Ein Staatsanwalt musste sich einem Disziplinarverfahren stellen, weil er sich in einem Plädoyer für eine Strafmilderung ausgesprochen und dies vermeintlich religiös begründet hatte. Dieses wurde nun eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen Staatsanwalt vom Vorwurf der Verharmlosung von Kindesmisshandlung entlastet. Ein Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt ist eingestellt worden. Die strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wurden bereits eingestellt.
Die Äußerungen waren 2020 im Prozess gegen einen Vater gefallen, der wegen Körperverletzung seiner 17 und 21 Jahre alten Kinder angeklagt war. In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt eine Strafmilderung und machte sich das Bibelwort "Wer sein Kind liebt, der züchtigt es" zu eigen. Weiterhin berief er sich auf eine päpstliche Lehre, wonach ein "würdevolles" Schlagen der Kinder in Ordnung sei.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hält die Formulierungen ihres Kollegen zwar weiter für "äußerst unglücklich", weil sie missverstanden werden konnten. Der Staatsanwalt habe aber "weder Gewalt gegen Kinder bagatellisieren noch begangenes Unrecht relativieren wollen", so die Behörde.
Die Zitate des Kollegen seien in der ausführlichen Darlegung belastender wie entlastender Momente gefallen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die anwesende Richterin habe nach eigenen Angaben die Formulierungen als unglücklich empfunden. Ihr sei aber klar gewesen, dass der Anklagevertreter nicht sein eigenes Denken, sondern vielmehr jenes des Angeklagten wiedergebe.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt eingestellt: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45611 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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