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Nordrhein-Westfalen: Neues VersG nach viel Kritik in Kraft get­reten

07.01.2022

Eine Versammlung mit Schildern und Fahnen.

Eine Versammlung mit Schildern und Fahnen. Foto: Photocreatief - stock.adobe.com

Lange wurde gestritten, einiges war geplant und wurde doch wieder gestrichen - jetzt ist das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz in Kraft getreten.

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Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat ein neues Versammlungsgesetz (VersG). Der Landtag beschloss bereits vor einigen Wochen mit den Stimmen der Regierungskoalition das umstrittene Gesetz, jetzt ist es in Kraft getreten. Die Opposition aus SPD und Grünen stimmte dagegen, die AfD enthielt sich. Bisher galt in NRW noch das bundesrechtliche Versammlungsgesetz. Bereits seit der Föderalismusreform von 2006 hätte NRW die Möglichkeit für ein eigenes Versammlungsgesetz gehabt (Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 Grundgesetz (GG)).

Die CDU/FDP-Koalition hatte den Entwurf nach Protesten von Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen konkretisiert. So bleiben Gegendemonstrationen und das Tragen uniformierter Kleidung bei Kundgebungen - etwa Fußballtrikots oder weiße Maleranzüge - erlaubt, Blockaden aber nicht. Fußballfans oder Stahlkocher im Arbeitskampf hätten "überhaupt nichts zu befürchten", versicherte Innenminister Herbert Reul (CDU). Das Gesetz sichere die Rechte von Demonstranten, sorge aber auch dafür, "das Polizisten arbeitsfähig sind und Bürgerinnen und Bürger schützen können". Mit dem Gesetz würden künftig keine Versammlungen verboten, so Reul weiter. Das Landesrecht "schützt und ermöglicht die Ausübung eines Grundrechts". Es solle aber "Einschüchterung" etwa durch Rechtsextremisten oder den sogenannten Schwarzen Block verhindert werden, meint Reul.

In den vergangenen Monaten hatten mehrfach Tausende Menschen aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen gegen das geplante Gesetz protestiert. Sie befürchten zu weitgehende Einschränkungen des Demonstrationsrechts. Daraufhin wurde das Gesetz überarbeitet. "Es gibt viele kosmetische Korrekturen", kritisierte SPD-Fraktionsvize Sven Wolf. Im Kern bleibe es aber "ein
Gesetz, um Versammlungen zu verhindern und Verstöße dagegen als Straftat zu verfolgen".

Rechtsextremistische Propaganda und Aufmärsche von Neonazis an symbolträchtigen Orten und Gedenktagen sollen in NRW durch das Gesetz künftig effektiver unterbunden werden. Gedenktage wie der 09. November (Pogromnacht) oder der 27. Januar (Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz) werden unter besonderen Schutz gestellt.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47146 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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