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VG Düsseldorf kippt Alkoholverbot: Es gibt wieder Alt in der Alt­stadt

28.05.2020

Schäbiges Altbier in Düsseldorf; Grüße aus der Kölner LTO-Redaktion

(c) stock.adobe.com - rcfotostock

Aus Angst vor zu großen Menschenansammlungen in der Altstadt hatte die Stadt Düsseldorf verboten, abends und an den Wochenenden Alkohol außer Haus zu verkaufen und zu trinken. Das ging dem VG allerdings zu weit.

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Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) hat eine ungewöhnliche Maßnahme der Stadt in der Coronakrise beanstandet. Mitte Mai hatte Düsseldorf für abends den Verkauf und das Trinken von Alkohol außer Haus in der beliebten Altstadt verboten. Am Wochenende galt das Verbot schon ab dem Nachmittag. Das Gericht hat nun dem Eilantrag eines Einzelhändlers stattgegeben und den betreffenden Teil der Verordnung für rechtswidrig erklärt (Beschl. v. 25.05. 2020 Az. 7 L 903/20). Das Alkoholverbot ist laut Gericht nicht geeignet, um Corona-Infektionen einzudämmen. 

"Weder der Verkauf noch der Verzehr von Alkohol außer Haus" führen laut Gericht "unmittelbar zu weiteren Infektionen und zur Ausbreitung der Krankheit". Das Argument der Stadt, dass man so spontane Menschenansammlungen verhindere, verfange nicht: Die Stadt gehe selbst davon aus, dass trotzdem viele Besucher kämen. Besser geeignet seien etwa "Zugangsbeschränkungen zur Altstadt und die Einrichtung von Sperrzonen", um der "befürchteten Überfüllung der Altstadt entgegenzuwirken". Das Alkoholverbot sei keine notwendige Schutzmaßnahme und könne daher nicht auf das Infektionsschutzgesetz gestützt werden. 

Die Stadt Düsseldorf hatte bereits am Mittwochabend vor der offiziellen Verkündung der Entscheidung durch das Gericht reagiert und das Alkoholverbot aufgehoben. Man werde nun andere Möglichkeiten suchen, um Menschenansammlungen in der Altstadt zu vermeiden, hieß es seitens der Stadt.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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VG Düsseldorf kippt Alkoholverbot: Es gibt wieder Alt in der Altstadt . In: Legal Tribune Online, 28.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41755/ (abgerufen am: 03.10.2023 )

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