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Saufgelage am Ballermann: Bis zu 3.000 Euro Strafe für wilde Fei­ernde

von Xenia Piperidou

05.04.2024

Menschenmasse an der Playa de Palma

Der Ballermann ist eines der liebsten Party-Ziele der Deutschen. Früher durfte man dort Sangria aus Eimern trinken - bereits seit 2012 ist dies jedoch verboten. Foto: picture alliance / imageBROKER | Jochen Tack

Die Stadt Palma plant, Bußgelder für "unzivilisiertes Verhalten" zu verhängen. Was das genau bedeutet und was Ballermann-Fans (eigentlich ohnehin schon) beachten sollten, wird in einer Mitteilung des Rathauses von Palma deutlich.

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Der Ballermann 6 ist bekannt als Ort für Sonne, Strand und ausgelassene Feiern, wo die Grenzen zwischen Verantwortung und Verrücktheit verschwimmen. Menschen tanzen zu den neuesten Schlagerhits und konsumieren Bier in großen Mengen, in einer Welt voller Herzlichkeit und Lebenslust –  aber auch Exzess und Respektlosigkeit.

Die Stadt Palma hat bereits in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen, um dem Partytourismus entgegenzuwirken. Seit 2020 sind Trinkgelage an der Playa de Palma auf öffentlichen Straßen verboten, und es besteht die Pflicht, Schuhe und Oberteile beim Feiern anzubehalten. Die Strafen reichen von 100 Euro bis zu 3.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen. Trotz einer umfangreichen Liste an Regeln aus dem letzten Jahr scheint das Problem jedoch nicht ganz gelöst zu sein.

Graffiti, Wildpinkeln und Aufkleber

In der Mitteilung des Rathauses von Palma heißt es, dass besonders schwerwiegende Verstöße, wie zum Beispiel das Sprühen von Graffiti und Wildpinkeln, mit bis zu 3.000 Euro geahndet werden sollen. Auch die Fußballmannschaften, die oft in Massen am Ballermann anzutreffen sind, sollten aufpassen: Das Anbringen von Aufklebern auf beispielsweise Verkehrsschildern oder Denkmälern wird ebenfalls mit bis zu 3.000 Euro sanktioniert. Ob das Vereinswappen unbedingt auf den Fassaden Palmas angebracht werden muss, sollte man also vorab gründlich abwägen.

Auch das Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit soll von nun an auf das gesamte Stadtgebiet und nicht nur auf den Ballermann ausgeweitet werden. Das sei aber nur dann der Fall, wenn der Konsum das Zusammenleben der Bürger ernsthaft stören kann, beispielsweise wenn der Ort durch den Zustrom von Minderjährigen gekennzeichnet ist.

Ironischerweise befindet sich nur 400 Meter neben dem "Bierkönig" – einer Party-Location am Ballermann, berühmt für seine ausgelassene Stimmung, Live-Musik und riesigen Bierkrüge – eine deutsche Primar- und Sekundarstufenschule. Die Verordnung soll nicht nur Touristen, sondern für alle Bürger und Besucher der Stadt gelten.

Das Ende des Sauftourismus?

Bürgermeister Martínez betonte laut Mallorca Magazin, dass das Vorhaben keine bloße Absichtserklärung sei, sondern tatsächlich umgesetzt werde. Bereits auf der Tourismusmesse ITB in Berlin hatte er Anfang März angekündigt, gegen die extremen Saufgelage vorzugehen. Ziel sei es, aus der Playa de Palma ein "nachhaltiges und familienfreundliches Ganzjahresziel" zu machen. Die Polizei soll dabei Unterstützung erhalten, um verstärkt gegen unzivilisiertes Verhalten vorzugehen.

Die neuen Regeln sollen rechtzeitig zur Hauptsaison in Kraft treten und ein deutliches Signal gegen unzivilisiertes Verhalten setzen. Angesichts der schon langjährigen Bemühungen, den exzessiven Partytourismus einzudämmen, bleibt fraglich, ob der neue Anlauf die Ballermann-Fans vom übermäßigen Feiern abhalten wird. Der Beginn der Ballermann-Saison in diesem Monat wird die Richtung weisen.

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Zitiervorschlag

Saufgelage am Ballermann: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54258 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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