Wie wirkt sich die Anklage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn aus? Außerdem in der Presseschau: Der Kabinettsentwurf zur Musterfeststellungsklage soll beschlussreif sein und das BVerfG entschied zur Informationspflicht bei Lebensmittelskandalen.
Thema des Tages
USA – Anklage gegen Martin Winterkorn: In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die amerikanischen Justizbehörden Anklage gegen Martin Winterkorn, den früheren Vorstandsvorsitzenden von VW, erheben und ein Haftbefehl erlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft in Detroit wirft ihm Verschwörung zur Täuschung der Behörden bei den Abgasmanipulationen vor. Die Samstags-FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung) widmet sich vor allem der Frage, was dies für die Verfahren in Deutschland bedeuten könnte. Der für Umweltpolitik zuständige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, wird in dem Beitrag mit den Worten zitiert, er könne sich nicht vorstellen, "dass die im Raum stehenden Vorwürfe in Deutschland nicht zu einer förmlichen Anklage reichen sollen, in den Vereinigten Staaten aber schon". Im Wesentlichen geht es darum, seit wann Winterkorn von den Manipulationen wusste. Die WamS (Stefan Beutelsbacher) betrachtet dagegen, was Winterkorn in den Vereinigten Staaten drohen könnte und weist darauf hin, dass Wirtschaftskriminellen dort lange Haftstrafen drohten, die in Deutschland undenkbar wären. Selbst wenn eine Auslieferung in die USA zumindest durch die Bundesrepublik nicht erfolgen dürfte, würden jetzt wohl auch die Ermittlungen hierzulande an Fahrt gewinnen. Außerdem geht jetzt auch das Unternehmen VW selbst gegen seinen früheren Chef vor, wie u.a. Montags-taz (Malte Kreutzfeldt) berichtet. Ausführlich erläutern die FAS (Corinna Budras/Rainer Hank u.a.) und das Hbl (Volker Votsmeier/Martin Murphy u.a.) die Anklage und die Hintergründe. tagesschau.de (Bernd Wolf) beantwortet die wichtigsten Fragen und die Montags-taz (Sunny Riedel) zählt einige Namen auf, in denen Topmanager – entgegen dem gängigen Sprichwort – zur Verantwortung gezogen wurden.
In der Leitglosse meint Holger Steltzner (Montags-FAZ), dass es angesichts der Unternehmensskandale der jüngeren Zeit keinen Grund gebe, hiesige Manager mit Samthandschuhen anzufassen. Wer sich selbst immer mit amerikanischen Unternehmensführern vergleiche, vor allem wenn es um die Bezahlung geht, dürfe sich nicht beklagen, wenn er ebenso beherzt angefasst werde wie seine amerikanischen Kollegen. Philipp Vetter (Samstags-Welt) zweifelt mittlerweile, ob die deutsche Strafjustiz tatsächlich mit dem angemessenen Ehrgeiz auch gegen das frühere Top-Management vorgeht. Nach 31 Monaten gebe es in Deutschland noch überhaupt keine Anklage in der Causa Abgasbetrug. Das sei ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz.
Rechtspolitik
Musterfeststellungsklage: Laut Montags-FAZ soll der Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterklage am kommenden Dienstag im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach sollen "besonders qualifizierte Verbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen können", heißt es im Entwurf.
Hendrik Wieduwilt (Montags-FAZ) erinnert daran, dass einige der beschworenen Gefahren sich aufgrund der hiesigen prozessualrechtlichen Vorgaben gar nicht realisieren können. Allerdings sei die Sorge vor einer Klageindustrie gerechtfertigt. Außerdem könnten sich – jedenfalls nach dem Modell, das von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde – Prozessfinanzierer mit Verbraucherverbänden zusammentun, um gegen einen kleinen Abschlag Massenklagen gegen Konzerne zu führen.
Asylrecht – Familiennachzug: Die Samstags-SZ meldet, dass die beiden großen Kirchen den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs kritisieren und sich dafür aussprechen, den Familiennachzug zahlenmäßig uneingeschränkt zu lassen. Die Integration werde erheblich erschwert, wenn sich Schutzbedürftige um die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer zurückgebliebenen Familienangehörigen sorgen müssten, heißt es unter anderem in einer Stellungnahme.
