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Strache-Video auf Ibiza: Ermitt­lungen gegen Jour­na­listen ein­ge­s­tellt

06.12.2019

Das Bild zeigt eine Person mit einem selbstbewussten Ausdruck, im Kontext der Strache-Vorwürfe und Medienberichterstattung.

(c) via Wikimedia Commons, User: Gregor Tatschl, Bildquelle, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Die Staatsanwaltschaft München hat nach der Veröffentlichung des aufsehenerregenden "Ibiza-Videos" mit dem damaligen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache die Ermittlungen gegen Journalisten der SZ eingestellt.

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Der frühere FPÖ-Chef Strache, den das Video zum Rücktritt zwang, hatte drei Journalisten und zwei Chefredakteure der Süddeutschen Zeitung unter anderem wegen "Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahmen" angezeigt.
 
Die Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, dass "das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht" sei und dieses Interesse die Nachteile für Strache überwiege.
 
Strache ist auf dem heimlich gefilmten Video im Gespräch über mögliche Formen politischer Einflussnahme mit einer vermeintlichen russischen Investorin zu sehen. Das Video wurde im Sommer 2017 auf der Mittelmeerinsel Ibiza aufgenommen. Strache musste nach der Veröffentlichung durch Spiegel und Süddeutsche Zeitung von seinen politischen Ämtern zurücktreten; außerdem zerbrach die rechtskonservative Regierung in Österreich. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen den ehemaligen FPÖ-Chef wegen des Verdachts der Untreue. Er soll unzulässige Rechnungen eingereicht und dadurch das Parteivermögen geschädigt haben.

dpa/hs/LTO-Redaktion

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Strache-Video auf Ibiza: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39125 (abgerufen am: 17.06.2025 )

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