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Maria-Otto-Preis 2022: DAV zeichnet Mar­ga­rete Gräfin von Galen aus

03.05.2022

Dr. Margarete Gräfin von Galen

Dr. Margarete Gräfin von Galen erhält in diesem Jahr die Auszeichnung des DAV. Foto: Privat

Der Anwaltsverein verleiht den Maria-Otto-Preis an herausragende Personen, die sich besonders für die Belange von Frauen einsetzen. Dieses Jahr geht er an Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen.

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verleiht den Maria-Otto-Preis 2022 an Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen. Sie habe sich in vielfältiger Weise für die Anwaltschaft und den Rechtsstaat eingesetzt und immer wieder für spezielle frauenspezifische Themen engagiert.

So veröffentlichte sie bereits in den 1990er Jahren verschiedene Fachbeiträge zum Thema Frauen als politisch Verfolgte. Außerdem erstritt sie im Jahr 2000 das laut DAV polarisierende Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin, Prostitution nicht als sittenwidrig einzustufen. Damit habe von Galen einen großen Anteil an der Entstigmatisierung von Sex-Arbeiterinnen. Zu den Rechtsfragen von Prostitution promovierte sie sogar. "Margarete von Galen hat Maßstäbe gesetzt in der anwaltlichen Vertretung, die sie mit scharfem analytischem Verstand und stets über den einzelnen Fall hinaus betrieben hat", würdigte auch Laudatorin Renate Künast, Bundestagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und ebenfalls Anwältin.

Der DAV verleiht den Preis seit 2010 an herausragende Rechtsanwältinnen, aber auch an Personen oder Organisationen, die sich in besonderem Maße um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht haben. Benannt ist der Preis nach der Rechtsanwältin Dr. Maria Otto, die 1922 – vor 100 Jahren – als erste Anwältin in Deutschland zugelassen wurde.

pdi/LTO-Redaktion

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Maria-Otto-Preis 2022: DAV zeichnet Margarete Gräfin von Galen aus . In: Legal Tribune Online, 03.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48328/ (abgerufen am: 05.12.2023 )

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