Asylrecht – Anker-Zentren: Die Samstags-FAZ (Peters Carstens) weist darauf hin, dass es hinsichtlich der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplanten sogenannten Anker-Zentren noch eine Vielzahl offener Fragen gibt. Seehofers Vorschlag sieht Unterkünfte für jeweils etwa 1.000 bis 1.500 Asylbewerber vor. Da die eigentliche Zuständigkeit für die Unterbringung jedoch bei den Ländern liegt, drängten beispielsweise Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Gespräche mit dem Bundesinnenministerium, um Fragen der Finanzierung, aber auch der Sicherheit in Bezug auf die Anker-Zentren zu klären.
§ 219a StGB: Die Samstags-taz (Annika Lasarzik) befasst sich noch einmal mit dem derzeit bundespolitisch diskutierten § 219a Strafgesetzbuch, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Am Dienstag findet in Hamburg eine Fachtagung von Pro Familia statt, in der auch die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu Wort kommt, die durch das gegen sie geführte Strafverfahren die Debatte ausgelöst hatte.
Helene Bubrowski (Montags-FAZ) warnt davor, dass im Zuge der Diskussion der seinerzeitige Kompromiss über den Schwangerschaftsabbruch insgesamt gefährdet werden könnte.
Europäisches Asylrecht: Auf lto.de stellt Constantin Hruschka, Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik den Stand der Verhandlungen für eine Reform des europäischen Asylrechts vor und spart dabei nicht mit Kritik. Die Vorschläge reihten sich ein in ein seit der "Flüchtlingsschutzkrise" 2015 politisch gefördertes System der Flüchtlingsabwehr, das sich zum großen Teil daraus erklären lasse, dass die Mitgliedstaaten sich zwar beim Grenzschutz, nicht aber bei der Flüchtlingsaufnahme einig seien. Den Vorschlägen mangele es vor allem an Praktikabilität. Die oft schlechte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten werde zwar thematisiert, aber nicht angegangen.
Anna Lübbe befasst sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) mit der ebenfalls diskutierten Einrichtung von Schutz-Ghettos in Drittstaaten außerhalb der EU. Sie klärt darüber auf, was die Genfer Flüchtlingskonvention zu dieser Idee zu sagen hat.
Datenschutzgrundverordnung: Die Samstags-SZ (Helmut Martin-Jung/Marvin Strathmann) gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen zur demnächst anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung. Auch die FAS (Anna Steiner) gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
Justiz
BVerfG zur öffentlichen Information bei Lebensmittelskandalen: Auf die Normenkontrollklage des Landes Niedersachsen hin, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden, dass die Behörden die Öffentlichkeit zwar informieren müssen, wenn der Verdacht besteht, dass in Lebensmitteln zulässige Grenzwerte überschritten oder qualifiziert verbraucherschützende Regelungen verletzt werden, diese Veröffentlichung jedoch zeitlich begrenzt sein muss. Die Samstags-taz (Christian Rath) stellt die Entscheidung detailliert dar. Laut lto.de haben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen. Bis dahin bleibe die bisherige Vorschrift aber anwendbar. Privatdozent Eike Michael Frenzel meint auf verfassungsblog.de, es stehe zu erwarten, dass irgendwann auch der Europäische Gerichtshof auf den Plan treten werde.
BGH zur Schadensbeseitigung bei Feuchtigkeit durch Hauseigentümer: Der Bundesgerichtshof hat eine Eigentümergemeinschaft zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden in einem Altbau verpflichtet. Die Mehrheit der Eigentümer hatte die notwendige Sanierung der Wände im Souterrain aus Kostengründen abgelehnt. Weil es sich bei den feuchten Außenwänden aber um das Eigentum aller Eigentümer handelt, müssten auch alle gemeinsam die Sanierung bezahlen, so das Gericht. swr.de (Klaus Hempel) und Ulrike Gantert auf lto.de berichten über die Entscheidung.
VGH Bayern zur Herkunftsangabe auf Kleinverpackungen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass auch auf kleinen (Hotel-) Verpackungen von Honig die Herkunft des Produktes angegeben werden muss. lto.de stellt die Entscheidung vor.
