Druckversion
Mittwoch, 14.10.2026, 18:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koblenz-1ste919-staatsfolter-buergerkrieg-syrien-erster-strafprozess-lebenslange-haft-urteil
Fenster schließen
Artikel drucken
47194

OLG Koblenz: Lebens­lange Haft für Folter in Syrien

13.01.2022

Der Angeklagte Anwar R. wird in Handschellen zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts geführt.

Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal geführt. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Im weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte Ex-Offizier zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll im syrischen Bürgerkrieg Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.

Anzeige

Im nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sprach den Syrer Anwar R. am Donnerstag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Der Angeklagte hatte sich selbst als unschuldig bezeichnet, seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Der im April 2020 begonnene Prozess ist somit am 108. Verhandlungstag zu Ende gegangen. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeuginnen und Zeugen sowie einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger und Nebenklägerinnen hatte international Aufsehen erregt.

Nach Überzeugung des Koblenzer OLG-Staatsschutzsenats hatte Anwar R. 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Der 58-Jährige sei in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich gewesen. Mindestens 30 Gefangene sind währenddessen laut Bundesanwaltschaft gestorben.

"Gerechtigkeit muss und darf kein Traum für uns bleiben"

Ruham Hawash zufolge, syrische Überlebende der Al-Khatib-Abteilung und Nebenklägerin im Verfahren gegen Anwar R., sei dieses Urteil wichtig für alle Syrerinnen und Syrer, die unter den Verbrechen des Assad-Regimes gelitten haben und noch immer leiden. "Es zeigt uns: Gerechtigkeit muss und darf kein Traum für uns bleiben", so Hawash.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen hätte.

Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. war nach seiner Flucht nach Deutschland von Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin festgenommen worden.

Update: Niedrige Beweggründe, kein entschuldigender Notstand

Das OLG gab nun in einer Pressemitteilung bekannt, dass es R. wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form von Tötung, Folter, schwerwiegender Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Mord in 27 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung in zwei Fällen, über eine Woche dauernder Freiheitsberaubung in 14 Fällen, Geiselnahme in zwei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen in drei Fällen verurteilte.

Dem Angeklagtem habe die Vernehmungsunterabteilung der für den Raum Damaskus zuständigen Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes – auch bezeichnet als Al-Khaib-Abteilung – unterstanden.

Der Senat sei zu der Feststellung gelangt, dass in dem dort angeschlossenen Gefängnis im Zeitraum von Ende April 2011 bis Anfang September 2012 mindestens 4.000 Gefangene inhaftiert waren. Die Häftlinge seien bei ihren Vernehmungen auf verschiedene Weise, etwa durch Schläge mit Kabeln oder Stöcken, Tritte und Elektroschocks, brutal gefoltert worden. Um die Gefangenen zu erniedrigen und zu demütigen, sei auch sexuelle Gewalt eingesetzt worden.

Anzeige

Sturz des Regimes sollte verhindert werden

Im Tatzeitraum seien im Al-Kathib-Gefängnis infolge der Misshandlungen 27 Menschen zu Tode gekommen. Der Senat sieht insoweit in der Person des Angeklagten das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes erfüllt. Der Angeklagte habe in seinem Dienst für den syrischen Geheimdienst friedliche politische Gegner bis hin zu ihrer physischen Vernichtung bekämpfen wollen. Dieser Kampf habe dem Ziel gedient, den Sturz des totalitären Regimes zu verhindern. Auf dieser Weise habe der Angeklagte zugleich seine angesehene soziale Stellung als Oberst des Allgemeinen Geheimdienstes und die damit verbundenen Privilegien erhalten wollen. Hierin hat der Senat niedrige Beweggründe erkannt.

Anders als die Verteidigung habe der Senat keinen entschuldigenden Notstand gesehen. Es sei in Anbetracht der Schwere der verübten Straftaten für den Angeklagten zumutbar gewesen, sich den Taten ohne hohes persönliches Risiko zu entziehen. Die Verteidigung habe noch die Auffassung vertreten, dass für R. und seine Familie ein Verlassen seines Postens und eine Abkehr vom syrischen Regime lebensgefährlich geworden wäre. Nach Überzeugung des Senats hätte der Angeklagte Syrien jedoch bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt verlassen können. Er sei erst im Jahr 2012 geflohen.

Von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld des Angeklagten habe der Senat nach einer umfassenden Abwägung abgesehen. Berücksichtigt habe er auch, dass die Taten zehn Jahre zurückliegen und dass der Angeklagte nicht eigenhändig Gewalt ausgeübt habe. Zudem habe er sich schließlich vom Regime losgesagt und hätte bezüglich der Tötungen nur bedingten Vorsatz gehabt.

Update: Revision beim BGH angekündigt

Die Verteidigung kündigte  Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Er sei mit dem Richterspruch "nicht zufrieden", sagte Verteidiger Yorck Fratzky am Donnerstag in Koblenz. Der angeklagte Anwar R. sei stellvertretend für das Regime verurteilt worden. "Die Verteidigung hat diese persönliche Schuld nicht gesehen."

Positiv hingegen nahm die Bundesanwaltschaft das Urteil auf. Es sei "ein wichtiges Signal für die Opfer", sagte Oberstaatsanwalt Jasper Klinge. "Der Angeklagte war Teil des Systems." Im Prozess hätten Folteropfer von unvorstellbarem Leid berichtet. Daher sei es wichtig, dass solche Taten nicht ungesühnt blieben. "Heute ist ein besonderer Tag für das Völkerrecht und auch für uns."

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47194 (abgerufen am: 14.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Ausland
    • Folter
    • Geheimdienste
    • Völkerrecht
    • Völkerstrafrecht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Koblenz
Die Staatsschutzkammer mit der Vorsitzenden Richterin Anne Meier-Göring 14.10.2026
Nordstream

Strafprozess beginnt beim OLG Hamburg:

Das sind die Rechts­fragen im Nord-Stream-Fall

In Hamburg beginnt der Strafprozess wegen des wohl spektakulärsten Sabotageakts der Nachkriegsgeschichte. Was sind die Vorwürfe, warum ist das überhaupt ein Fall für ein deutsches Gericht, und welche Strafvorschriften gelten im Krieg?

Artikel lesen
IStGH 13.10.2026
IStGH

Nach US-Sanktionen gegen IStGH als Institution:

BRAK und DAV for­dern mehr Schutz für Inter­na­­ti­o­­nalen Straf­­ge­richtshof

Der IStGH steht im Zuge von US-Sanktionen massiv unter Druck. Deutschland unterstützt das Gericht bereits, doch BRAK und DAV fordern von der Bundesregierung noch mehr.

Artikel lesen
Internationaler Strafgerichtshof mit Eingang und moderner Architektur, umgeben von Wolken und blauem Himmel. 09.10.2026
IStGH

Außenminister droht mit Abschaffung:

USA ver­hängen Sank­tionen gegen Inter­na­tio­nalen Straf­ge­richtshof

Schon lange hat US-Präsident Trump den Internationalen Strafgerichtshof im Visier. Nun verhängt er erstmals Sanktionen direkt gegen das Gericht. Außenminister Rubio droht sogar mit der Abschaffung des Gerichts.

Artikel lesen
Christina Block steht im Gerichtssaal. Im Hintergrund sind die Richter:innen zu sehen 07.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 81:

Ein Tag, den es nicht gebraucht hätte

Nach über 80 Verhandlungstagen hätte man sich den 81. wohl sparen können: Kaum eine halbe Stunde geht er, Beweisprogramm gibt es keins. Für Unruhe sorgen Entwicklungen bei den IT-Asservaten – und die Verhaftung von Ex-BND-Chef Hanning.

Artikel lesen
Marc Henrichmann bei einer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages. 07.10.2026
Bundesnachrichtendienst

Ex-BND-Chef muss in Untersuchungshaft:

CDU-Poli­tiker Hen­rich­mann for­dert stren­gere Regeln für Schlüs­sel­po­si­tionen

Die Haftbefehle gegen Ex-BND-Chef August Hanning und seinen früheren Büroleiter Manfred D. sind in Vollzug. Im Bundestag werden nun strengere Regeln für Geheimnisträger und deren Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst gefordert.

Artikel lesen
Ansicht des Meeres, auf dem ein Blubbern aus dem Wasser zu sehen ist: In der Tiefe liegt die gesprengte Pipeline 06.10.2026
Terrorismus

Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines:

Gaz­prom-Töchter nicht als Neben­kläger zuge­lassen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Nebenklage der Nord-Stream-Betreiberinnen abgewiesen und klar gemacht, dass der Strafprozess nicht dazu gemacht ist, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen oder politische Aufarbeitung zu leisten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Re­fe­rent/Re­fe­ren­tin (m/w/d)

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ber­lin

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­beit (m/w/d) | Öf­f­ent­li­ches Recht / Ver­ga­be­recht |...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te In­tel­lec­tual Pro­per­ty (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

20.10.2026

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

27.10.2026

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

03.11.2026

Logo von eagle lsp
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

03.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH