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OLG Düsseldorf verurteilt Bank zu Schadensersatz: Krankem 84-Jährigem zu Schiffsfond mit langer Laufzeit geraten

22.09.2014

Die Witwe eines privaten Anlegers hat vor dem OLG einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 40.000 Euro erstritten. Die Stadtsparkasse Düsseldorf hatte ihren Mann dazu gebracht, im Alter von 84 Jahren einen Schiffsfond mit langer Laufzeit zu investieren. Die Aufklärung hierüber sei unzureichend gewesen, entschied das Gericht.

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Die Witwe eines Anlegers erhält Schadensersatz von der Stadtsparkasse Düsseldorf für deren unzureichende Beratung über einen geschlossenen Schiffsfond. Die Bank hatte dem 84-Jährigen und zudem erkrankten Kunden ein 140 Seiten umfassendes Prospekt zugeschickt, doch schon fünf Tage später die Unterzeichnung des Vertrages gefordert. Damit habe die Bank das Prospekt nicht rechtzeitig übergeben, entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urt. v. 12.09.2014, Az. I-16 U 230/13).

Der inszwischen verstorbene Mann war über Jahre hinweg Kunde der Sparkasse Düsseldorf gewesen und habe daher ein entsprechend großes Vertrauen in die Bank gehabt. So auch, als es darum ging, eine ausgelaufene Kapitalanlage in Höhe von 40.000 Euro neu zu investieren.

Das neue Investment, der geschlossene Schiffsfond "DS Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG", habe allerdings eine lange Laufzeit aufgewiesen und war dem Risiko des Totalverlusts unterlegen, gab der Rechtsbeistand der klagenden Witwe an. Schon im vierten Jahr seien keine Renditen mehr ausgeschüttet worden.

Über diese "geringe Werhaltigkeit" des Fonds habe die Bank nicht genügend aufgeklärt, so das Gericht. Fünf Tage seien nicht ausreichend, um 140 Seiten Emissionsprospekt zu studieren. Eine mündliche Aufklärung sei ebenso wenig erfolgt. Damit habe die Stadtsparkasse gegen die Pflicht zur objektgerechten Beratung verstoßen. Insbesondere hätte sie darüber informieren müssen, dass die Vertriebskosten mehr als 15 Prozent des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals betrugen, so das Urteil. Die Sparkasse wurde zu einer Zahlung von 36.720 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt.

una/LTO-Redaktion

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OLG Düsseldorf verurteilt Bank zu Schadensersatz: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13268 (abgerufen am: 10.06.2026 )

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