Druckversion
Dienstag, 14.07.2026, 12:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-bremen-1u1523-e-scooter-unfall-blinder-sturz-schmerzensgeld
Fenster schließen
Artikel drucken
53177

OLG Bremen zu quer abgestellten E-Scootern: Blinder Mann bekommt kein Sch­mer­zens­geld für schwere Ver­let­zung nach Sturz

15.11.2023

E-Scooter auf dem Bürgersteig

Ganz so vollgestellt war der Gehweg im Bremer Fall nicht. Der Kläger stürzte über zwei E-Scooter, die quer auf dem Bürgersteig standen. Schmerzensgeld bekommt er laut OLG Bremen nicht. Foto: stock.adobe.com/hanohiki

Nachdem er über zwei quer auf dem Bürgersteig stehende E-Roller gestürzt war, verlangte ein blinder Mann nun 20.000 Euro Schmerzensgeld vor dem OLG Bremen. Erfolglos: Die Scooter-Vermieterin habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.

Anzeige

Der Ruf von E-Rollern könnte schlechter kaum sein: Der Wikipedia-Artikel über sie besteht zu mehr als der Hälfte aus den Rubriken "Kritik" und "Gefahren". Paris hat das Aufstellen der Scooter gleich ganz verboten. Und laut einer Umfrage heißen satte 78 Prozent der Deutschen ein Verbot der E-Scooter gut.

Kritiker:innen dürften sich angesichts des Falls, den das Oberlandesgericht (OLG) Bremen nun zu entscheiden hatte, durchaus bestätigt fühlen. Der klagende Mann, der blind ist, war im Jahr 2020 in der Hansestadt über zwei E-Scooter gestürzt, die "im 90 Grad Winkel zur Hauswand" und damit quer auf dem Bürgersteig gestanden hatten.

Der klagende Mann stürzte über die Geräte und erlitt einen Oberschenkelhalsbuch, der operiert werden musste. Vor den Gerichten verlangte der Geschädigte ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro. Wie zuvor das Landgericht (LG) Bremen wies das OLG als Berufungsgericht die Klage aber nun ab (Urt. v. 15.11.2023, Az. 1 U 15/23).

E-Scooter durften in Bremen flexibel aufgestellt werden

Die gewerbliche Vermieterin der E-Scooter, die der gestürzte Mann beklagt hatte, hatte zum Zeitpunkt des Unfalls für Bremen eine Sondernutzungserlaubnis: Sie durfte 500 Roller ins öffentliche Stadtgebiet "einbringen" und im sog. Free-floating-Modell anbieten; die Scooter hatten also keinen festen Standort, sondern wurden flexibel im öffentlichen Raum abgestellt. Die Klage richtete sich außer gegen die Vermieterin noch gegen zwei ihrer Angestellten.

Vor dem Sturz war der blinde Kläger nach eigenen Angaben in gemäßigtem Gehtempo an der "inneren Leitlinie" entlang einer Hauswand gegangen. Diese sogenannte Leitlinie dient der Orientierung von Menschen mit Sehbehinderung. Mit seinem Langstock habe er den ersten E-Scooter noch erkannt. Beim Versuch, den Roller zu übersteigen, sei er dann auf den zweiten, parallel dahinterstehenden Scooter getreten, und über das Trittbrett des zweiten Rollers gestürzt.

Das OLG verneinte nun jegliche Ansprüche auf Schmerzensgeld. Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung von Fahrzeughaltern nach § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) scheide gemäß der Ausnahme in § 8 Nr. 1 StVG aus, weil E-Roller Elektrokleinstfahrzeuge seien, die nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde fahren. Laut OLG hat der klagende Mann auch keinen deliktsrechtlichen Anspruch aus § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Vermieterin der E-Scooter habe zwar eine Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der von ihr betriebenen E-Scooter und müsse daher Schädigungen anderer möglichst verhindern, so das OLG. Für besonders eigenartige und fernliegende Umstände hafte sie aber nicht.

Kein Verstoß gegen Verkehrssicherungspflicht

Insofern konnte das OLG keine Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht ausmachen. Wie die Scooter gestanden haben, habe weder gegen die konkreten Vorgaben der Sondernutzungserlaubnis noch gegen allgemeine zivilrechtliche Rücksichtnahmepflichten des Scooter-Vermieterin gegenüber besonders schutzbedürftigen Menschen verstoßen.

