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Russland lehnt IGH-Anordnung ab: "Wir können keine Rück­sicht auf diese Ent­schei­dung nehmen"

17.03.2022

Das Gebäude des IGH in Den Haag

Der IGH erließ am Mittwoch eine einstweilige Maßnahme gegen Russland, die das Land aber nicht beachten möchte. Foto: f11photo - stock.adobe.com

Der Internationale Gerichtshofs der Vereinten Nationen verpflichtete Russland, den Ukraine-Krieg zu beenden. Das Land könne keine Rücksicht auf diese Entscheidung nehmen, heißt es dazu aus dem Kreml.

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Russland hat mit Ablehnung auf die Anordnung des Internationalen Gerichtshofs der Vereinten Nationen (IGH) reagiert, die militärische Gewalt in der Ukraine sofort zu beenden. "Wir können keine Rücksicht auf diese Entscheidung nehmen", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Donnerstag der Agentur Interfax zufolge. Und weiter: "Am Internationalen Gerichtshof gibt es das Konzept des Einvernehmens zwischen den Parteien. Hier kann es keinerlei Einvernehmen geben."

Die höchsten Richter der Vereinten Nationen hatten am Mittwoch, knapp drei Wochen nach Beginn der russischen Invasion in die Ukraine, angeordnet, dass Moskau die Gewalt beenden muss. Sie gaben damit einer Klage der Ukraine statt. Russland selbst blieb der Verlesung fern. Das Gericht in Den Haag besitzt keine Mittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, ein Urteil umzusetzen. Es könnte zwar den UN-Sicherheitsrat anrufen. Dort kann Russland aber jede Entscheidung per Veto blockieren.

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die internationalen Gerichte bereits intensiv. Derweil laufen Ermittlungen gegen Russland vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erließ bereits Anfang März eine einstweilige Maßnahme gegen das Land, den Angriff auf die Zivilbevölkerung der Ukraine sofort zu unterlassen. Am Donnerstag verkündete der EGMR jedoch, aufgrund des Ausschlusses Russlands aus dem Europarat weitere Anträge gegen das Land vorerst nicht zu prüfen.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Russland lehnt IGH-Anordnung ab: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47867 (abgerufen am: 14.05.2025 )

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