Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 03:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-koblenz-1ste919-staatsfolter-buergerkrieg-syrien-erster-strafprozess-lebenslange-haft-urteil
Fenster schließen
Artikel drucken
47194

OLG Koblenz: Lebens­lange Haft für Folter in Syrien

13.01.2022

Der Angeklagte Anwar R. wird in Handschellen zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts geführt.

Der Angeklagte wird vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal geführt. Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Im weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte Ex-Offizier zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll im syrischen Bürgerkrieg Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.

Anzeige

Im nach Angaben der Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sprach den Syrer Anwar R. am Donnerstag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Der Angeklagte hatte sich selbst als unschuldig bezeichnet, seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Der im April 2020 begonnene Prozess ist somit am 108. Verhandlungstag zu Ende gegangen. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeuginnen und Zeugen sowie einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger und Nebenklägerinnen hatte international Aufsehen erregt.

Nach Überzeugung des Koblenzer OLG-Staatsschutzsenats hatte Anwar R. 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Der 58-Jährige sei in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4.000 Menschen verantwortlich gewesen. Mindestens 30 Gefangene sind währenddessen laut Bundesanwaltschaft gestorben.

"Gerechtigkeit muss und darf kein Traum für uns bleiben"

Ruham Hawash zufolge, syrische Überlebende der Al-Khatib-Abteilung und Nebenklägerin im Verfahren gegen Anwar R., sei dieses Urteil wichtig für alle Syrerinnen und Syrer, die unter den Verbrechen des Assad-Regimes gelitten haben und noch immer leiden. "Es zeigt uns: Gerechtigkeit muss und darf kein Traum für uns bleiben", so Hawash.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen hätte.

Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. war nach seiner Flucht nach Deutschland von Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin festgenommen worden.

Update: Niedrige Beweggründe, kein entschuldigender Notstand

Das OLG gab nun in einer Pressemitteilung bekannt, dass es R. wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form von Tötung, Folter, schwerwiegender Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Mord in 27 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung in zwei Fällen, über eine Woche dauernder Freiheitsberaubung in 14 Fällen, Geiselnahme in zwei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen in drei Fällen verurteilte.

Dem Angeklagtem habe die Vernehmungsunterabteilung der für den Raum Damaskus zuständigen Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes – auch bezeichnet als Al-Khaib-Abteilung – unterstanden.

Der Senat sei zu der Feststellung gelangt, dass in dem dort angeschlossenen Gefängnis im Zeitraum von Ende April 2011 bis Anfang September 2012 mindestens 4.000 Gefangene inhaftiert waren. Die Häftlinge seien bei ihren Vernehmungen auf verschiedene Weise, etwa durch Schläge mit Kabeln oder Stöcken, Tritte und Elektroschocks, brutal gefoltert worden. Um die Gefangenen zu erniedrigen und zu demütigen, sei auch sexuelle Gewalt eingesetzt worden.

Anzeige

Sturz des Regimes sollte verhindert werden

Im Tatzeitraum seien im Al-Kathib-Gefängnis infolge der Misshandlungen 27 Menschen zu Tode gekommen. Der Senat sieht insoweit in der Person des Angeklagten das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes erfüllt. Der Angeklagte habe in seinem Dienst für den syrischen Geheimdienst friedliche politische Gegner bis hin zu ihrer physischen Vernichtung bekämpfen wollen. Dieser Kampf habe dem Ziel gedient, den Sturz des totalitären Regimes zu verhindern. Auf dieser Weise habe der Angeklagte zugleich seine angesehene soziale Stellung als Oberst des Allgemeinen Geheimdienstes und die damit verbundenen Privilegien erhalten wollen. Hierin hat der Senat niedrige Beweggründe erkannt.

Anders als die Verteidigung habe der Senat keinen entschuldigenden Notstand gesehen. Es sei in Anbetracht der Schwere der verübten Straftaten für den Angeklagten zumutbar gewesen, sich den Taten ohne hohes persönliches Risiko zu entziehen. Die Verteidigung habe noch die Auffassung vertreten, dass für R. und seine Familie ein Verlassen seines Postens und eine Abkehr vom syrischen Regime lebensgefährlich geworden wäre. Nach Überzeugung des Senats hätte der Angeklagte Syrien jedoch bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt verlassen können. Er sei erst im Jahr 2012 geflohen.

Von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld des Angeklagten habe der Senat nach einer umfassenden Abwägung abgesehen. Berücksichtigt habe er auch, dass die Taten zehn Jahre zurückliegen und dass der Angeklagte nicht eigenhändig Gewalt ausgeübt habe. Zudem habe er sich schließlich vom Regime losgesagt und hätte bezüglich der Tötungen nur bedingten Vorsatz gehabt.

Update: Revision beim BGH angekündigt

Die Verteidigung kündigte  Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Er sei mit dem Richterspruch "nicht zufrieden", sagte Verteidiger Yorck Fratzky am Donnerstag in Koblenz. Der angeklagte Anwar R. sei stellvertretend für das Regime verurteilt worden. "Die Verteidigung hat diese persönliche Schuld nicht gesehen."

Positiv hingegen nahm die Bundesanwaltschaft das Urteil auf. Es sei "ein wichtiges Signal für die Opfer", sagte Oberstaatsanwalt Jasper Klinge. "Der Angeklagte war Teil des Systems." Im Prozess hätten Folteropfer von unvorstellbarem Leid berichtet. Daher sei es wichtig, dass solche Taten nicht ungesühnt blieben. "Heute ist ein besonderer Tag für das Völkerrecht und auch für uns."

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47194 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Ausland
    • Folter
    • Geheimdienste
    • Völkerrecht
    • Völkerstrafrecht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Koblenz
Ein brennendes Gebäude steht im Fokus, symbolisiert die Zerstörung durch den Krieg und den Einfluss auf den Frieden in Deutschland. 05.06.2026
Meinungsfreiheit

OLG Braunschweig veruteilt Frau wegen Internetkommentar:

Wer Putins Krieg bil­ligt, stört öff­ent­li­chen Frieden in Deut­sch­land

Mit Vernichtung ist Putin auf dem “richtigen Weg”. Wer das sagt, macht sich strafbar, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Rechtsprechungslinie zur Billigung von Straftaten noch auf sich warten lässt.

Artikel lesen
Gebäude des Europarats in Straßburg 02.06.2026
Anwaltsberuf

BRAK "verärgert", DAV "bedauert":

EU-Kom­mis­sion bremst völ­ker­recht­li­chen Schutz für Anwälte

Anwälte sollen durch eine Europarats-Konvention besser vor Angriffen und staatlicher Repression geschützt werden. Ein Inkrafttreten des von der Bundesregierung bereits vor Monaten unterzeichneten Regelwerks ist jedoch so bald nicht in Sicht.

Artikel lesen
Gerichtssaal am LG Hamburg, Block-Verfahren 21.05.2026
Christina Block

Block Prozess: Tag 50:

Olga packt aus und belastet nicht nur Chris­tina Block

Die lang erwartete Aussage von "Olga" drängt den Fokus auf die Frage, wer die treibende Kraft hinter der Entführung der Kinder von Christina Block war. Die Vorsitzende liefert am Ende zwei Paukenschläge für den weiteren Prozessfortgang.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Internationale Strafgerichtshof-Gebäude in Den Haag, wo Haftbefehle beantragt werden könnten. 20.05.2026
IStGH

Laut Medienberichten beantragt:

Neue IStGH-Haft­be­fehle gegen israe­li­sche Minister und Mili­tärs?

Weil ihm ein Haftbefehl aus Den Haag drohe, will der ultrarechte Minister Smotrich eine Beduinensiedlung im Westjordanland räumen lassen. Die Bundesregierung will keine Erkenntnisse von einem solchen oder weiteren Haftbefehlen haben. 

Artikel lesen
IStGH 19.05.2026
IStGH

Erster Libyen-Fall beim IStGH:

Leiter von liby­schem Folter-Gefängnis ange­klagt

Nach dem Sturz des Machthabers al-Gaddafi 2011 kämpften Milizen in Libyen um die Macht. Der UN-Sicherheitsrat beauftragte den IStGH später mit der Verfolgung der Völkerstraftaten. Nun kam es zu einer ersten Anklage.

Artikel lesen
Die Sängerin Shakira 18.05.2026
Steuerhinterziehung

Freispruch vom Vorwurf des Steuerbetrugs:

Spa­ni­sches Finanzamt muss Sha­kira 55 Mil­lionen Euro zurück­zahlen

Ein Streit mit dem spanischen Fiskus brachte Shakira nach eigenen Angaben nächtelang um den Schlaf. Nun erringt die kolumbianische Sängerin einen Triumph: Ein Gericht hob eine Verurteilung gegen sie auf.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Wahl­sta­ti­on (m/w/d) Kar­tell­recht in Brüs­sel

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH