Die ZDF-Satiriker von "Die Anstalt" dürfen den Zeit-Herausgeber Joffe und Zeit-Redakteur Dr. Bittner nicht mit transatlantischen Lobby-Organisationen in Verbindungen bringen, denen sie gar nicht angehören.
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat der ZDF-Kabarett-Sendung "Die Anstalt" untersagt, den Zeit-Herausgeber Josef Joffe und den Zeit-Redakteur Dr. Jochen Bittner in einer Sendung aus dem Jahr 2014 mit transatlantischen Lobby-Organisationen in Verbindung zu bringen (Urt. v. 09.09.2015, Az. 7 U 120/14, 7 U 121/14).
In der Sendung vom 29.04.2014 skizzierten die Kabarettisten unter dem Thema "Der Einfluss der Eliten auf deutsche Leitmedien" auf einem Schaubild Verbindungen der beiden Männer zu transatlantischen Organisationen und witzelten im Anschluss darüber, dass die vielen Ämter und Posten der Grund dafür seien, dass Die Zeit immer nur wöchentlich erscheine. Demnach sei "Josef Joffe Mitglied, Beirat oder Vorstand von acht Organisationen, die auf einer Schautafel in der Sendung 'Die Anstalt' vom 2014 im ZDF genannt wurden", Bittner hingegen "Mitglied, Beirat oder Vorstand von drei solcher Organisationen."
Die Hamburger Richter untersagten dem Sender die Verbreitung dieser beiden Aussagen mit der Begründung, dass dem Zuschauer das Schaubild nicht sofort als unrichtig erkennbar gewesen sei und dass die Aussagen nicht wörtlich zu verstehen gewesen seien. Es könne der Eindruck entstehen, dass die Verbindungen der beiden zu den diversen Organisationen tatsächlich bestünden, obwohl dies nicht der Fall sei. Daher sei das allgemeine Persönlichkeitsrecht der beiden verletzt.
Die Sendung darf nun weder im Fernsehen in Wiederholungen ausgestrahlt noch in der ZDF-Mediathek angeboten werden. Die Satiriker dürfen die beanstandete Aussage auch in zukünftigen Sendungen nicht mehr treffen.
ms/LTO-Redaktion
OLG Hamburg entscheidet gegen ZDF: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16855 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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