Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat seinen Antrag gegen den Euro-Rettungsschirm erweitert. In die Verfassungsbeschwerde gegen den ESM werde nun auch das Thema einer möglichen "Banklizenz für den ESM" einbezogen.
Der Prozessvertreter Gauweilers, Professor Dietrich Murswiek, fordert das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf, eine Finanzierung des Rettungsschirms durch Kredite der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verhindern.
Der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM lasse die Möglichkeit offen, dass der Rettungsschirm auch ohne Genehmigung des Bundestags Kredite bei der EZB beantragen könne. Dies müsse durch einen ausdrücklichen Vorbehalt Deutschlands bei der Ratifizierung verhindert werden, so Murswiek. EZB-Kredite würden "auf eine Staatsfinanzierung durch Gelddrucken hinauslaufen", wird der Freiburger Verfassungsrechtler von der Nachrichtenagentur dpa zitiert.
Murswiek: Deutschland haftet unbegrenzt
Murswiek rügt in seinem Schriftsatz außerdem, dass Deutschlands Zahlungspflichten unbegrenzt seien. Die Bundesregierung habe den Abgeordneten erklärt, die Haftung Deutschlands sei auf jeden Fall auf den deutschen ESM-Kapitalanteil in Höhe von 190 Milliarden Euro beschränkt. Dies sei unzutreffend.
EZB-Chef Mario Draghi hatte zwar am Donnerstag vergangener Woche klargestellt, dass die Zentralbank den ESM nicht als geeigneten Kreditnehmer sieht. Doch das könnte sich ändern, fürchtet Murswiek.
Das Bundesverfassungsgericht will am 12. September über mehrere Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm entscheiden. Kläger sind neben Gauweiler unter anderem die Linksfraktion im Bundestag und der Verein "Mehr Demokratie", dessen Beschwerde sich mehrere tausend Bürger angeschlossen haben.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Der ESM vor dem BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6789 (abgerufen am: 11.02.2025 )
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