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Befangenheitsanträge im NSU-Prozess: Verteidiger wollen mehr Geld

18.09.2013

Zschäpes Anwälte Anja Sturm (links), Wolfgang Stahl (rechts) und Wolfgang Heer

Foto: MICHAEL DALDER / POOL / AFP

Eigentlich wollte das Gericht am Dienstag Zeugen zum NSU-Mord an Mehmet Turgut hören - stattdessen bestimmt ein Streit um Befangenheitsanträge und Anwaltshonorare den Prozess. Schließlich wurde sogar der nächste Verhandlungstag am Mittwoch abgesagt.

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Die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten gegen sämtliche Richter des Strafsenats Ablehnungsanträge wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Vorangegangen war ein Streit um Anwaltsgebühren. Nun müssen drei Richter eines anderen Senats des Oberlandesgerichts (OLG) München über die Anträge entscheiden. Wann genau das geschieht, sei nicht abzusehen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag. Deshalb werde der für Mittwoch angesetzte Termin gestrichen.

Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl hatte einen Gebührenvorschuss von 77.000 Euro für seine Arbeit während des Ermittlungsverfahrens beantragt. Nach seiner Darstellung - die das Gericht ausdrücklich für "nachvollziehbar" hält - hatte er im Ermittlungsverfahren über den Zeitraum von einem Jahr etwa 770 Stunden an dem Fall gearbeitet. Das Gericht bewilligte ihm nur 5.000 Euro.
Nach Ansicht der Verteidiger ist dies zu wenig, um auch nur die laufenden Kanzleikosten zu decken. Dies führe "zu einer wesentlichen Beschränkung und Behinderung" der Verteidigung, heißt es in dem Antrag.

Von Pflichtverteidigung wird man nicht reich

"Wir wussten, dass man von einer Pflichtverteidigung nicht reich wird", sagte Zschäpes Anwältin Anja Sturm in einer Verhandlungspause. "Aber wir müssen weiterhin unsere monatlichen Kanzleikosten und unseren Lebensunterhalt bestreiten, und das ist auf Basis dieser Entscheidung nicht möglich." Endgültig festgelegt wird die Vergütung erst nach Ende des Prozesses - doch erfahrungsgemäß ist nicht damit zu rechnen, dass dann noch sehr viel Geld nachkommt. Anwalt Stahl nahm am Dienstag nicht an der Verhandlung teil.

Außerdem kritisieren die Anwälte eine Formulierung aus dem Beschluss des Gerichts. Darin heißt es, das Verfahren sei "im Hinblick auf die tatsächlichen Probleme des Tatnachweises besonders schwierig". Darin sehen die Anwälte ein Anzeichen dafür, dass die Richter "hinsichtlich der Frage der strafrechtlichen Schuld unserer Mandantin innerlich nicht mehr neutral sind". Der Richter, der den Beschluss formuliert hat, sei "offenkundig davon überzeugt, dass dem Senat ein Tatnachweis gelingen werde".

Am Nachmittag legten die Zschäpe-Verteidiger dann nach - und stellten einen weiteren Befangenheitsantrag. Sie müssten davon ausgehen, dass einer der Richter in seiner dienstlichen Stellungnahme zu dem ersten Antrag unzutreffende Angaben gemacht habe, hieß es.

Nächster Termin ungewiss

Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin bei den Mordanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angeklagt. Der Neonazi-Terrorgruppe werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt. Bereits zu Prozessbeginn hatten Zschäpes Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, der aber abgelehnt wurde.

Opferanwälte kritisierten das Vorgehen der Verteidigung. "Ich finde den Antrag peinlich", sagte Seda Basay, die die Witwe des ermordeten Enver Simsek vertritt. "In der Sache stimmt es, dass 5.000 Euro Vergütung für das Ermittlungsverfahren zu wenig sind. Aber das ist kein Befangenheitsgrund. Der Antrag dient einfach der Verzögerung des Verfahrens." Nebenklagevertreterin Edith Lunnebach meinte, "das hat schon was von absurdem Theater, dass wir einen ganzen Tag damit zubringen".

Über die Befangenheitsgesuche müssen drei Richter eines anderen Senats entscheiden. Diese haben zum Teil aber am Mittwoch selbst Verhandlungen. Es sei deshalb ungewiss, wann über die Anträge entschieden werde, sagte der Vorsitzende Götzl. Deshalb sagte er die für Mittwoch angesetzte Verhandlung ganz ab.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Befangenheitsanträge im NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9578 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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