Druckversion
Sonntag, 25.01.2026, 03:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-koeln-7l809-20-teilnahme-demo-pflicht-namensliste-teilnehmer-unverhaeltnismaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
41562

VG Köln zu Demonstration: Trotz Corona darf anonym demon­s­triert werden

08.05.2020

Klemmbrett

Benjamin Clapp - stock.adobe.com

In Köln darf am Freitagabend eine Versammlung anlässlich des Kriegsendes stattfinden, ohne dass die Teilnehmer ihre Namen angeben müssen. Eine Namensliste, wie sie die Stadt gefordert hat, muss nicht geführt werden, entschied das VG Köln.

Anzeige

Wer an einer Versammlung teilnehmen will, darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln nicht dazu gezwungen werden, sich namentlich in eine Liste einzutragen (Beschl. v. 07.05.2020, Az. 7 L 809/20). Nur freiwillige Angaben zur Identität seien mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Gericht.

Nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW bedürfen Versammlungen aktuell einer Genehmigung. Die Stadt Köln hatte eine Zusammenkunft, die unter dem Motto "Künstlerischer kreativer Akt für Demokratie und das deutsche Grundgesetz" anlässlich des Kriegsendes am Freitagabend auf dem Kölner Neumarkt stattfinden soll, mit der Auflage verbunden, Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmer zu erfassen. Die Liste sollte beim Versammlungsleiter hinterlegt und bei Bedarf vom Gesundheitsamt angefordert werden können, um bei Corona-positiv getesteten Personen Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Das VG gab dem Eilantrag des Versammlungsleiters gegen die verpflichtende Namensliste statt. Eine Namensabgabe als zwingende Voraussetzung hielt das Gericht für unverhältnismäßig, da sie das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf anonyme Teilnahme an einer Versammlung verletze.

Der Eingriff sei auch aus Gründen des Infektionsschutzes nicht gerechtfertigt, so das VG weiter. Zum einen könne die Richtigkeit der Liste gar nicht gewährleistet werden. Zum anderen, so das VG, gingen von der voraussichtlich diszipliniert durchgeführten Demonstration keine größeren Infektionsgefahren aus als von vielen anderen nunmehr wieder erlaubten Tätigkeiten, bei denen keine Teilnehmerlisten gefordert würden. Mit dem Grundgesetz vereinbar sei hingegen das Gebot freiwilliger Angaben zur Identität.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Köln zu Demonstration: . In: Legal Tribune Online, 08.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41562 (abgerufen am: 25.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Coronavirus
    • Demonstrationen
    • Gesundheit
    • Grundrechte
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Köln
Zwei Hände in blauen Handschuhen füllen eine Spritze mit einem Impfstoff 22.01.2026
Coronavirus

LG Trier entscheidet Klage gegen Astrazeneca:

Kein Sch­mer­zens­geld nach Corona-Imp­fung

Nach einer Corona-Impfung erleidet eine Frau einen schweren Hirnschaden. Das LG Trier urteilt: Schmerzensgeld steht ihr trotzdem nicht zu.

Artikel lesen
Ein Bild von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken 19.01.2026
Cannabis-Legalisierung

Regeln für Cannabispatienten:

Union will War­kens Gesetz "nach­jus­tieren"

Kein Versand mehr und persönlicher Kontakt zum Arzt zwingend: Schwarz-Rot streitet über schärfere Regeln für medizinisches Cannabis. Nach der Sachverständigenanhörung signalisiert die Union, die strengen Regeln womöglich zu lockern.

Artikel lesen
Foto einer Gruppe von Demonstranten, die ein dunkles Banner halten, auf dem steht: "Wir sind alle linksunten". Davor steht ein Polizeibeamter mit dem Rücken zur Kamera. 15.01.2026
Ermittlungsverfahren

LG Karlsruhe linksradikaler Online-Plattform:

Durch­su­chungen bei mut­maß­li­chen "links­unten.indy­media"-Bet­rei­bern rechts­widrig

Knapp 200 Speichermedien sichergestellt, doch dabei keine Erkenntnisse gewonnen: Zum Jahreswechsel entschied das LG Karlsruhe, dass die Durchsuchungen bei fünf mutmaßlichen Betreibern der linksradikalen Plattform rechtswidrig waren.

Artikel lesen
Doctolib-App-Symbol 15.01.2026
Verbraucherschutz

LG Berlin II:

Doc­tolib führt gesetz­lich Ver­si­cherte in die Irre

Wenn Doctolib seinen Nutzern in der Suche Termine für Selbstzahler vorschlägt, obwohl die nur nach Kassenärzten gefiltert haben, ist das Irreführung, so das LG Berlin II. Daran ändere auch ein kleiner Warnhinweis bei Nutzung der App nichts.

Artikel lesen
Protests im Iran Januar 2026 14.01.2026
Menschenrechte

Anhaltende Menschenrechtsverletzungen des Iran:

Völ­ker­recht zwi­schen Anspruch und Wir­k­lich­keit

Die Lage im Iran verlangt eine klare Reaktion der Staaten. Ein Völkerrecht, das schweren Menschenrechtsverletzungen keine wirksamen Konsequenzen folgen lässt, verliert seinen normativen Kern, schreibt Eva Ghazari-Arndt.

Artikel lesen
BGH 30.12.2025
Medizin

BGH zum Behandlungsvertrag:

Strenge Aus­le­gung bei der hypo­the­ti­schen Ein­wil­li­gung

Eine Frau überlebt dank einer Operation ihren Hirntumor, ist danach aber fast blind. Haften die Ärzte und das Krankenhaus? Das OLG entschied: Nein, die Frau habe hypothetisch in eine Operation eingewilligt. Das war laut BGH ein Rechtsfehler.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Institute for LAW & AI
(Se­nior) Re­se­arch Fel­lows – Law & AI

Institute for LAW & AI , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist/Voll­ju­ris­tin Re­fe­rat VI 4 F: Lan­des­recht­li­che...

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK) , Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH