern oder zwei Vätern mit ihren Kindern, schreibt die Mo-Welt (Sabine Menkens). Ob das Vorhaben allerdings tatsächlich umgesetzt werden wird, stehe noch nicht fest. Italien habe sich bereits gegen die vorgeschlagene Verordnung ausgesprochen. Außerdem dürfte aus den Visegrad-Staaten um Ungarn und Polen Widerspruch kommen. Auch in Deutschland gebe es Bedenken, weil quasi durch die Hintertür die in Deutschland bislang verbotene Leihmutterschaft anerkannt werden müsste.
Rechtspolitik
Bürgerräte: Der von den Koalitionsfraktionen beschlossene Bürgerrat für Ernährung verstoße gegen das Grundgesetz, meint Rechtsprofessor Matthias Friehe im FAZ-Einspruch. Selbst als nur beratendes Gremium sei er verfassungsrechtlich problematisch. So werde das freie Mandat beeinträchtigt, weil sich die einzelnen Abgeordneten einem erheblichen Rechtfertigungsdruck aussetzten, wenn sie den Empfehlungen nicht folgen wollten. Außerdem werde die parlamentarische Minderheit nicht ausreichend berücksichtigt.
Chatkontrolle: Auf EU-Ebene besteht weiterhin Uneinigkeit über die so genannte "Chatkontrolle", die im Entwurf für eine Verordnung gegen sexuellen Missbrauch von Kindern enthalten ist. Ein Gutachten des juristischen Dienstes des Rats hält die Chatkontrolle für unverhältnismäßig, ein Papier der EU-Kommission weist dies zurück. netzpolitik.org (Andre Meister) schildert die Verhandlungslage und dokumentiert ein Protokoll der entsprechenden Rats-Arbeitsgruppe vom 12. Mai.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: In einem Gastbeitrag in der Mo-FAZ kritisiert Dorothee Bär, stv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Es sei ein "Paradestück einer fragwürdigen Identitätspolitik", meint die Politikerin. Das Gesetz suggeriere eine vermeintliche Freiheit, 'selbstbestimmt' entscheiden zu können, welchem Geschlecht man denn nun angehören mag, damit wolle die Bundesregierung biologisches und soziales Geschlecht entkoppeln. Bär verweist auf das Bundesverfassungsgericht, das bereits 2011 klargestellt habe, dass Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit des Personenstands berechtigte Anliegen des Gesetzgebers seien und dass deshalb ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst vermieden werden sollte.
René Pfister (spiegel.de) warnt in einer Kolumne angesichts der Debatte um das geplante Selbstbestimmungsgesetz vor einem Kulturkampf, wie er in den USA bereits stattfinde. In der Debatte über Transrechte steckten Widersprüche, die sich mit logischem Denken nicht auflösen ließen, deshalb eigne sie sich so hervorragend für den Kulturkampf – jede Seite fühle sich im Recht und habe Argumente, die sich kaum widerlegen ließen.
Asyl: Ronen Steinke (Sa-SZ) fordert im Feuilleton von den EU-Staaten, das Asylrecht nicht zu demontieren. Es könne sein, dass auch EU-Bürger:innen, die zukünftig in andere Weltgegenden flüchten müssen, darauf angewiesen sein werden.
Justiz
Peter Müller im Interview: Im Gespräch mit der WamS (Thorsten Jungholt und Jacques Schuster) spricht der im Herbst aus dem Bundesverfassungsgericht ausscheidende Richter Peter Müller über Gesetzgebungsverfahren mit kurzen Fristen, die Aufgabe des BVerfGs unbequem zu sein, die Corona-Rechtsprechung des BVerfG, den Dialog mit der Bundesregierung, Wahlprüfungsbeschwerden, die Kontrolle von verfassungsrechtlichen Leitplanken, den Klimaschutz-Beschluss, Denk- und Diskussionsverbote, eine Regierungsbeteiligung der AfD, Wahlrechtsprobleme, die Verlängerung der Wahlperiode, Bürgerräte, Paritätsgesetze und Ex-Politiker:innen als Verfassungsrichter:innen.
