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Urteil im Maskenaffäre-Prozess: Über vier Jahre Haft für Andrea Tandler

15.12.2023

Andrea Tandler und ihre Rechtsanwältinnen

Im Maskenaffären-Prozess ist das Urteil gesprochen: Andrea Tandler muss für mehrere Jahre in Haft. Foto: picture alliance/dpa | Lennart Preiss

Die Politikertochter und Unternehmerin sowie ihr Geschäftsparnter haben mit Corona-Masken Millionengeschäfte gemacht. Nun wurden sie wegen Steuerhinterziehung vom LG München I verurteilt. Beide müssen für mehrere Jahre in Haft.

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In der Corona-Maskenaffäre ist die Unternehmerin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Gegen Tandlers mitangeklagten Geschäftspartner N. verhängte das Landgericht (LG) München I am Freitag eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft. 

Tandler ist die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt, darunter auch das bayerische Gesundheitsministerium. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro – was rechtlich nicht zu beanstanden ist. Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommen- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Das Gericht ging in seinem Urteil am Ende von einem wirtschaftlichen Schaden von insgesamt 7,8 Millionen Euro aus.

LG: "Selbstverständlich kam es auf den Namen an"

Tandler war dabei nach Überzeugung des Gerichts die entscheidende Kraft, sie habe die maßgeblichen Geschäfte abgewickelt und dabei ihren Namen und ihre Kontakte ausgenutzt. Dass sie von ihrem Nachnamen profitiert habe, hatte Tandler in der Hauptverhandlung bestritten. Überzeugen konnte sie das Gericht davon wohl aber nicht. "Selbstverständlich kam es genau auf den Namen an – nämlich auf den Namen Tandler", sagte die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner in der Urteilsbegründung. 

Wagner stellte aber auch klar, dass es in dem Prozess allein um Steuerstraftaten gegangen sei. Dass "Kriegsgewinnler und Glücksritter" die staatliche Notlage in der Corona-Krise ausgenutzt hätten, möge zwar "in der Moralvorstellung einiger fragwürdig sein. Für einen wirtschaftlichen Erfolg muss sich aber niemand schämen." Die Maskengeschäfte seien legal gewesen, die Angeklagten hätten einen Markt bedient. Strafbar werde es aber dann, wenn versucht werde, wegen eines "exorbitanten Geldsegens" angefallene Steuern zu drücken und zu vermeiden. Dies sei auch nicht durch eine edle Gesinnung zu rechtfertigen, durch die Maskenlieferungen Leben zu retten.

Milderes Urteil dank Geständigkeit der Angeklagten?

Dem Urteil vorausgegangenen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Mit dem Strafmaß bewegte sich das Gericht nun in der Mitte des dabei in Aussicht gestellten Strafrahmens, bei Tandler sogar knapp darunter. Am Ende hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend eingeräumt. Zudem haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile gezahlt.

Die Verfahren hinsichtlich Hinterziehung von Schenkungssteuer und Corona-Subventionsbetrug hatte das Gericht eingestellt – ersteres, weil eine Millionen-Schenkung von Tandler an N. rückabgewickelt wurde. Auch dadurch reduzierte sich die gesamte Hinterziehungssumme von anfangs 23,5 auf nunmehr 11,9 Millionen Euro; der wirtschaftliche Schaden verringerte sich von 15,2 auf nunmehr 7,8 Millionen Euro. Die Auffassung, es habe sich um ein "Beratungsversagen" gehandelt, wie es ein Verteidiger von N. der Steuerkanzlei der beiden Angeklagten zuletzt vorgeworfen hatte, teilte das LG München I nicht.

Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten wurden am Freitag gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Damit kamen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft bis zum Haftantritt zunächst auf freien Fuß. Wann die beiden die Freiheitsstrafe tatsächlich antreten müssen, blieb zunächst offen. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können Revision einlegen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Tandlers Verteidigung äußerten sich aber mindestens fürs Erste zufrieden.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Urteil im Maskenaffäre-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53435 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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