Weil sie wiederholt den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden geleugnet hat, muss Ursula Haverbeck wohl ins Gefängnis. Die Frau ist für ihre Ansichten bekannt, das LG Verden blieb wie das AG bei einer Haftstrafe.
Das Landgericht (LG) Verden hat am Montag die bekannte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt - ohne Bewährung. Hintergrund waren Beiträge Haverbecks in einer Zeitschrift, in der sie die Verbrechen des Nazi-Regimes in Abrede stellte.
In dem Berufungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft zuvor zweieinhalb Jahre Haft gefordert, wie das Gericht mitteilte. Die Verteidigung der 88-Jährigen hatte dagegen einen Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Oberlandesgericht möglich.
Die Berufung Haverbecks richtete sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Verden vom vergangenen November. Damals war sie wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Haverbeck hatte mehrere Beiträge in der in Verden herausgegebenen Zeitschrift Stimme des Reiches veröffentlicht, in der sie den Holocaust in Abrede stellte. Mehrfach betonte sie dabei, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, sondern ein Arbeitslager. Das LG Verden sah nun Volksverhetzung in acht Fällen als bewiesen an.
Keine Bewährung
Die einschlägige Vorschrift des § 130 Strafgesetzbuch (StGB) stellt in Absatz drei unter Strafe, unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Verbrechen in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung zu billigen, leugnen oder verharmlosen.
Die Strafe hätte nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 StGB auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Erforderlich hierfür wären besondere Umstände in Tat oder Täterin, so etwa ein Bemühen der Verurteilten, den verursachten Schaden wiedergutzumachen. Dafür gab es nach Auffassung des Gerichts aber keine Anzeichen, wie Gerichtssprecherin Dr. Katja Kruschke auf Nachfrage gegenüber LTO erklärte.
Haverbeck wurde schon mehrfach einschlägig verurteilt. Nach ihrer Ansicht wurden im Konzentrationslager Auschwitz keine Menschen vergast. Die Verteidigung hatte damit argumentiert, ihre Äußerungen fielen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Zwei Jahre ohne Bewährung: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24179 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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