Druckversion
Montag, 20.07.2026, 00:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-2ssowi96318-ueberwachung-ruhender-verkehr-private-dienstleister-leiharbeiter
Fenster schließen
Artikel drucken
39765

OLG Frankfurt zu Verkehrsüberwachung durch Private: Keine Leih­ar­beiter als Hilfs­po­li­zisten

20.01.2020

Polizist verteilt Strafzettel (Beispielbild)

(c) benjaminnolte/stock.adobe.com

Leiharbeiter mit Uniformen ausstatten und zur Verkehrsüberwachung einsetzen? Das gehe nicht, es handele sich um dabei um eine hoheitliche Aufgabe, entschied das OLG Frankfurt. Die so ermittelten Beweise unterliegen einem Verwertungsverbot.

Anzeige

Das Gewaltmonopol des Staates umfasst die gesamte Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben können daher nicht durch Leiharbeitskräfte übernommen werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Beschl. v. 03.01.2020, Az. 2 Ss-Owi 963/18).

Ein Autofahrer hatte in Frankfurt im eingeschränkten Parkverbot geparkt. Festgestellt hatte den Parkverstoß ein "Stadtpolizist" in Uniform, der der Stadt durch eine private Leiharbeitsfirma überlassen worden war. Die Stadt verhängte ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro, das nach Einspruch des Mannes durch Urteil bestätigt wurde. Der Fahrer wehrte sich gegen dieses Urteil, sodass das OLG zu entscheiden hatte.

Vor dem OLG hatte der Falschparker nun Erfolg. Das Gericht entschied, dass das Verfahren einzustellen sei, da die Beweise – also die Feststellungen des Stadtpolizisten – einem absoluten Beweisverwertungsverbot unterlägen. Dieser Stadtpolizist sei nämlich als privater Dienstleister nicht ermächtigt, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Dieses Recht habe nur der Staat, in diesem Falle konkret die Polizei. Das folge aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten staatlichen Gewaltmonopol, welches sich auch auf die gesamte Verkehrsüberwachung beziehe. 

"Schein der Rechtsstaatlichkeit" erweckt

Das OLG hatte zunächst das Innenministerium zur Rechtsstruktur des Vorgehens der Stadt Frankfurt konsultiert. Diese Nachforschung ergab, dass die Stadt Leiharbeitskräfte einer privaten Firma einsetzt, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Diese Leiharbeiter wurden als Hilfspolizeibeamte bestellt und hatten dabei die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten, wobei die Befugnisse im Einzelnen vertraglich wieder beschränkt waren. 

Für dieses Vorgehen konnte das OLG aber keine vom Parlament erlassene Ermächtigungsgrundlage erkennen. Die von der Stadt ins Feld geführte Regelung des § 99 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) genüge nicht den Voraussetzungen einer Ermächtigungsnorm. Zudem sei der Sinn und Zweck im Lichte des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gerade eng auszulegen. Es gehe daher nur darum, dass die Stadt Frankfurt für die Stadtpolizei eigene Bedienstete einer nachgeordneten Behörde bestellen könne. Ein Leiharbeiter sei aber gerade nicht Bediensteter der Stadt Frankfurt und könne daher auch nicht durch hoheitlichen Bestellungsakt Stadtpolizist werden.

Indem die Stadt Leiharbeiter in Uniformen gesteckt hat, habe sie nach Außen den "täuschenden Schein der Rechtsstaatlichkeit" erweckt, um "den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln", so das Gericht. Dies sei gesetzeswidrig.

ast/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt zu Verkehrsüberwachung durch Private: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39765 (abgerufen am: 20.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Leiharbeit
    • leiharbeitnehmer
    • Polizei
    • Rechtsstaat
    • Straßenverkehr
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf (Symbolbild) 17.07.2026
Diskriminierung

Nicht ganz nach Berliner Vorbild:

Auch NRW erhält ein Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz

Der Landtag von NRW stimmte für das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das verbietet Diskriminierung durch Behörden und gibt Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Im Anwendungsbereich ist das Gesetz deutlich enger als das Berliner LADG.

Artikel lesen
Merav Ben-Ari am 06.07.2026 bei einer Diskussion zu einem geplanten Gesetz 16.07.2026
Israel

Parlament stimmt für Gesetz:

Befug­nisse von Israels Gene­ral­staats­an­wältin ein­ge­schränkt

Israels Parlament beschließt ein Gesetz, das die Befugnisse der Generalstaatsanwältin einschränkt. Kritiker sehen darin eine Gefahr für die rechtsstaatliche Kontrolle der Regierung.

Artikel lesen
Blumen, Kerzen und Plakate am Tatort und Plakat mit Bild von Lorenz 13.07.2026
Polizei

Tödliche Schüsse auf Lorenz A. in Oldenburg:

Anklage gegen Poli­zisten zuge­lassen

Lorenz A. wird von hinten erschossen – mit einer Polizeiwaffe. Die Tat in Oldenburg sorgte bundesweit für Erschütterung und viele Fragen. Das LG Oldenburg hat die Anklage gegen den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung nun zugelassen.

Artikel lesen
Zwei Personen auf einem E-Scooter 13.07.2026
Straßenverkehr

AG München sieht alleinige Haftung bei Unfall mit Taxi:

Zu zweit und gegen die Fahr­trich­tung auf E-Scooter unter­wegs

Zu zweit und alkoholisiert auf einem E-Scooter gegen die Fahrtrichtung fahren – das beurteilt das AG München als "grob verkehrswidrig". Beim Zusammenstoß mit einem Auto tritt dessen Betriebsgefahr deshalb vollständig zurück.

Artikel lesen
Beamte der Bundespolizei kontrollieren Fahrgäste am Hamburger Hauptbahnhof, 15.11.2026. 09.07.2026
Bundespolizei

Bundespolizei-Bilanz 2025:

Mehr Gewalt, weniger Straf­taten ins­ge­samt

Mehr Gewalt, mehr Angriffe auf Einsatzkräfte: Die Bundespolizei verzeichnete 2025 einen Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Einsatzorten. Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der registrierten Straftaten.

Artikel lesen
Ungarns Ministerpräsident Peter Magyar bei einer Parlamentssitzung 09.07.2026
Ungarn

Ungarn: Erste Verfassungsänderung der Regierung Magyar:

Das Aus­misten beginnt

Ungarn neue Regierung ändert die Verfassung, um die Fidesz-Herrschaft aufzuarbeiten: Zeitgrenze für Ministerpräsidenten, Entideologisierung und Rückholung des zweckentfremdeten öffentlichen Vermögens. Die Bedeutung erläutert Herbert Küpper.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) IP/​IT/​Com­mer­cial

ARQIS, Mün­chen

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce / Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Freshfields
Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Emp­fang

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH