Der Streit über das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geht in die nächste Runde. Google und Meta gehen gegen Beschlüsse des VG Köln vor und ziehen vor das OVG NRW.
Google und Facebook-Mutter Meta mit Sitz in Irland haben beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster Beschwerden gegen Eil-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln von Anfang März eingelegt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gingen die Beschwerden fast zeitgleich am Dienstag und Mittwoch ein*.
In der ersten Instanz hatte das Gericht den Internetkonzernen zwar in weiten Teilen Recht gegeben. Es ging um die Frage, ob die Plattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das VG Köln war der Ansicht, dass die dazu eingeführten Meldepflichten im zentralen § 3a des NetzDG gegen Unionsrecht verstoßen - und damit unanwendbar seien. Ob die unterlegene Bundesrepublik auch noch Beschwerde einlegt, ist offen. Die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Darum wird es nun vor dem OVG gehen. Vor dem VG Köln sind derweil noch Anträge von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig.
*Wochentage korrigiert am Tag der Veröffentlichung um 16:24 Uhr
dpa/cp/LTO-Redaktion
Nach Beschlüssen des VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47847 (abgerufen am: 09.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag