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VG Cottbus: Stopp für Braun­kohle aus Jän­sch­walde

18.03.2022

Kraftwerk Jänschwalde

VG Cottbus: Stopp für Tagebau Jänschwalde Foto: Jana Schönknecht - stock.adobe.com

Der Tagebaubetreiber Leag darf nach einem Beschluss des VG Cottbus im Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle fördern. Der Betreiber pumpte mehr Wasser ab, als eigentlich erlaubt war.

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Laut  Verwaltungsgericht Cottbus (VG) ist der der Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig. Deswegen muss das Unternehmen LEAG den Tagebau ab dem 15. Mai 2022 anhalten, so das VG per Eilbeschluss (Beschl. 16.03.2022, Az. 3 L 381/21).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte einen Antrag eingereicht, weil der Betreiber der Grube mehr Wasser für den Betrieb des Tagebaus abpumpte, als eigentlich erlaubt ist. 

Tatsächlich werden aktuell etwa 200 m³ Grundwasser pro Minute gefördert, während die wasserrechtliche Erlaubnis nur eine Förderung von 50 m³ vorsieht. Das Gericht erklärte, dass derartige Erlaubnisse bzw.Genehmigungen in einem unmittelbaren  Sachzusammenhang  mit dem Tagebaubetrieb stehen. Liegen sie nicht vor, stelle ihr Fehlen eine Zulassungssperre dar.

Tagebau mit erlaubter Menge nicht möglich

Das Unternehmen verfüge über keine ausreichende Erlaubnis - mit der erlaubten Menge könne der Tagebau aber nicht betriebssicher realisiert werden, so das Gericht. Dies könne bei der Zulassungsentscheidung nicht ausgeblendet werden. Der Tagebaubetrieb muss daher angehalten werden.

"Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung zum Tagebau Jänschwalde, die aus unserer Sicht weitreichende Folgen sowohl für die aktuell bereits vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs in Frage gestellte Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme hat als auch gravierende Auswirkungen für die Natur und die Strukturentwicklung in der Region um den Tagebau mit sich bringt", so der LEAG Bergbauvorstand Phillipp Nellessen. Nellessen kündigt an, den Beschluss genau prüfen und gegebenenfalls Beschwerde einlegen zu wollen. Angesichts der aktuellen angespannten Situation auf den Energiemärkten mit weiterhin steigenden Energiepreisen bewertet LEAG laut Pressemitteilung einen Stopp der Kohleförderung im Tagebau Jänschwalde als sehr kritisch. "Es gilt jetzt, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie in Deutschland nicht weiter zu gefährden", mahnt Nellessen.

Umwelthilfe: "LEAG instrumentalisiert den Ukraine-Krieg"

"Uns geht es in diesem Verfahren um den Schutz der umliegenden Flora-Fauna-Habitat Gebiete, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug durch den Tagebaubetrieb leiden", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Dass hier jahrelang illegal enorme Mengen abgepumpt wurden, ist ein Skandal und es ist unbegreiflich, dass erst ein Gericht eingreifen muss, damit geltendes Recht eingehalten wird. Nun instrumentalisiert der Betreiber auch noch den Krieg in der Ukraine und behauptet, man müsse den Tagebau für die Energiesicherheit weiter betreiben". Das sei falsch, die Kraftwerke könnten  aus anderen Quellen versorgt und betrieben werden. "Es ist unverantwortlich, Menschen damit ungerechtfertigt Angst zu machen, nur weil man weiter baggern und dazu illegal Wasser abpumpen möchte", so Müller-Kraenner weiter.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) will die Folgen eines Stopps des Jänschwalder Tagebaubetriebs für Verbraucher möglichst gering halten. Das Urteil sei relativ umfangreich und müsse, was die Konsequenzen angehe, zunächst analysiert werden, sagte der Minister am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Cottbus. "Ich hoffe, dass wir direkte Auswirkungen vermeiden können, der Betrieb kann ja erstmal bis Mitte Mai auf jeden Fall weitergehen." Bis dahin werde die Saison, was die Wärmeversorgung betrifft, vorbei sein. Die Wärmeversorgung sei fast kritischer als die Stromversorgung, fügte Steinbach hinzu.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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VG Cottbus: Stopp für Braunkohle aus Jänschwalde . In: Legal Tribune Online, 18.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47880/ (abgerufen am: 18.08.2022 )

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