ICSID – Schiedsverfahren Vattenfall vs. Bundesrepublik: In das Verfahren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Unternehmen Vattenfall vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) ist durch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Bewegung gekommen. In der Achmea-Entscheidung hatten die Luxemburger Richter bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten beanstandet. Die Bundesrepublik hat jetzt in der Antwort auf eine Anfrage des "Linken"-Angeordneten Klaus Ernst zum Ausdruck gebracht, dass sie dieses Urteil auch für die zu verhandelnde Sache für anwendbar hält und die Vattenfall-Klage als unzulässig abzuweisen sei. Die Montags-taz (Christian Rath) berichtet über den jetzigen Stand des Verfahrens.
OVG Schleswig zu Regimegegnereigenschaft eines Flüchtlings: Wie lto.de berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig in einer neuen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, wonach Flüchtlinge aus Syrien, die vor ihrer Ausreise keine individuelle Verfolgung erlitten hatten, allein wegen der Asylantragstellung und des Aufenthaltes in Deutschland nicht als Regimegegner und damit auch nicht als Flüchtlinge anerkannt werden.
FG Düsseldorf zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten wegen Kindesentführung: Verfahrenskosten, die entstehen, weil der andere Elternteil das gemeinsame Kind in das Ausland entführt hat, können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf nach Angaben von lto.de entschieden.
BSG zur Sperrung von Arbeitslosengeld: Auch lto.de berichtet jetzt über die Entscheidung des Bundessozialgerichtes, nach der ein Arbeitsloser nur eine einmalige Sperrung zu befürchten hat, auch wenn er innerhalb kurzer Zeit drei Vermittlungsvorschläge erhalten und sich auf diese nicht beworben hat.
Generalbundesanwalt a.D. Harald Range: Der Spiegel (Fidelius Schmid/Jörg Diehl) würdigt in einem Nachruf den am 2. Mai 2018 verstorbenen ehemaligen Generalbundesanwalt Harald Range. "Ihm war das Recht wichtiger als sein Amt", so der Spiegel.
Recht in der Welt
Israel – Justizminsterin Ayelet Shaked: Die FAS (Jochen Stahnke) porträtiert die israelische Justizministerin Ayelet Shaked, die 2015 mit damals 39 Jahren ihr Amt angetreten hat. Die rechtskonservative Politikerin hat unlängst einen Gesetzentwurf eingebracht, der es einer einfachen Mehrheit von 61 der 120 Knesset-Abgeordneten erlauben würde, das Oberste Gericht zu überstimmen, sollten die Richter eine Regierungsentscheidung für grundgesetzwidrig halten. Insgesamt gehe, so heißt es im Artikel, der Oberste Gerichtshof ihrer Ansicht nach viel zu aktivistisch vor und mische sich in politische Fragen ein. Bisher wurden von ihr bereits sechs neue Richter eingesetzt, "es werde aber dauern, bis man das merkt".
Türkei – Anwalt von Deniz Yücel vor Gericht: Veysel Ok, der Verteidiger des "Welt"-Journalisten Deniz Yücel muss sich ab kommendem Mittwoch vor Gericht verantworten. Das meldet die WamS (Baris Altintas). Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beleidigung der Justiz vor. Ok droht eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
Australien – VW-Dieselskandal: Auch in Australien werden Prozesse gegen VW wegen des Dieselskandals geführt. So wird, wie der Spiegel (Frank Dohmen/Simon Hage) meldet, in einer Sammelklage dem Konzern und seinen Töchtern Audi und Škoda vorgeworfen, rund 100.000 Fahrzeuge mit einer Betrugssoftware ausgestattet zu haben. Abweichend von anderen Ländern hat VW nach Darstellung der Kläger allerdings hier erstmals eingeräumt, dass die Fahrzeuge die Zulassungstests im schmutzigeren Straßenmodus, also ohne die täuschende Software-Funktion, nicht bestanden hätten. VW selbst weist die Anschuldigungen auf Anfrage zurück, heißt es im Artikel. Die Fahrzeuge entsprächen den Abgasvorschriften, gemäß derer sie zertifiziert wurden, für die Sammelklage gebe es keine Rechtsgrundlage.
Polen – Die Rolle des Ombudsmans: Rechtsprofessorin Agnieszka Grzelak beleuchtet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die schwindende Wirkungsmacht des polnischen Bürgerrechtsberauftragten Adam Bodnar.
Juristenausbildung
Law School Innovation Index: Rechtsreferendar Nico Kuhlmann weist auf lto.de darauf hin, dass angesichts der zu erwartenden Digitalisierung des Rechtsmarktes dringend die Anpassung der juristischen Ausbildung notwendig sei. Zwar gebe es Vorreiter, die dieses Problem erkannt hätten, es fehle allerdings an einer systematischen Auseinandersetzung mit der Frage, welche Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig seien, um während der bereits stattfindenden digitalen Transformation zu bestehen. Möglicherweise könne aber der jetzt aus den USA kommende "Innovation Index" den Handlungsdruck erhöhen, denn mit ihm werde die direkte Vergleichbarkeit zwischen den juristischen Fakultäten erleichtert.
Sonstiges
"Anti-Abschiebe-Industrie": CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt soll in der "Bild am Sonntag" eine "aggressive Anti-Abschiebe-Industrie", die durch Klagen Abschiebungen von Flüchtlingen zu verhindern suche und "bewusst die Bemühungen des Rechtsstaates sabotiere", beklagt haben. Daniel Deckers (Montags-FAZ) widerspricht: Rechtsanwälte und Flüchtlingshilfsorganisationen reizten nur jeden Spielraum, den der deutsche Rechtsstaat ihnen biete, im Sinne ihrer Mandanten aus – und erhielten in vielen Fällen vor Gericht Recht. Letzten Endes falle die Klage über eine "Anti-Abschiebungs-Industrie" auf jene zurück, die mit der Ausgestaltung des Asyl- und des Aufenthaltsrechts erst den juristischen Rahmen geschaffen haben, der zu einem Magneten mit weltweiter Anziehungskraft geworden sei.
Insolvenzrechtsreform: lto.de zieht eine Bilanz über das vor sechseinhalb Jahren verabschiedete ESUG, das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen", und beruft sich dabei auf eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey und der Wirtschaftskanzlei Noerr. Eine Mehrheit der befragten Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Insolvenzverwalter, Gläubiger und Mitarbeiter von Banken äußerte die Auffassung, dass die Neuerungen der Insolvenzordnung auch einen Mentalitätswechsel herbeigeführt hätten und eine Insolvenz jetzt auch als Chance verstanden werde.
Kronzeugenregelung: Heribert Prantl (Samstags-SZ) betrachtet die sogenannte Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch. Anlass ist der Cum-Ex-Skandal, bei dem die Staatsanwaltschaft jetzt zur Aufklärung auf Kronzeugen setzen will, denen Strafminderung bzw. -verzicht in Aussicht gestellt wird. Der Kronzeuge sei die Symbolfigur für die Merkantilisierung des Strafverfahrens, meint Prantl. Er mache die Gerechtigkeit zum Handelsobjekt. Bisher denke kaum jemand an Überprüfung oder gar Abschaffung der Regelung. Man werde in der Cum-Ex-Sache genau hinschauen müssen, welche Früchte sie trage.
Diskretion im Großraumbüro? Die FAS (Corinna Budras) widmet sich der Frage, wie zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen, beispielsweise Rechtsanwälte, in einem Großraumbüro Diskretion wahren können. Beispielsweise säßen in der Frankfurter Dependance der amerikanischen Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins seit Anfang Januar junge Anwälte, Referendare und Sekretäre Seite an Seite und seien nur durch schalldämpfende halbhohe Wände voneinander getrennt.
Publikationspflichten für Dissertationen: Hermann Horstkotte schaut auf lto.de auf die Geschichte der Publikationspflicht für Doktorarbeiten zurück, in der sich das Interesse der wissenschaftlichen Öffentlichkeit im Widerstreit mit der Furcht vor dem "bissigen Leser" abzeichnet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Mai 2018: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28479 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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