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Eilantrag erfolglos: Keine Räu­mung des Wald-Pro­test­camps in Sicht

08.02.2023

Umweltaktivisten während einer Demonstration

Für den Kiesabbau soll das Waldgebiet Heidebogen gerodet werden. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Die Umweltaktivisten im Heidebogen bei Dresden wehren sich juristisch gegen eine drohende Räumung ihres Protestcamps. Diese sei aber noch gar nicht in Sicht, stellte das Verwaltungsgericht Dresden fest - und lehnte den Eilantrag ab.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Dresden hat den Eilantrag gegen die für den am 8. Februar 2023 durch Umweltaktivisten befürchtete Räumung des Heidebogen-Protestcamps nördlich von Dresden als unzulässig abgelehnt. 

Im Waldstück Heidebogen bei Ottendorf-Okrilla demonstrieren seit etwa eineinhalb Jahren Naturschützer gegen Kiesabbau. Sie haben dort mehrere Baumhäuser errichtet. Nun soll das Gebiet gerodet werden. Da die Umweltaktivisten mit einer Räumung des Protestcamps am 8. Februar 2023 rechnen, reichten sie am Montag einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein. Dieser sei zunächst den Antragsgegnern - dem Landratsamt Bautzen und dem Freistaat Sachsen - mit der Aufforderung zur kurzfristigen Erwiderung zugegangen, teilte Gerichtssprecher Robert Bendner auf Anfrage der dpa mit. Das VG hat den Antrag nun abgelehnt.

Vorbeugender Rechtsschutz sei in diesem Fall grundsätzlich unzulässig, begründete die Kammer ihren Beschluss. Ob und wann eine Räumung der Versammlung erfolgen werde, sei gegenwärtig noch nicht absehbar. Die zuständige Versammlungsbehörde des Landratsamts Bautzen habe noch keine Entscheidung getroffen, die gerichtlich überprüft werden könnte, so die Richter. Es gebe weder ein Verbot, sich auf dem Versammlungsgelände aufzuhalten und es zu betreten, noch Platzverweise oder einen Beschluss zur Auflösung der Versammlung. Vielmehr seien Holzfällungen in der Nähe geplant und am 15. Februar 2023 eine Kontrolle hinsichtlich der Auflagen einer Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2022. Von deren Ergebnis hänge dann das weitere Vorgehen ab. 

Die betroffene Waldfläche ist Eigentum des Freistaates, der gemäß der Anfang der 1990er Jahre geschlossenen Verträge verpflichtet ist, sie gerodet an das Kieswerk Ottendorf-Okrilla zu übergeben. Umweltaktivisten wollen das nicht tatenlos hinnehmen. Inzwischen hat der Protest viel Resonanz ausgelöst. Auch Vertreter mehrere Parteien sprachen sich gegen die Rodung aus, darunter die Jugendorganisationen von Grünen und SPD.

dpa/pab/LTO-Redaktion

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Eilantrag erfolglos: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51011 (abgerufen am: 13.08.2026 )

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