BVerfG – NPD-Finanzierung: Einen Monat bevor sich das Bundesverfassungsgericht am 4. und 5. Juli mit dem Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung befassen wird, hat sich die Partei am vergangenen Wochenende in "Die Heimat" umbenannt. Für die Mo-FAZ (Marlene Grunert) ein Anlass, sich auch die früheren NPD-Verfahren des BVerfG noch einmal anzuschauen. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter:innen es 2017 abgelehnt, die Partei zu verbieten, weil die NPD zwar verfassungsfeindlich, für ein Verbot aber zu unbedeutend sei.
BAG zu Urlaubsansprüchen: Im Expertenforum Arbeitsrecht wird von Rechtsanwältin Emma Lotz die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom Dezember des vergangenen Jahres erläutert, mit der es die Rechtsprechung des EuGH zu den Urlaubsansprüchen von langfristig erkrankten Arbeitnehmer:innen umsetzt. Anders als bisher kommt es für das Verfallen von Urlaubsansprüchen mit Ablauf von 15 Monaten nach Beendigung des Urlaubjahres nur dann darauf an, ob das Unternehmen die Arbeitnehmer:innen rechtzeitig in die Lage versetzt hatte, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, wenn die arbeitsunfähig erkrankte nArbeitnehmer:innen im Urlaubsjahr tatsächlich noch (teilweise) gearbeitet hatten.
OLG Dresden zu militanter Antifa/Lina E.: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer analysiert in seiner Kolumne auf spiegel.de die öffentlich bekannten Umstände zum Urteil gegen die Mitglieder der Gruppe um Lina E. und empfiehlt aus der Debatte "etwas Luft rauszulassen". Die verhängten Strafen seien nicht als überhöht anzusehen. Auf der Grundlage dessen, was vom Verfahrensgang und -inhalt über die Medien bekannt wurde, und ohne die noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe zu kennen, bestehe weder Anlass zu voreiliger Empörung noch zur Freude, schreibt Fischer.
Auch Iris Mayer (Mo-SZ) hält die Vorwürfe der Autonomen, die dem Oberlandesgericht "Gesinnungsjustiz" und "Feindstrafrecht" vorwerfen, für falsch. Wer das staatliche Gewaltmonopol mit Selbstjustiz unterlaufe, spüre zu Recht Konsequenzen.
OVG NRW zu Bibliotheken an Sonntagen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass Bibliotheken auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Gegen eine entsprechende Verordnung des Landes hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi einen Normenkontrollantrag gestellt und dies mit dem Schutz der Angestellten begründet, so LTO. Weil aber, nach Ansicht des Gerichtes, die Menschen Bibliotheken als nichtkommerzielle Orte der Kultur nutzten, vergleichbar etwa mit Theatern und Museen, sei der Einsatz von Arbeitnehmer:innen an Wochenenden erforderlich.
LG Ulm – Messerangriff auf dem Schulweg: In der vergangenen Woche hat der Prozess gegen einen 27-jährigen Eritreer begonnen, der zwei Mädchen in Illerkirchberg auf deren Schulweg mit dem Messer angegriffen und eines davon tödlich verletzt hat. Er muss sich wegen Mordes, versuchtem Mord und schwerer Körperverletzung verantworten. Am ersten Verhandlungstag habe sich das Gericht darauf beschränkt, die recht kurze Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft vortragen zu lassen, berichten Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) und Sa-SZ (Max Ferstl und Moritz Geier), die sich auch mit Fragen des Umgangs mit Flüchtlingen, deren Integration und den Möglichkeiten, solche Taten zu verhindern, befassen.
LG Bonn/LG Wiesbaden – Cum-Ex/Hanno Berger: Der in der vergangenen Woche vom Landgericht Wiesbaden und Ende letzten Jahres auch vom Landgericht Bonn verurteilte Steueranwalt Hanno Berger wird gegen die beiden Urteile Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Nach Angaben von Sa-FAZ und LTO wird er dabei von dem früheren BGH-Richter Jürgen Graf vertreten. Berger war im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal jeweils zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden.
LG Koblenz – Wirecard-Anleger: Über die Klage eines Anlegers, der ein sechsstelliges Vermögen im Zuge des Wirecard-Crashs verloren hat, berichtet ausführlich der Spiegel (Tim Bartz). Er wirft seiner Bank, der Commerzbank, vor, ihn nicht darüber informiert zu haben, dass sie die Aktie des Skandalunternehmens zum Kauf empfahl, obwohl sie frühzeitig enorme Zweifel an der Seriosität von Wirecard hegte. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sieht die Erfolgsaussichten der 60.000-Euro-Schadensersatzklage allerdings skeptisch.
LG Fulda zu Missbrauch durch Musiklehrer: Ein ehemaliger Grundschullehrer ist, wie Sa-FAZ und spiegel.de berichten, wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und anderer Delikte vom Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Mann soll sich in über 90 Fällen an Kindern und Jugendlichen sexuell vergangen und dafür seine Stellung als Musiklehrer und Chorleiter ausgenutzt haben.
AG Hamburg zu Hausfriedensbruch durch Obdachlosen: Obdachlose, die sich in Bahnhöfen aufhalten, um dort beispielsweise zu schlafen, landen häufig vor Gericht, stellt Ronen Steinke (Sa-SZ) in seiner Kolumne "Vor Gericht" fest und berichtet beispielhaft von einem Verfahren wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruches gegen den 32-jährigen Paul Viktor M., das mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 540 Euro endete.
StA Frankfurt/M. – Feindeslisten: Über einen der ersten Anwendungsfälle des 2021 neu eingeführten § 126a StGB schreiben Rechtsanwalt Simon Assion und Rechtsreferendar Friedrich Schmitt auf LTO. Es geht dabei um "Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten", das zwei türkischen Journalisten vorgeworfen wird, die in einer türkischen Tageszeitung Fotos von Haus und Straße eines türkischen Regierungskritikers veröffentlicht hatten, der bei Frankfurt am Main lebt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai die Wohnungen der beiden Journalisten durchsucht. Die Autoren analysieren die Neuregelung, die bereits im Gesetzgebungsprozess auf Kritik von Rechtswissenschaftlern und Verbänden sowie aus der Justiz gestoßen war, u.a. deshalb, weil die Vorschrift auch zur Bestrafung von Journalisten verwendet werden könnte.
AG Berlin-Tiergarten – Klimaprotest: zeit.de (Anna Mayr) hat sich beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin mehrere Verfahren gegen Aktivisten der "Letzten Generation" angeschaut und ihre Beobachtungen niedergeschrieben.
Angriffe auf Einsatzkräfte: Den Stand der juristischen Aufarbeitung der Silvesterausschreitungen in Baden-Württemberg fasst spiegel.de zusammen und stützt sich dabei auf eine Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag. Danach sind Ermittlungsverfahren gegen 24 mutmaßliche Randalierer eingeleitet worden, es wurden drei Strafbefehle erlassen und in bislang einem Fall wurde eine Freiheitsstrafe verhängt. In Berlin findet am kommenden Dienstag die erste mündliche Verhandlung statt. Ein 23-Jährigen soll in der Silvesternacht einen Böller in Richtung eines Beamten geworfen haben. In der Hauptstadt hat die Staatsanwaltschaft inzwischen in 18 Fällen Anklage erhoben und sechs Strafbefehle beantragt.
BGH-Gedenktafel: Die Geschichtsprofessorin Annette Weinke hat für LTO die von BGH-Präsidentin Limperg beauftragte Untersuchung zu einer Gedenktafel beim BGH analysiert, die an 34 Reichsrichter erinnert, die nach 1945 in sowjetischen Gefangenenlagern starben. Die Untersuchung bestätige die Vorwürfe, dass die meisten geehrten Juristen am Reichsgeriht an typisch nationalsozialistischem Unrecht beteiligt gewesen seien. Dennoch sei die Gedenktafel immer noch vorhanden, inzwischen allerdings ergänzt durch andere Elemente der Erinnerung. Der vorliegende Band vermittele einen Eindruck von anhaltenden Schwierigkeiten der höchsten Gerichte im Umgang mit der eigenen Vergangenheit, meint Weinke.
Recht in der Welt
Niederlande – RAin Inez Weski: Die bekannte niederländische Strafverteidigerin Inez Weski wird einer gerichtlichen Entscheidung folgend nach sechs Wochen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, wie LTO (Markus Sehl) berichtet. Bevor Weski verhaftet wurde, hatte sie den Hauptangeklagten in einem spektakulären Mega-Drogenprozess verteidigt; die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, selbst Teil der kriminellen Vereinigung geworden zu sein. Auch wenn Weski nun aus der Untersuchungshaft entlassen wird, die Ermittlungen gegen sie laufen weiter.
Senegal - Ousmane Sonko: Ein Gericht in Dakar hat Senegals Oppositionsführer Ousmane Sonko wegen Verführung einer Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Vorwürfe der Vergewaltigung und der Einschüchterung einer Zeugin sah das Gericht nicht als erwiesen an. Das Urteil hat vermutlich zur Folge, dass Sonko zur nächsten Präsidentschaftswahl nicht antreten kann. Der Richterspruch führte zu Unruhen. Die Sa-Sz (Arne Perras) berichtete.
Sonstiges
Versammlungsverbot per Allgemeinverfügung: Der Doktorand Jonathan Schramm kritisiert im Verfassungsblog die von der Stadt Leipzig für das vergangene Wochenende erlassenen Allgemeinverfügung, mit der Versammlungen im Zusammenhang mit der Verurteilung der Linksextremistin Lina E. weitgehend untersagt wurden. Dabei würden auch rechtmäßige Versammlungen verboten. Die vage Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu können, genüge nicht dem erforderlichen Grundrechtsschutz.
Filmen von Polizeieinsätzen: Warum aus seiner Sicht das Filmen von Polizeieinsätzen zulässig ist, erläutert der wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Zühlke auf LTO. In der Regel fehle es für die Anwendung von § 201 Abs. 1 Nr.1 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) schon an der "Nichtöffentlichkeit", wenn filmende Personen hinzutreten. Zühlke warnt vor dem Chilling-Effekt, wenn Smartphones trotz der geltenden Rechtslage beschlagnahmt werden.
Ziviler Ungehorsam: Die Aktionen der "Letzten Generation" als "zivilen Ungehorsam" zu bezeichnen, schwanke aus rechtlicher Sicht "zwischen Irrelevanz und Blödsinn" meint Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner WamS-Kolumne. Die Formel vom "zivilen Ungehorsam" diene dazu, von den verfassungsrechtlich klar bestimmten Grenzen des Widerstandsrechts abzulenken, um anderen den eigenen Willen aufzwingen zu können.
Glühbirne und Recht: Weil sich Gerichte in den späten 1940er- und frühen 1950er-Jahren mit einer beachtlichen Zahl von Fällen beschäftigen mussten, in denen ein Mangel an Leuchtmitteln zum Ausgangspunkt von Auseinandersetzungen geworden war, schaut sich Martin Rath auf LTO die juristischen Ergebnisse dieser Befassung an. Erneut in den Fokus des Rechts geriet dann die Glühbirne, als in den 90iger Jahren zunächst die Leuchtmittelsteuer abgeschafft und wenig später die Glühbirne ganz verboten wurde.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Juni 2023: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51912 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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