In der Sondernutzungserlaubnis steht, dass neben abgestellten Rollern eine Restgehwegbreite von 1,50 Meter frei bleiben muss. Im konkreten Fall habe die Restgehwegbreite sogar 4,35 Meter betragen, so das OLG. Außerdem habe es am Unfallort kein besonderes Gefahrenpotenzial gegeben. Daher durften die Roller nach Auffassung des OLG insbesondere auch quer aufgestellt werden, gleichzeitig habe die beklagte Vermieterin keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen für sehbehinderte Menschen treffen müssen. Das begründete das OLG unter anderem damit, dass "die grundsätzliche Zulassung von gewerblich genutzten E-Rollern im Straßenverkehr politisch und gesellschaftlich gewollt" sei.

Auch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) führt laut OLG zu keiner anderen Beurteilung. Sie habe zwar den Rang einfachen Bundesrechts und müsse insbesondere bei der Auslegung der Sondernutzungserlaubnis herangezogen werden. Allerdings genüge die Sondernutzungserlaubnis der Konvention.

Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. E-Roller seien zwar relativ neu, allerdings rechtlich mit Fahrrädern und Mopeds vergleichbar, zu deren Haftungsfragen es ausreichend Rechtsprechung gebe.

lst/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Bremen zu quer abgestellten E-Scootern: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53177 (abgerufen am: 14.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Examen
    • Haftung
    • Revision (Zivilrecht)
    • Schadensersatz
    • Schmerzensgeld
    • Staatsexamen
    • Straßenverkehr
    • Zivilprozess
  • Gerichte
    • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
    • Landgericht Bremen
Zwei Personen auf einem E-Scooter 13.07.2026
Straßenverkehr

AG München sieht alleinige Haftung bei Unfall mit Taxi:

Zu zweit und gegen die Fahr­trich­tung auf E-Scooter unter­wegs

Zu zweit und alkoholisiert auf einem E-Scooter gegen die Fahrtrichtung fahren – das beurteilt das AG München als "grob verkehrswidrig". Beim Zusammenstoß mit einem Auto tritt dessen Betriebsgefahr deshalb vollständig zurück.

Artikel lesen
Blick vom Flur der JVA Stadelheim in den Innenhof 13.07.2026
Strafvollzug

Reform der Strafverfolgungsentschädigung:

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaf­tierte

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Vorschlag ihres Vorgängers auf und will die Haftentschädigung erhöhen. Anders als bei Buschmann soll es jedoch keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung geben – und weniger für länger Inhaftierte.
 

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Inhalte über Medizinrecht mit Professor Schmitt-Leonardy und thematisiert Ärzte, StGB und Freiheitsberaubung. 06.07.2026
Staatsexamen

Jura-Karriere-Podcast:

Exa­mens­spe­zial zum Medi­zin­straf­recht

In dieser Sonderfolge von Irgendwas mit Examen geht es um Examenstipps von Charlotte Schmitt-Leonardy mit Fokus auf das Medizinstrafrecht. Viele große Gerichtsentscheidungen spielen in diesem Rechtsgebiet, etwa die Fixierung von Patienten.

Artikel lesen
Mann am Laptop abonniert Newsletter 03.07.2026
Rechtsmissbrauch

AG Arnsberg urteilt im Fall Brillen Rottler:

DSGVO-Hopper bekommt keinen Scha­dens­er­satz

Newsletter abonnieren und dann Datenauskunft und Schadensersatz fordern? Nicht mit dem AG Arnsberg. Das hat im Fall von Brillen Rottler die Forderungen eines Mannes aus Wien abgewiesen.

Artikel lesen
Autos fahren um die Kurve auf dem Nürburgring (Symbolbild) 02.07.2026
Straßenverkehr

LG Koblenz zum Verhalten auf der Rennstrecke:

Richt­ge­schwin­dig­keit von 130 gilt auch auf dem Nür­burg­ring

Nach einem Crash bei einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring musste das Gericht die Verantwortlichkeiten klären. Es entschied: Ein Haftungsausschluss kommt nur für "Idealfahrer" infrage – und die müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) mit In­ter­es­se an Re­vi­si­ons­recht und...

Tretter Bodenstein | Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof, Karls­ru­he

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werks­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Mar­ke­ting /...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A im En­er­gy &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy & In­fra­struc­tu­re

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
For­eign As­so­cia­te (Rus­si­an-law qua­li­fied) (f/m/d) In­tel­lec­tual...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Demokratie unter Druck? Eine deutsch-ukr. Diskussionsrunde anlässlich 30 Jahre ukr. Verfassung

15.07.2026, Regensburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH