Druckversion
Freitag, 9.10.2026, 18:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lsg-l11as33621-niedersachsen-bremen-jobcenter-arbeitsloser-hilfe-mietkaution-abgelehnt-jobantritt-sozialwidrig
Fenster schließen
Artikel drucken
51316

LSG rügt Jobcenter: Lang­zeit­ar­beits­loser konnte neuen Job nicht ant­reten

15.03.2023

Agentur für Arbeit

Die unterlassene Aufnahme einer Arbeit stellt jedenfalls dann kein sozialwidriges Verhalten dar, wenn das Jobcenter dem Betroffenen nicht die nötige Hilfe gewährt, so das LSG. Foto: Tobias Arhelger/stock.adobe.com

Ein Langzeitarbeitsloser, der überraschend doch noch einen Job bekommen hatte, konnte diesen nicht antreten, weil er sich die Mietkaution am neuen Arbeitsort nicht leisten konnte. Sozialwidrig gehandelt hat er dadurch nicht, so das LSG.

Anzeige

Nimmt ein Arbeitsloser einen Job nicht auf, weil das Jobcenter ihm nicht die nötige Hilfe leistet, so liegt kein "sozialwidriges Verhalten" vor, das eine Rückzahlung von Leistungen rechtfertigen könnte. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit nun veröffentlichtem Urteil (v. 26.01.2023, L 11 AS 336/21) entschieden.

Konkret geht es um den Fall eines Langzeitarbeitslosen aus Osnabrück, der bis 2003 als Buchhalter gearbeitet hatte. Hiernach folgten Zeiten der Arbeitslosigkeit und verschiedene Hilfsarbeiten in Lagerwirtschaft, Gebäudereinigung und Supermarkt. Viele Jahre bewarb sich der Mann erfolglos auf Stellen als Buchhalter, bis das Jobcenter schließlich ab 2017 keine weiteren Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen mehr übernahm. Überraschend erhielt er dann 2019 doch noch einen Arbeitsvertrag als Buchhalter bei einer Behörde in Düsseldorf. Da das Jobcenter sich aber weigerte, die Mietkaution zu übernehmen, und der Mann deshalb nicht umziehen konnte, trat er den Job nicht an.

2020 machte das Jobcenter dem Mann gegenüber dann eine Erstattungsforderung wegen sozialwidrigen Verhaltens geltend, da er nicht zum Einstellungstermin erschienen sei und damit vorsätzlich das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses verhindert habe. Er müsse daher Grundsicherungsleistungen von rund 6.800 Euro erstatten. Hiergegen klagte er, denn den fehlenden Arbeitsantritt habe nicht er zu verschulden gehabt.

Mann hat seinen Jobantritt nicht in zu missbilligender Weise selbst vereitelt

Das LSG gab dem arbeitslos gebliebenen Mann Recht. Zwar müssen nach § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) II Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen. Dafür sei jedoch erforderlich, dass sich der Betreffende – im Sinne eines objektiven Unwerturteils – in zu missbilligender Weise in die Lage gebracht hat, existenzsichernde Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, so das LSG. Gerade das sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Denn auch nach Auffassung des Gerichs wäre aufgrund der weiten Entfernung zwischen dem bisherigen Wohnort in Osnabrück und der Arbeitsstelle in Düsseldorf ein Umzug für den Mann notwendig gewesen. Es stelle deshalb kein sozialwidriges Verhalten dar, wenn der Mann den Job nur deshalb nicht antritt, weil er am künftigen Beschäftigungsort keine Wohnung anmieten kann, da ihm selbst die Mittel für die Mietkaution fehlen und das Jobcenter die Übernahme der Kaution abgelehnt habt. Entsprechend habe das Jobcenter keinen Anspruch auf Rückzahlung der Grundsicherungsleistungen.

pab/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LSG rügt Jobcenter: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51316 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Jobcenter
    • Sozialhilfe
  • Gerichte
    • Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Ein deutscher Pass liegt auf einem russischen Pass 16.09.2026
Staatsangehörigkeit

LSG Baden-Württemberg:

Russin, die sich als Deut­sche fühlt, bekommt keine Grund­si­che­rung

Eine Frau beantragte unter deutschem Namen Grundsicherungsleistungen und sagte dabei, sie könne sich mit ihrer russischen Identität nicht identifizieren. Juristisch zählt aber nur der aufenthaltsrechtliche Status, erklärte ihr das LSG.

Artikel lesen
Der Präsident des Landessozialgerichtes NRW, Dr. Jens Blüggel 17.08.2026
Künstliche Intelligenz

KI-Schriftsätze überlasten Sozialgerichte in NRW:

"Wir stehen mit dem Rücken zur Wand"

Dutzende Seiten, erfundene Urteile, oft kein plausibler Grund für Eilanträge: Die Sozialgerichte in NRW werden von KI-generierten Schriftsätzen überschwemmt. Der LSG-Präsident hofft auf mehr Personal und ein Umdenken bei den Menschen.

Artikel lesen
Homepage der Bundesagentur für Arbeit 23.07.2026
Arbeitsamt

So soll die Arbeitsförderung moderner werden:

Vide­obe­ra­tung und Job-to-Job-Erpro­bung

Die Bundesregierung will der Arbeitsagentur ein umfassendes Update verpassen – zumindest auf dem Papier. Das Gesetz verspricht moderne Kommunikation, sichere Daten und neue Instrumente. Eine Einordnung von Alexandra Groth und Marko Vraetz.

Artikel lesen
Eine Protestveranstaltung mit Menschen, die ein Plakat halten, auf dem "Ja heißt Ja!" steht, symbolisiert den Kampf für sexualrechtliche Veränderungen. 20.06.2026
Podcast

Sexualstrafrecht / Kritik am Jobcenter / KI statt Beamte:

"Ja heißt Ja" statt "Nein heißt Nein" – was würde sich ändern?

Bundesjustizministerin Hubig ist für eine Reform des Sexualstrafrechts. Bringt das was? Außerdem im LTO-Podcast: Durfte Jobcenter kritischem Mitarbeiter nach ZDF-Doku kündigen? Und Bayern will KI bei Entscheidungen der Verwaltung einsetzen.

Artikel lesen
Der Beschäftigte des Jobcenters der Stadt Bremen 08.06.2026
Individual-Arbeitsrecht

Mitarbeiter nach Aussagen in ZDF-Doku gekündigt:

Keine Mei­nungs­f­rei­heit im Job­center?

Nach kritischen Äußerungen in einer ZDF-Dokumentation über das Amt und das Bürgergeldsystem bekommt ein Jobcenter-Mitarbeiter postwendend die fristlose Kündigung. Doch ist sie wirksam? Michael Fuhlrott ordnet ein.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Dipl. Fi­nanz­wirt / Steu­er­fach­wirt (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Arbeitsrechtliche Herausforderungen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Schwerbehinderte

12.10.2026

Statusfeststellung und Betriebsprüfung-Aktuelle Herausforderungen für Arbeitgeber und Soloselbststän

14.10.2026

Schnittstellen des Familienrechts zum Sozialrecht

16.10.2026

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Berufskrankheiten nach § 9 SGB VII

16.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Besondere Beschäftigungsverhältnisse und besondere Vergütungsbestandteile

20.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH