Druckversion
Mittwoch, 13.05.2026, 21:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-berlin-28-l-119-20-beamte-amtsangemessene-beschaeftigung-home-office
Fenster schließen
Artikel drucken
41309

VG Berlin zur angemessenen Beschäftigung: Eine Beamtin muss ins Home­of­fice

15.04.2020

Frau sitzt gelangweilt zu Hause vor ihrem Laptop (Symbolbild)

© motortion - stock.adobe.com

Sich im Homeoffice nur telefonisch bereithalten – damit wollte sich eine Berliner Beamtin nicht zufrieden geben und lieber im Bezirksamt vor Ort arbeiten. Die Anordnung ihres Dienstherren sei in der Coronakrise aber rechtmäßig, so das VG.

Anzeige

Eine Berliner Amtsinspektorin wollte nicht wegen der Coronakrise ins Homeoffice, sondern lieber im Bezirksamt weiter arbeiten. Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin ihren Eilantrag abgewiesen. Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung werde nicht durch die Anordnung verletzt, vorübergehend von zu Hause aus zu arbeiten, teilte das Gericht am Mittwoch mit (Beschl. v. 14.04.2020, Az. VG 28 L 119/20).

Der Dienstherr der Frau ordnete Ende März an, dass die über 60-Jährige bis zum 17. April 2020 aus dem Homeoffice arbeiten solle – aus Fürsorge, weil sie wegen ihres Alters ein erhöhtes Risiko für eine Covid-19-Erkrankung habe. Sie sollte sich vor allem telefonisch bereithalten und ihr würden für den Fall der Fälle Arbeitsaufträge nach Hause übermittelt, so der Plan.

Mit dieser Anordnung wollte sich die Frau aber nicht abfinden. In ihrem Eilantrag argumentierte sie, es gebe keine Rechtsgrundlage für die Anordnung von Homeoffice. Die Regelung in der Behörde sehe das nur vor, wenn der Beschäftigte das selbst beantrage. Dies habe sie aber nicht getan.

Rufbereitschaft ist keine "Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten"

Die 28. Kammer entschied, dass die Beamtin nicht in ihrem Recht auf eine amtsangemessene Beschäftigung verletzt sei und sie die organisatorische Maßnahme für eine begrenzte Zeit hinnehmen müsse. Durch die Anordnung werde nur der Ort ihres Einsatzes und gegebenenfalls die konkrete Aufgabe für drei Wochen verändert.

Selbst wenn sie weder über die erforderliche Technik, wie zum Beispiel einen Arbeitscomputer oder ein Diensthandy, verfügen sollte, führe dies noch nicht zu einer unzulässigen Trennung von Amt und Funktion, so das VG. Die Amtsinspektorin bleibe in ihrer Funktion und werde weder aus dem Dienst gedrängt noch zu einer "Untätigkeit in perspektivlosem Zuwarten" genötigt.

Laut Gericht ist es in der Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie hinnehmbar, dass sich die amtsangemessene Beschäftigung vorübergehend auf eine bloße Rufbereitschaft und die Übertragung einzelner Aufgaben im Homeoffice beschränke.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin zur angemessenen Beschäftigung: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41309 (abgerufen am: 13.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Beamtenrecht
    • Beamte
    • Coronavirus
    • Dienstrecht
    • Gesundheit
    • Home-Office
    • Öffentlicher Dienst
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 13.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Patientin, die in einer Arztpraxis sitzt, während eine Person mit einem Handy im Hintergrund steht. 12.05.2026
Sexualstrafrecht

Sexualdelikte im Behandlungszimmer:

Ortho­päde muss wegen heim­li­cher Nackt­auf­nahmen in Haft

Ein Orthopäde soll tausende intime Aufnahmen von Patientinnen gefertigt und zahlreiche Frauen ohne medizinischen Grund berührt haben. Das LG Osnabrück verhängte neben einer Haftstrafe auch ein lebenslanges Behandlungsverbot.

Artikel lesen
Renate S. bedient in ihrer Wohnung einen Braille-Drucker 07.05.2026
Diskriminierung

BGH verhandelt zur Geltung des AGG im Gesundheitswesen:

Rehak­linik nahm blinde Pati­entin nicht auf

Nach einer Knie-OP musste eine blinde Frau eine Reha absolvieren, doch die Klinik verweigerte ihr die Aufnahme. Der BGH muss klären, ob das AGG für medizinische Behandlungsverträge gilt. Er will seine Entscheidung am 21. Mai verkünden.

Artikel lesen
Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) 06.05.2026
Arbeitszeit

Reform des Arbeitszeitgesetzes:

Bas kün­digt Gesetz­ent­wurf für Juni an

Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit: In wenigen Wochen will Bundesarbeitsministerin Bas einen Gesetzentwurf für das politisch umstrittene Vorhaben vorlegen. Elektronische Arbeitszeiterfassung soll vor Ausbeutung schützen.

Artikel lesen
Wappen und Schriftzug der Polizei NRW in Nahaufnahme (Symbolbild) 06.05.2026
Dienstrecht

OVG zu Änderung des Geschlechtseintrags:

Poli­zistin durfte von Beför­de­rung aus­ge­sch­lossen werden

Ein Düsseldorfer Kommissar machte sich zur Kommissarin. Geschah das nur, um Beförderungschancen zu steigern? Das OVG NRW sieht dafür Anhaltspunkte – ebenso wie für einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Schon das VG sah es so.

Artikel lesen
"Querdenken"-Demonstration in Stuttgart 2021, ein Demonstrant hält ein Plakat hoch mit der Aufschrift: "Wer in der Demokratie schläft, wach in der Diktatur auf." 30.04.2026
Dienstrecht

Abschaffung durch den Verfassungsschutz:

Über­lebt die "Dele­giti­mie­rung des Staates" sich selbst?

Kürzlich gab der Verfassungsschutz bekannt, die Kategorie der "Delegitimierung des Staates" wieder abzuschaffen. Die Rechtsfigur hat sich im Dienstrecht aber inzwischen verselbständigt. Welche Gefahr das birgt, erläutert Andreas Nitschke.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von JOBE RECHTSANWÄLTE
Rechts­an­walt (m/w/d)

JOBE RECHTSANWÄLTE, Mün­chen

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von Dyn Media GmbH
Werk­stu­die­ren­de (m/w/d) für den Be­reich Le­gal

Dyn Media GmbH, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

13.05.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

13.05.2026

Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH