Der Münchener Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat sein Mandat für den türkischen Staatspräsidenten Erdogan niedergelegt. Berichten zufolge gingen dem Juristen die Nazi-Vergleiche Erdogans zu weit.
Der Münchner Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat sein Mandat für Recep Tayyip Erdogan niedergelegt. Er hatte den türkischen Staatspräsidenten im Streit um das "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann vertreten. "Ich habe das Mandat niedergelegt", sagte er am Donnerstag auf Anfrage. "Ich möchte mich zu den Gründen nicht äußern. Ich habe es aber nicht niedergelegt, weil ich den Anspruch nicht für berechtigt halte." Der Branchendienst MEEDIA hatte zuerst darüber berichtet und als Grund die wiederholt von Erdogan geäußerten Nazi-Vergleiche genannt.
Das Online-Portal berichtete, von Sprenger sei von den verbalen Attacken des türkischen Staatspräsidenten "persönlich betroffen" und zitiert den Anwalt: "Mein Vater saß während des Nationalsozialismus wegen seiner politischen Betätigungen im Gefängnis."
Von Sprenger hatte für Erdogan im Februar vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht verbot dem Satiriker, "ehrverletzende" Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen. Böhmermann legte Rechtsmittel ein, der Streit ist noch nicht beendet.
Der TV-Moderator und Satiriker hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung Neo Magazin Royale (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Wegen der Nazi-Vergleiche?: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22824 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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