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VG Bremen wehrt sich gegen Presseartikel: Keine Abspra­chen zwi­schen Gericht und BAMF

27.08.2018

Dagegenhalten (Symbolbild)

© siro64 - stock.adobe.com

Das VG Bremen distanziert sich von Behauptungen in einem Artikel des Spiegels über ein unzulässiges Zusammenwirken von der Justiz mit dem BAMF. Für den Vorwurf der "Mauscheleien" gebe es weder Belege noch Anhaltspunkte. 

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Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen wehrt sich gegen eine aktuelle Berichterstattung des Magazins Der Spiegel. Den in einem Artikel aufgestellten Behauptungen zu angeblichen geheimen Absprachen zwischen Gericht und Bundesamt fehle jede Grundlage, betont das Gericht in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung.

In dem Beitrag vom Samstag hat das Magazin über Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geschrieben. So lägen ihm Informationen vor, wonach eine Richterin des VG Bremen dem Bundesinnenministerium Ende Mai Hinweise auf "Mauscheleien" gegeben habe.

Dabei habe, noch bevor die Fälle vor Gericht verhandelt worden seien, die Bremer Außenstelle des BAMF die negativen Bescheide häufig wieder aufgehoben. Unter den Richtern des VG sei bekannt gewesen, dass eine "simple und kurze Nachfrage" beim Prozessbevollmächtigten des Bremer Flüchtlingsamts ausgereicht habe, damit aus Ablehnungen Anerkennungen werden und die Richter so über weniger Fälle zu entscheiden hätten.

VG konnte vor der Veröffentlichung keine Stellung beziehen

Für derartige Behauptungen gebe es nach Ansicht des VG aber weder Anhaltspunkte noch Belege. Dem Bremer Gericht lägen keine Hinweise auf ein Fehlverhalten eines oder mehrerer Richter im Rahmen von Asylverfahren vor. Zutreffend sei lediglich, dass sich eine anonyme Anruferin beim Bürgerservice des Bundesinnenministeriums gemeldet und sich als Verwaltungsrichterin ausgeben habe.

Die Gerichtsstatistik belege schließlich, dass in Asylklageverfahren am Bremer VG ebenso häufig durch Urteil entschieden werde wie im Durchschnitt an allen anderen Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik, heißt es in der Stellungnahme. Eine besondere Häufigkeit von Abhilfeentscheidungen des Bundesamts während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens gebe es nicht.

Verwaltungsgerichtssprecher Peter Sperlich bedauert es deswegen, dass Der Spiegel dem VG vor Abdruck des Artikels keine Gelegenheit gegeben habe, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Mittels einer Nachfrage bei Gericht hätte man feststellen können, dass es keinerlei Belege oder Anhaltspunkte für ein unzulässiges Zusammenwirken von Gericht und Behörde gebe, so Sperlich.

mgö/LTO-Redaktion

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VG Bremen wehrt sich gegen Presseartikel: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30577 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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