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Venedig-Kommission kritisiert Polen: Immer noch kein Nach­folger für bis­he­rigen Men­schen­rechts­be­auf­tragten

12.10.2020

Polen- und EU-Flagge

© Fredex - stock.adobe.com

Eigentlich ist die Amtszeit des polnischen Menschenrechtsbeauftragten längst abgelaufen. Die regierende PiS und die Opposition konnten sich bisher aber noch nicht auf einen Nachfolger einigen. Die Venedig-Kommission kritisiert diese Posse.

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Verfassungsexperten des Europarats haben Besorgnis über eine mögliche Einmischung in die Ernennung eines neuen Menschenrechtsbeauftragten in Polen geäußert. Dass das Amt nicht vollständig ausgeübt werden könne, bis sich das Parlament auf einen neuen Beauftragten einige, könnte die Rechte der polnischen Bürger und aller in Polen lebenden Menschen erheblich beeinträchtigen, teilte die Venedig-Kommission am Montag mit. Die Stelle des Beauftragten sei wichtig für einen Staat, der auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit baue, betonte das Gremium, das die EU-Staaten verfassungsrechtlich berät.

Offiziell endete die Amtszeit des polnischen Beauftragten für Menschenrechte, Adam Bodnar, bereits am 9. September. Bodnar ist aber noch im Amt, da noch kein Nachfolger gewählt werden konnte. Die Kandidatur von Zuzanna Rudzinska-Bluszcz, die von mehr als 800 Nicht-Regierungsorganisationen unterstützt wird und bisher die einzige offiziell eingereichte Bewerbung ist, wurde von Abgeordneten der nationalkonservativen Regierungspartei PiS abgelehnt.

Sie sehen Rudzinska-Bluszcz als enge Verbündete Bodnars, den sie als PiS-Gegner einstufen. Die PiS hat keinen eigenen Kandidaten für Bodnars Nachfolge vorgeschlagen. Der Grund: Der Ernennung des Beauftragten für Menschenrechte muss auch der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, zustimmen. Dort hat die Opposition die Mehrheit, die ihrerseits einen PiS-nahen Kandidaten ablehnen würde.

Einige PiS-Abgeordnete haben einen Antrag beim Verfassungsgericht eingereicht, in dem die gesetzliche Regelung infrage gestellt wird, wonach sich die Amtszeit des Menschenrechtsbeauftragten automatisch verlängert, wenn kein Nachfolger in Sicht ist. Nach polnischen Medienberichten erwägt die PiS, einen geschäftsführenden Beauftragten zu ernennt, der nicht vom Senat bestätigt werden müsste.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Venedig-Kommission kritisiert Polen: Immer noch kein Nachfolger für bisherigen Menschenrechtsbeauftragten . In: Legal Tribune Online, 12.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43077/ (abgerufen am: 29.03.2023 )

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