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Pegida teilte Facebook-Post: See­not­retter wehren sich gegen Sch­lepper-Vor­wurf

04.01.2018

Ein Rettungsring

© pilz©pixman - stock.adobe.com

Eine Seenotrettungsorganisation streitet sich mit dem Pegida-Bündnis vor Gericht. Es geht um Behauptungen, man habe sich unerlaubt in lybischen Gewässern aufgehalten und arbeite mit Schleppern zusammen.

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Die Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline geht gerichtlich gegen das Bündnis "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) vor. In dem von den Flüchtlingshelfern angestrengten Eilverfahren vor dem Landgericht (LG) Dresden geht es um die Bezeichnung "Schlepper-NGO" und u. a. um Behauptungen, dass sich die Dresdner Retter mit ihrem Schiff unerlaubt in libyschen Gewässern aufhielten, in regem Kontakt mit Schleusern stünden und sich mit diesen "zur Übergabe der heißen Ware" verabredet hätten (Az. 1A02748/17 EV).

Die Behauptungen waren von der vom Verfassungsschutz beobachteten "Identitären Bewegung" bei Facebook gepostet und laut Lifeline vom Pegida-Bündnis und seinem Vize Sigfried Däbritz geteilt worden. Im Dezember hatte das LG Dresden bereits eine einstweilige Verfügung gegen die Identitäre Bewegung erlassen, daraufhin war der Beitrag gelöscht worden.

Eine solche Unterlassungsverfügung forderte Lifeline-Sprecher Axel Steier am Donnerstag auch für Pegida. Nur so könne sichergestellt werden, dass diese "ehrenrührigen Behauptungen" nicht ständig wiederholt würden. "Manche Leute glauben das irgendwann - und das senkt die Spendenbereitschaft."

Ist Teilen ein Zueigenmachen?

Steiers Organisation finanziert sich über Spenden. Seit September vergangenen Jahres hat sie nach eigenen Angaben 549 Menschen im Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet. "Mission Lifeline hat sich zu keinem Zeitpunkt in libyschen Hoheitsgewässern aufgehalten", sagte Steier. Dies würden auch die Logbucheinträge belegen.

Von der Pegida-Führung erschien niemand vor Gericht. Die Anwältin des eingetragenen Vereins, Katja Reichel, wies die Behauptungen der Seenotretter zurück. Sie bestritt, dass sich ihr Mandant die in dem Bericht gemachten Tatsachenbehauptungen durch das Teilen bei Facebook überhaupt zu eigen gemacht habe. Einen vom Lifeline-Anwalt Johannes Lichdi vorgelegten Screenshot wollte sie als Beleg nicht anerkennen, da er nur den auf einem Monitor sichtbaren Teil des Beitrags zeige.

Pegida-Anwältin fürchtet "Verbot der Meinungsäußerung"

Anwältin Reichel zweifelte auch die Rechtmäßigkeit der Seenotrettung durch NGOs im Mittelmeer an und versuchte, die in Rede stehenden Behauptungen zu rechtfertigen. Wenn man ihren Mandanten untersage, sich kritisch dazu zu äußern, "dann kommt das einem Verbot der Meinungsäußerung gleich", sagte sie.

Steier erinnerte daran, dass seine Organisation schon 2016 eine einstweilige Verfügung gegen Pegida und seinen Vorsitzenden Lutz Bachmann erwirkt habe. "Schon vor über einem Jahr waren wir hier mit ganz ähnlichen Vorwürfen." Über seine Facebookseite verbreite Pegida nur Hass, sagte Steier. "Das ist eine Hetzseite."

Richterin Heike Kremz hörte sich den Austausch der Argumente an. Ihr Urteil will sie am Donnerstag kommender Woche verkünden.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Pegida teilte Facebook-Post: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26313 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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