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40627

LG Magdeburg zum Harzer-Hexenstieg: Wan­dern im Walde erfolgt auf eigene Gefahr

04.03.2020

Vater mit Kindern wandernd im Wald (Symbolbild)

(c) Halfpoint/stock.adobe.com

Ein Wanderer lief vom Hexentanzplatz los, dann wurde er von einem Baum getroffen. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Schmerzensgeld muss ihm die Stadt deshalb aber nicht zahlen, sie hafte nicht für eine solche waldtypische Gefahr.

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Eine Stadt haftet nicht für waldtypische Gefahren, weil Waldbesucher mit solchen Gefahren rechnen müssen. Das entschied das Landgericht Magdeburg (LG) am Mittwoch (Urt. v. 4.3.2020, Az. 10 O 701/19).

Ein Mann ging mit seiner Familie auf dem touristisch beworbenen "Harzer-Hexenstieg" wandern. Die Tour startete am Hexentanzplatz und verlief in Richtung der Stadt Thale, auf deren Waldgrundstück der Wanderweg liegt. Plötzlich stürzte ein Baum auf den Familienvater. Er wurde schwer verletzt und leidet seitdem an einer Querschnittslähmung. 

Der Mann will nun Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro von der Stadt Thale. Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, so sein Argument, denn der Baum sei erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei einer Baumschau sofort als gefährlich erkannt worden. Hätte man ihn daraufhin abholzen lassen, wäre es zu dem Unfall nie gekommen, argumentierte er vor Gericht.

Das LG wies die Klage jedoch ab. Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, könne nicht erwarten, dass er vor jeder waldtypischen Gefahr sicher sei. Vielmehr müsse ein Wanderer oder Spaziergänger damit rechnen, dass im Wald Gefahren bestehen, und er sei selbst dafür verantwortlich ist, für seine Sicherheit zu sorgen. Risiken, die das freie Bewegen in der Natur mit sich bringen, seien deshalb entschädigungslos hinzunehmen.

Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit auf Wanderwegen fordern, müsste man auf "reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland" aus Haftungsgründen verzichten, hielt das Gericht dem Mann entgegen. Diese Bewertung entspreche auch der im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt vorgesehenen Risikoverteilung. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

ast/LTO-Redaktion

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LG Magdeburg zum Harzer-Hexenstieg: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40627 (abgerufen am: 11.11.2025 )

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