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Sender bleibt bei seiner Entscheidung: Freie Wähler kommen nicht in die "Wahla­rena"

16.08.2019

Haus des Rundfunks, Sitz des rbb

© Kazuyanagae, wikimedia commons, CC BY-SA 4.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO.

Der rbb bleibt bei seiner Entscheidung und verzichtet auf eine Einladung der Partei Freie Wähler in ihre Sendung "Die Wahlarena". Das VG Berlin hatte am Mittwoch entschieden, dass der Sender noch einmal darüber nachdenken muss.

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Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) vom Mittwoch erneut über den Ausschluss der Partei Freie Wähler aus der Fernsehsendung "Die Wahlarena" entschieden. Demnach bleibt alles beim Alten und der rbb verzichtet auch weiterhin auf die Einladung der Partei.

Zum Fernsehduell der Parteien am kommenden Dienstag würden nur die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen, die die größten Chancen hätten, in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen, teilte der rbb am Freitag mit. Auf dieser Basis habe der Sender gemäß der Entscheidung des VG neu über die Teilnahme der Freien Wähler entschieden: "Diese erfüllen die Kriterien nach den aktuellen Umfragen nicht und werden daher nicht zur Wahlarena eingeladen", heißt es in der Mitteilung.

Das VG montierte am Mittwoch unter anderem, dass es an einem journalistischen Konzept bei der Auswahl der Diskussionsteilnehmer mangele. Der rbb ließ in seiner Mitteilung nun verlauten, dass "im Rahmen des redaktionellen Gesamtkonzepts die Chancengleichheit der Parteien und vor allem auch der Freien Wähler gewahrt" bleibe, da die kleineren Parteien am Vorabend der Wahlarena in einem eigenen Film Berücksichtigung fänden.

tik/LTO-Redaktion

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Sender bleibt bei seiner Entscheidung: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37097 (abgerufen am: 06.03.2026 )

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