Die Vertreibung einer Kormoran-Brutkolonie vom Bodensee im April 2008 war rechtswidrig. Mit der Maßnahme wollte die Landesregierung den Fischbestand schützen. Nach Ansicht des VGH Baden-Württemberg hatte sie aber die Folgen nicht ausreichend überprüft.
Im Rahmen der sogenannten "Kalt-Ei-Aktion" im Naturschutzgebiet Aachried bei Radolfzell waren die Vögel mit Halogenscheinwerfern aufgescheucht und kurzzeitig vertrieben worden. Teile der Brut wurden dadurch getötet.
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg urteilte nun, dass der Verweis des Regierungspräsidiums auf die Belange der Fischer nicht überzeugen könne. Der Nachweis, dass die Fangerträge durch die Kormorane geschmälert werden, sei nicht geführt worden. Ausserdem hätten durch den Scheinwerfereinsatz auch andere geschützte Tierarten in Mitleidenschaft gezogen werden können (Urt. v. 16.03.2011, Az. 5 S 644/09).
Eine auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme gerichtete Klage des Naturschutzbunds Deutschland war in der Vorinstanz beim Verwaltungsgericht Freiburg erfolglos geblieben. Die Revision ließ der VGH Baden-Württemberg nicht zu.
eso/LTO-Redaktion
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VGH Mannheim: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2789 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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