Die Arbeitszeitverordnung Niedersachsen verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das dortige OVG am Dienstag. Die zusätzliche Unterrichtsstunde für Gymnasiallehrer und die angehobene Unterrichtsverpflichtung für Schulleiter seien unzulässig.
Die um eine Stunde erhöhte Unterrichtszeit für Gymnasiallehrer ist verfassungswidrig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Dienstag entschieden. Auch mit der angehobenen Unterrichtsverpflichtung für Schulleiter an Gymnasien verstoße die am 1. August in Kraft getretene Arbeitszeitenverordnung gegen das Grundgesetz. Die Regelung sei unwirksam, weil sie gegen die Fürsorgepflicht und den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße. Es sei nicht klar, warum Gymnasiallehrer anders behandelt würden als andere Lehrer, entschied das Gericht.
Die Streichung der vorgesehenen Altersermäßigung an allen Schulen sei dagegen rechtmäßig, entschied der 5. Senat. Das sei eine freiwillige Leistung des Dienstherrn, die aus haushaltsrechtlichen Erwägungen geändert werden könne. Eine Revision ließen die Richter nicht zu (Urt. v. 09.06.2015, Az.: 5 KN 148/14 und acht weitere Verfahren).
Das Kultusministerium hätte zuvor die tatsächliche Belastung der niedersächsischen Lehrkräfte an Gymnasien ermitteln müssen, betonte das Gericht. Erst, wenn die Arbeitsbelastung in einem transparenten Verfahren geklärt worden sei, lasse sich feststellen, ob es wirklich einen Rückgang der außerunterrichtlichen Verpflichtungen gebe, wie das Ministerium zur Begründung für die Erhöhung der Stundenzahl argumentiert habe.
Der 5. Senat entschied über insgesamt neun Normenkontrollanträge von sieben verbeamteten Gymnasiallehrern und zwei Schulleitern von Gymnasien. Hinter den Pädagogen stehen der niedersächsische Philologenverband und die Bildungsgewerkschaft GEW.
Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot
"Das Urteil ist ein Erfolg unserer Argumentation", sagte anschließend der Vorsitzende der GEW Niedersachsen, Eberhard Brandt. Jetzt komme es darauf an, dass der Landtag der Kultusministerin das Geld für die nun zusätzlich benötigten Stellen an den Gymnasien zur Verfügung stelle. Das Urteil zeige aber auch, dass es Handlungsbedarf gebe, die Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte an anderen Schulformen zu reduzieren. "Dazu wollen wir mit der Landesregierung ins Gespräch kommen. Das betrifft auch die Altersermäßigung."
"Wir nehmen das Urteil mit Respekt zur Kenntnis", sagte die Sprecherin des Kultusministeriums, Susanne Schrammar. Die Entscheidung sei eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung und könne erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt haben. Man werde das Urteil juristisch prüfen und möglicherweise Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.
Die FDP-Landtagsfraktion fordert den Rücktritt von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. "Die Kultusministerin ist nicht mehr zu halten", sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Björn Försterling, am Dienstag in Hannover. Heiligenstadt habe die Stunde Mehrarbeit immer als "vertretbar" oder "zumutbar" abgetan. Nun sei endgültig klar, dass sie damit falsch liege.
dpa/avp/LTO-Redaktion
OVG Niedersachsen zur Unterrichtszeit: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15797 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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