Druckversion
Montag, 9.02.2026, 12:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koblenz-urteil-8-u-1049-15-darlehen-vertraege-widerrufsbelehrung-nichtabnahme
Fenster schließen
Artikel drucken
20315

OLG Koblenz zu Verbraucherdarlehen: Widerruf auch nach Eini­gung und Ent­schä­d­i­gungs­zah­lung mög­lich

17.08.2016

Widerrufsbelehrung

© blende11.photo - Fotolia.com

Bankkunden können ihre Darlehensverträge auch noch widerrufen, nachdem sie sich mit der Bank darauf verständigt haben, die Darlehen nicht in Anspruch zu nehmen. Infolgedessen geleistete Entschädigungszahlungen können sie dann zurückfordern.

Anzeige

Das Recht zum Widerruf eines Darlehensvertrages aufgrund missverständlicher Belehrung steht Verbrauchern selbst dann noch zu, wenn sie sich zwischenzeitlich mit der Bank auf eine Nichtabnahme verständigt und eine Nichtabnahmeentschädigung gezahlt haben. Nach erklärtem Widerruf dürfen sie diese Summe sogar zurückfordern. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz, wie am Mittwoch bekannt wurde (Urt. v. 29.07.2016, Az. 8 U 1049/15).

Im Streitfall hatte ein Bankkunde im Juli 2008 zwei Darlehensverträge in Höhe von fast 200.000 Euro abgeschlossen. Drei Jahre später vereinbarten er und die Bank, dass er die Darlehen nicht abnehmen, dafür aber eine Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von rund 14.500 Euro an die Bank leisten müsse. Dem kam der Mann nach. Weitere drei Jahre später erklärte er dann aber den Widerruf seiner auf die Darlehensverträge abgegebenen Willenserklärungen und forderte die Entschädigung zurück. 

Seine Klage sah das OLG nun als begründet an und verpflichtete die Bank zur Rückzahlung der Entschädigungssumme. Der Kunde habe von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen können, weil die Widerrufsbelehrungen in den beiden Verträgen hinsichtlich des Beginns der eigentlich zwei Wochen dauernden Widerrufsfrist missverständlich gewesen seien. In diesen Fällen wird die Frist nicht in Gang gesetzt.

Durch die Vereinbarung über die Nichtabnahme im Jahr 2011 sei das Widerrufsrecht nicht beseitigt worden. Denn dadurch sei der Vertrag nicht etwa rückwirkend aufgelöst, sondern nur der Erfüllungszeitpunkt vorverlegt worden, entschied das Gericht. Dass der Kunde nun auch die Entschädigungssumme zurückfordere, verstoße weder gegen Treu und Glauben noch sei dies aus anderen Gründen unzulässig. Die Nachteile einer nicht ordentlichen Widerrufsbelehrung habe nämlich stets die Bank als Verwender zu tragen. Sie könne kein schutzwürdiges Vertrauen in Anspruch nehmen, da sie den Schwebezustand – die nicht in Gang gesetzte Widerrufsfrist – selbst herbeigeführt habe. Außerdem hätte sie die ordnungsgemäße Belehrung auch nachholen können.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Koblenz zu Verbraucherdarlehen: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20315 (abgerufen am: 09.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Banken
    • Kredite
    • Verbraucherschutz
    • Vertragsrecht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Koblenz
Gelber DHL-Lieferwagen mit vor ihm geparktem Zustellfahrrad der Deutschen Post 05.02.2026
Verbraucherschutz

OLG Hamm zur Deutschen Post:

Paket­ab­gabe beim Nach­barn bleibt zulässig

Die Verbraucherzentrale scheiterte vor dem OLG Hamm mit ihrer Klage gegen eine AGB-Klausel der Deutschen Post zur Ersatzzustellung. Das Gericht hält die Regelung für transparent genug – lässt aber die Revision zu.

Artikel lesen
Humaira Waseem steht nach der Urteilsverkündung im Gebäude des Bundesgerichtshofs und spricht mit einer Frau. 29.01.2026
Diskriminierung

BGH zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:

Auch Makler haften für Dis­kri­mi­nie­rung bei der Woh­nungs­suche

Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohnungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden.

Artikel lesen
GLS Bank 20.01.2026
Extremismus

Wenn Banken Richter spielen:

Kein Konto für poli­tisch Unwill­kom­mene?

Vermehrt lehnen Banken Kunden ab oder kündigen bestehende Konten aufgrund politischer Haltungen. Dies wirft grundsätzliche Fragen auf, insbesondere über den Zugang zum Zahlungsverkehr als gesellschaftliche Grundvoraussetzung.

Artikel lesen
Die Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer 19.01.2026
Banken

Millionen-Coup in Gelsenkirchen:

Warum der Tresor-Ein­bruch für die Bank teuer werden könnte

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen droht Tausenden Kunden ein finanzielles Desaster. Haftet dafür die Bank? Julius Verse zeigt, warum eine ignorierte Alarmmeldung zum juristischen Knackpunkt werden könnte. 

Artikel lesen
Opodo 15.01.2026
Fluggastrechte

EuGH zur Buchung über Online-Portal:

Air­line muss bei Flu­g­aus­fall auch Pro­vi­sion erstatten

Wird der Flug gestrichen, gibt es in aller Regel den Ticketpreis zurück – aber was ist mit der Vermittlungsgebühr, wenn man über ein Online-Portal wie Opodo gebucht hat? Ein Urteil aus Luxemburg stärkt Verbrauchern jetzt den Rücken.

Artikel lesen
Doctolib-App-Symbol 15.01.2026
Verbraucherschutz

LG Berlin II:

Doc­tolib führt gesetz­lich Ver­si­cherte in die Irre

Wenn Doctolib seinen Nutzern in der Suche Termine für Selbstzahler vorschlägt, obwohl die nur nach Kassenärzten gefiltert haben, ist das Irreführung, so das LG Berlin II. Daran ändere auch ein kleiner Warnhinweis bei Nutzung der App nichts.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Geldwäschegesetz

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Telekom­munikation

09.02.2026

NIS2-Umsetzungsgesetz

10.02.2026

Update Gemeinnützigkeitsrecht und Steueränderungsgesetz 2025

11.02.2026

Logo von Fieldfisher
Kartellschadensersatz: Aktuelle Rechtsprechungstendenzen, Handlungsempfehlungen & der Einsatz von KI

10.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH