Druckversion
Mittwoch, 22.04.2026, 01:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/schlussantraege-umleitung-flug-tegel-schoenefeld-flughafen-verspaetung
Fenster schließen
Artikel drucken
43626

EuGH-Generalanwalt verneint Fluggastentschädigung: Von Tegel nach Schö­ne­feld

03.12.2020

Wegweiser zum Flughafen Schönefeld

Björn Wylezich - stock.adobe.com

Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH steht einem Fluggast keine pauschale Entschädigung zu, wenn das Flugzeug statt in Tegel in Schönefeld landet. Der Gesetzgeber sehe diesen Fall nämlich nicht als Annullierung an.

Anzeige

Nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Priit Pikamäe führt die bloße Umleitung eines Fluges zu einem Ausweichflughafen in der Nähe des eigentlichen Zielflughafens nicht zu einem Anspruch auf eine pauschale Ausgleichsleistung. Die Fluggesellschaft müsse jedoch von sich aus anbieten, die Transportkosten zum ursprünglichen Zielort zu übernehmen, wie aus den Schlussanträgen Pikamäes zur Rechtssache C-826/19 hervorgeht. 

Ein Fluggast von Austrian Airlines hatte eine Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechte-Verordnung (Fluggastrechte-VO) in Höhe von 250 Euro verlangt, weil sein Flug von Wien nach Berlin nicht wie eigentlich vorgesehen in Tegel, sondern in Schönefeld landete. Schuld daran war das in Tegel geltende Nachtflugverbot. Die Landung in Schönefeld erfolgte rund eine Stunde später, außerdem war der Flughafen Schönefeld weiter von der Wohnung des Fluggastes entfernt. Einen Ersatztransport nach Tegel bot die Fluggesellschaft nicht an. 

Auch die Entschädigung in Höhe von 250 Euro nach der Fluggastrechte-VO wollte sie nicht zahlen. Der Passagier sei nur eine Stunde später in Berlin gelandet und habe seine Wohnung auch Problemlos von Schönefeld aus erreichen können, argumentierte die Airline vor dem mit dem Fall befassten Landesgericht Korneuburg in Österreich. Das Gericht wandte sich daraufhin mit einigen Fragen zur Auslegung der Fluggastrechte-VO an den EuGH. 

In seinem Entscheidungsvorschlag kommt der Generalanwalt zu dem Ergebnis, dass dem Fluggast kein Ausgleichsanspruch wegen Annullierung des Fluges zustehe. Dieser entstehe nach dem Willen des Unionsgesetzgeber nur, wenn der Fluggast seinen Zielort wegen der Umleitung mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreiche. Jedoch müsse die Airline von sich aus anbieten, die Transportkosten zum vereinbarten Zielort zu übernehmen. 

Eine Verletzung dieser Pflicht zur Übernahme der Transportkosten führe ebenfalls nicht zu einem Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Dem Fluggast stehe dann aber ein Ausgleich auf Erstattung der Beiträge zu, die sich im jeweiligen Einzelfall als notwendig, angemessen und zumutbar erweisen sollten, um das Versäumnis der Airline auszugleichen.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend, oft folgt er ihnen jedoch. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet.  

acr/LTO-Redaktion
 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Generalanwalt verneint Fluggastentschädigung: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43626 (abgerufen am: 22.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Fluggastrechte
    • Flugverkehr
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
eine Frau an einem Flughafen 16.04.2026
Flüchtlinge

EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug:

Das "Grenz­ver­fahren" kann auch im Inland statt­finden

Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.

Artikel lesen
Ein Gleitschirmflieger vor Windrädern 24.03.2026
Windräder

OVG zu immissionsschutzrechtlicher Genehmigung:

Gleit­schirm­f­lieger müssen Wind­park hin­nehmen

Seit 30 Jahren starten im Sauerland Drachenflieger von einem bestimmten Platz. Jetzt befürchten die Flieger Einschränkungen durch einen Windpark in der Nähe – doch dessen Betrieb müssen sie hinnehmen, so das OVG NRW. 

Artikel lesen
Die Bundesratsmitglieder verfolgen die Sitzung im Plenarsaal im Bundesrat. 09.03.2026
Bundesrat

Bundesrat will in vielen Bereichen nachbessern:

"Das BAföG ist eine Inves­ti­tion in die Zukunfts­fähig­keit Deut­sch­lands"

Kritische Infrastruktur, Drohnenabwehr, BAföG – die 44-Punkte-Tagesordnung des Bundesrats war lang. Neben vom Bundestag beschlossenen Gesetzen standen vor allem eigene Gesetzentwürfe und Initiativen der Länder im Mittelpunkt.

Artikel lesen
Frau wartet am Flughafen 04.03.2026
Fluggastrechte

EuG zu Fluggastrechten:

Auf die einen Pas­sa­giere gewartet, für die anderen Ent­schä­d­i­gung

Eine Airline wartete auf Passagiere, deren Flug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht pünktlich war. Deren Verspätung muss sie zwar nicht entschädigen, aber was ist mit den Passagieren, die nur deshalb auch noch Verspätungen hatten?

Artikel lesen
Ein fliegendes Flugzeug 26.02.2026
EuGH

EuGH bestätigt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht:

Mil­lio­nen­strafen gegen Luft­fracht­kar­tell

Jahrelange Preisabsprachen kommen der Luftfahrtbranche nun teuer zu stehen: Der EuGH bestätigt Bußgelder von 776 Millionen Euro gegen 13 Airlines. Er wies die Klagen gegen die Rekordstrafen der EU-Kommission fast vollständig ab.

Artikel lesen
Anzeigetafeln eines Flughafen der annulierte Flüge ausweist 02.02.2026
Fluggastrechte

OLG Frankfurt zu Fluggastrechten:

Air­line muss 15.000 Euro für Ersatz­flüge erstatten

Eine Airline verweist Passagiere nach einer Flugannullierung an ihr Callcenter. Dort heißt es: Ersatzflüge gibt es nicht. Wer sich darauf verlässt und selbst bucht, kann die Kosten erstattet verlangen, so das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon
Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt im Bau-, Ver­ga­be- und/oder...

Rechtsanwälte Roos & Schmitz-Gagnon, Köln

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ju­rist:in (d/m/w)

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sankt Au­gus­tin

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Noerr
Se­nior As­so­cia­te Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Frank­furt am Main

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

DLA Piper UK LLP, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von e-fellows.net
Karrieretag Jura Frankfurt am Main

24.04.2026, Frankfurt am Main

Logo von Fieldfisher
Neue Regeln für Umweltwerbung durch die EmpCo: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

22.04.2026

Praktiker-Workshop: Erfolgreiche Auswertung eines Vermögensverzeichnisses (VAK)

22.04.2026

Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, Teil 2

22.04.2026

Update Nebengüterrecht Stand: April 2026

22.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH