Druckversion
Freitag, 13.06.2025, 13:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/skurriles-keine-rolling-stones-tattoos-fuer-pferde
Fenster schließen
Artikel drucken
1960

Skurriles : Keine Rolling-Stones-Tattoos für Pferde

mbr/LTO-Redaktion

17.11.2010

Pferdehalter dürfen ihre Tiere nicht zur Zierde tätowieren. So lautet der tierfreundliche Tenor eines Beschlusses des VG Münster von Anfang Oktober.

Anzeige

Anlass des Beschlusses war der Eilantrag eines Pferdehalters und Tätowierers. Die zuständige Ordnungsbehörde hatte bei einer "Anlasskontrolle" festgestellt, dass das Schimmel-Pony des Tätowierers am Oberschenkel rasiert worden war. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass der Pferdehalter seinem Pony das Logo der Musikgruppe "Rolling-Stones", eine herausgestreckte Zunge, auf den Oberschenkel tätowieren wollte um es "individuell zu verschönern". Dies untersagte die Behörde dem Pferdehalter umgehend.

Das Verwaltungsgericht (VG) Münster bekräftigte die amtliche Untersagungsverfügung und lehnte den Eilantrag des Mannes ab. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Tätowieren von warmblütigen Wirbeltieren gegen das Tierschutzgesetz. Denn das Tier könne weder
den Sinn des Schmerzes erkennen noch seine Dauer abschätzen (Az. 1 L 481/10).

Durch den zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Beschluss kann der Tätowierer wohl auch sein geplantes Geschäftsmodell vergessen: Er hatte vor, einen Tattoo-Service für Tiere zu gründen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Skurriles : . In: Legal Tribune Online, 17.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1960 (abgerufen am: 13.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Skurriles
    • Tierschutz
Ein Goldschakal 12.06.2025
Tierschutz

Gericht stoppt Abschuss vorläufig:

Ein Goldschakal auf Sylt

Seit Wochen sorgt ein Goldschakal auf Sylt für Schlagzeilen – und für tote Lämmer. Die Jagd auf das streng geschützte Tier hatte schon begonnen, doch nun stoppt ein Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig den Abschuss vorläufig.

Artikel lesen
Eine Frau mit Hund (Symbolbild) 16.05.2025
Tierschutz

VGH Baden-Württemberg zur Verbotsdurchsetzung:

Vete­ri­näramt kann nur echte Tiere weg­nehmen

Eine Behörde hatte einer Frau aus Tierschutzgründen den Hund weggenommen und ein Haltungsverbot ausgesprochen. Sie ging sogar noch weiter: Auch künftige Hunde werde sie der Frau wegnehmen. Verwaltungsrechtlich geht das aber nicht, so der VGH.

Artikel lesen
Ein Fischotter läuft am Ufer, symbolisch für den Schutz dieser Art und den Eilantrag gegen ihren Abschuss. 25.04.2025
Tierschutz

Eilantrag am VG Bayreuth eingereicht:

Deut­sche Umwelt­hilfe will Fischotter-Abschuss ver­hin­dern

Die Deutsche Umwelthilfe zieht zum Schutz für Fischotter vor Gericht – und das nicht zum ersten Mal. Mit ihrem jetzigen Eilantrag will sie die bayrische Abschussregelung stoppen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth muss nun entscheiden. 

Artikel lesen
Ein Mann schaut wütend über einen Gartenzaun hinüber (Symbolbild) 28.03.2025
Nachbarschaftsrecht

BGH zum Nachbarrecht:

Hes­si­sche Hecken haben kein Höh­en­limit

Der BGH hat einen sehr deutschen Nachbarschaftsstreit entschieden: Ja, Bambus kann eine "Hecke" im Rechtssinne sein. Nein, es gibt keine Höhenbegrenzung für Hecken in Hessen. Und ja, Hecken werden vom Grundstück, auf dem sie wachsen, gemessen.

Artikel lesen
Ein Mann entspannt in einer Sauna (Symbolbild) 28.03.2025
Verkehrssicherungspflicht

LG Coburg zur Verletzung in der Sauna:

Kein Scha­dens­er­satz für ver­brannte Füße

Ein Saunabesucher blieb zwei Minuten am heißen Ofen stehen, verbrannte sich die Füße und forderte Schadensersatz. Doch das LG Coburg bleibt cool: Wer in der Sauna vergisst, dass Hitze Gefahren mit sich bringt, muss mit den Konsequenzen leben.

Artikel lesen
Ein Wisent frisst Blätter von einem Ast. 26.02.2025
Artenschutz

OVG NRW bestätigt VG Arnsberg:

Wisente bleiben vor­erst im Gatter

Sie sollten Deutschlands erste wilde Wisent-Herde werden. Doch nach Scheitern des Artenschutzprojektes bleiben die Tiere eingesperrt. Naturschützer klagten dagegen, doch das OVG Nordrhein-Westfalen sieht kein Problem.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Frank­furt (Oder)

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Logo von ARQIS
Prak­ti­kan­ten (m/​w/​d) AR­QIS Sum­mer School 2025

ARQIS , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Sportrecht im Selbststudium/ online

13.06.2025

Betriebsverfassungsrechtliches Kolloquium II

16.06.2025, Bonn

Bankrechtstag 2025 in Frankfurt am Main – Hybrides Format: Teilnahme vor Ort und Online –

27.06.2025, Frankfurt am Main

Green Legal Lab 2025

29.08.2025, Berlin

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

25.08.2025, Strausberg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH