Druckversion
Samstag, 7.03.2026, 06:55 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/verwaltungsgericht-berlin-bestaetigt-aktion-der-polizei-gegen-demonstrierende-asylbewerber
Fenster schließen
Artikel drucken
7450

VG Berlin bestätigt Polizei: Kein Recht auf Bequemlichkeit bei Demo von Asylbewerbern

02.11.2012

Die vor dem Brandenburger Tor in Berlin protestierenden Asylbewerber dürfen laut dem VG Berlin keine Schlafsäcke oder Zelte verwenden. Die Erste Kammer des Gerichts gab der Polizei damit Rückendeckung, die für ihr Verhalten kritisiert worden war.

Anzeige

Die Wegnahme von Zelten, Schlafsäcken, Isomatten und Planen durch die Polizei sei rechtmäßig. Die Gegenstände seien für die Versammlung nicht "wesensnotwendig" gewesen, teilte das Verwaltungsgericht (VG) Berlin am Freitag mit. "Diese dienten lediglich der Bequemlichkeit.“ Von den Demonstranten könne jedoch nicht verlangt werden, dass sie sich der Witterung schutzlos aussetzten, entschied das Gericht. Hiervor schützen die Wärmebusse, die in der Nacht zum Donnerstag aufgestellt wurden (Beschl. v. 02.11.2012, Az. VG 1 L 299.12).

Seit mehr als einer Woche campieren Asylbewerber unter dem Motto "Bleiberecht für alle, Abschaffung der Residenzpflicht" vor dem Brandenburger Tor. Teilweise sind sie in einen Hungerstreik getreten. Mit ihrer Mahnwache demonstrieren sie gegen eine Regelung im deutschen Asylrecht, die die Freizügigkeit von Asylbewerbern während eines laufenden Asylverfahrens stark einschränkt.

Die Polizei war für ihr Verhalten in die Kritik geraten. Sie war in den ersten Nächten der Mahnwache gegen die Flüchtlinge vorgegangen und hatte ihnen wärmende Decken, Isomatten und Regenschirme abgenommen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin bestätigt Polizei: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7450 (abgerufen am: 07.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Asyl
    • Demonstrationen
    • Polizei
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Girogia Meloni, Präsidentin Italiens 05.03.2026
Dublin

EuGH zur Zuständigkeit fürs Asylverfahren:

Ita­lien kommt mit seiner Blo­c­ka­de­hal­tung vor­erst durch

Deutschland darf Ausländer, die die EU zuerst in Italien betreten, dorthin zurückschicken. Doch Italien reagiert auf solche Rücküberstellungen nicht mehr. Nach Ablauf einer Frist wird Deutschland für den Ausländer zuständig, so nun der EuGH.

Artikel lesen
Protestplakat "Migration ist ein Menschenrecht - gegen die festung Europa" 27.02.2026
Asyl

GEAS-Umsetzung in Deutschland:

Bun­destag besch­ließt Ver­schär­fung des Asyl­rechts

Die einen erwarten mehr Chaos, die anderen mehr Ordnung: Der Bundestag verschärft das Asylrecht. Schnellere Verfahren, strengere Kontrollen und neue Regeln für Arbeit sind nun auf dem Weg.

Artikel lesen
Ronen Steinke im Porträt 27.02.2026
Buchrezension

Buchrezension "Meinungsfreiheit":

Kann Spuren einer Streit­schrift ent­halten

Für Ronen Steinkes Zwischenruf, mehr Meinungsfreiheit zu wagen, könnte das Timing kaum besser sein. Nur: Welchen Debattenbeitrag leistet das Buch? Radikale Thesen werden angedeutet. In weiten Teilen ist es aber ein Lehrbuch im Quiz-Format.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt 23.02.2026
Asyl

Grüne warnen vor Täuschungsmanöver:

Wie Dobrindt Asyl­be­werber sch­neller in Arbeit bringen will

Asylbewerber sollen künftig schon nach drei Monaten arbeiten dürfen. Die Reaktionen sind positiv. Kritik gibt es aber an möglichen Ausnahmen und der parallel geplanten Streichung kostenloser Sprach- und Integrationskurse.

Artikel lesen
Flüchtlinge in einer Art Erstaufnahmelager auf Kreta 19.02.2026
Asyl

BVerwG zu Abschiebungsandrohung bei Asyl-Folgeantrag:

Wenn nicht zurück nach Grie­chen­land, dann ins Her­kunfts­land

Wenn die deutschen Gerichte Asylschutz klären sollen, dann dürfen sie dies umfassend. Dann ist auch eine Abschiebungsandrohung ins Herkunftsland möglich, selbst wenn ein EU-Mitgliedstaat das zuvor anders bewertet hat, entschied das BVerwG.

Artikel lesen
eine Polizistin 19.02.2026
Beamte

Nach Rücknahme einer Klage auf Teilzeit:

Poli­zistin muss weiter Voll­zeit arbeiten

Eine Polizistin klagte gegen das Land NRW auf Arbeit in Teilzeit. Sie könne mit ihrem Mann – auch ihr Anwalt  – nur noch jedes vierte Wochenende verbringen. Nach Erläuterungen durch das VG Gelsenkirchen nahm sie die Klage zurück.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Stutt­gart

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz , Köln

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz , Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
LL.M. Sti­pen­di­um 2026

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Latham & Watkins LLP
LL.M. Sti­pen­di­um 2026

Latham & Watkins LLP , Düs­sel­dorf

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Sexual- und Beziehungsdelikte (5 Zeitstunden)

07.03.2026

Logo von e-fellows.net  GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

21.03.2026, München

Betriebliche Verschonungsreglungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer

09.03.2026

Der Sachverständige im Arzthaftungsprozess

09.03.2026

Alkohol & Cannabis im Arbeitsverhältnis

10.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH