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VG Koblenz zu veralteten Dienstbeurteilungen: Bewer­bungs­ver­fahren um eine Beam­ten­stelle darf nicht ein­fach beendet werden

07.10.2022

Bewerbungsprozess (Symbolbild)

Die Entscheidung der Telekom, ein Stellenbesetzungsverfahren wegen veralteter Dienstbeurteilungen abzubrechen, ist rechtswidrig, so das Koblenzer Gericht. silverkblack/stock.adobe.com

Sind dienstliche Beurteilungen in einem Bewerberverfahren für Beamte nicht mehr aktuell, reicht das allein nicht dafür aus, das Bewerbungsverfahren endgültig abzubrechen, so das VG Koblenz in einem Fall bei der Telekom.

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Bricht ein Dienstherr ein Besetzungsverfahren für eine Beamtenstelle ab, kann diese Entscheidung willkürlich und damit rechtswidrig sein. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz (VG) entschieden und so einem Eilantrag einer Bewerberin stattgegeben (Beschl. v. 05.09.2022, Az. 2 L 772/22.KO).

Die Deutsche Telekom hatte ein Stellenbesetzungsverfahren für eine Beamtenstelle mit der Begründung abgebrochen, die im Auswahlverfahren vorgelegten dienstlichen Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber seien nicht mehr aktuell. Aus diesem Grund sei das Stellenbesetzungsverfahren endgültig abzubrechen. Eine Bewerberin auf die Stelle hat das anders gesehen und ist vor Gericht gezogen.

Ihr Eilantrag hatte vor dem VG nun Erfolg. Die Entscheidung der Telekom, das Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen, stelle sich als willkürlich dar, so das Koblenzer Gericht. Sofern ein solches Verfahren endgültig abgebrochen werden soll, könne sich der Dienstherr bei der Begründung seiner Entscheidung nicht ausschließlich auf die fehlende Aktualität der dienstlichen Beurteilungen beziehen. Veraltete Dienstbeurteilungen allein können nach Ansicht des VG nicht den endgültigen Abbruch eines Bewerbungsverfahrens rechtfertigen.

Vielmehr müsse der Dienstherr darlegen, aus welchem personalwirtschaftlichen bzw. organisationsrechtlichen Gründen von einer Besetzung der Stelle endgültig abgesehen wird. Das habe die Telekom in diesem Fall aber nicht ausreichend getan, sodass sich die Entscheidung der Telekom als willkürlich und damit rechtswidrig darstelle. Aus diesem Grund sei das Stellenbesetzungsverfahren unter Einbeziehung der alten Bewerberin fortzusetzen, entschied das VG.

Gegen die Entscheidung ist bereits Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht erhoben worden.

cp/LTO-Redaktion

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VG Koblenz zu veralteten Dienstbeurteilungen: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49826 (abgerufen am: 15.10.2026 )

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