Druckversion
Samstag, 11.04.2026, 17:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-koeln-5o24817-entschaedigung-untersuchungshaft-verurteilung-mord-keine-amtshaftung
Fenster schließen
Artikel drucken
30685

LG Köln zum Freispruch nach fast fünf-jähriger U-Haft: 22.800 Euro Ent­schä­d­i­gung nach dem StrEG

31.08.2018

Justizvollzugsanstalt (Symbol)

© lettas  - stock.adobe.com

Fast fünf Jahre lang saß ein Kölner in Untersuchungshaft, ehe er des Mordes freigesprochen wurde. Dafür verlangte er vom Land NRW eine Entschädigung von über 400.000 Euro. Das LG Köln sprach ihm nur einen Bruchteil davon zu.

Anzeige

Das Landgericht (LG) Köln hat einem zu Unrecht wegen Mordes verurteilten Mann eine Entschädigung von rund 22.800 Euro zugesprochen (Urt. v. 14.08.2018, Az. 5 O 248/17). Dieser hatte jedoch mehr als 400.000 Euro für die 58-monatige Untersuchungshaft vom Land NRW gefordert.

Winfried K. war beschuldigt worden, zusammen mit seiner Ehefrau an der Ermordung der philippinischen Ehefrau seines ebenfalls angeklagten Cousins beteiligt gewesen zu sein. Nachdem K. zunächst im Dezember 2009 wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wurde das Urteil durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und daraufhin erneut vor dem LG Köln verhandelt. Während nun nur noch der Cousin – zwischenzeitlich rechtskräftig – wegen Mordes verurteilt wurde, wurden Wilfried K. und seine Ehefrau freigesprochen (Az. 111 Ks 1/12).

Der Mann forderte für die erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) sowie nach den Grundsätzen der Amtshaftung. Er habe durch die Untersuchungshaft einen hohen Verdienstausfall erlitten. Durch die zunächst erfolgte Verurteilung wegen Mordes hätten sich zudem seine Eltern dazu entschlossen, eine bereits vollzogene Immobilienschenkung zu widerrufen. Um Verteidigerkosten zu bezahlen, habe er schließlich ein Wertpapierdepot auflösen und später neu ankaufen müssen. Insgesamt forderte er eine Entschädigung von mehr als 400.000 Euro.

LG betrachtet Inhaftierung und Verurteilung getrennt

Das LG gab seiner Klage aber nur teilweise statt. Ein Amtshaftungsanspruch bestehe nicht, da ein solcher bei einer – auch unrechtmäßigen – Verurteilung nur dann in Betracht komme, wenn die Richter dadurch eine Straftat begangen hätten. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. K. stehe entsprechend nur eine Entschädigung nach dem StrEG zu. Dieses sehe wiederum lediglich eine Entschädigung wegen der Inhaftierung selbst und nicht wegen anderer Gründe vor.

Der Entschluss zum Widerruf der Schenkung durch die Eltern beruhe zudem auf der späteren Verurteilung und nicht auf der Inhaftierung. Gleiches gelte für den Entschluss der Eltern, die Schenkung nach dem Freispruch zu wiederholen. Dabei anfallende Kosten und zuvor entgangene Einnahmen in diesem Zusammenhang seien deshalb nicht ersatzfähig. Auch die entgangenen Spekulationsgewinne und Broker-Kosten seien zur Verteidigung gegen den Strafvorwurf an sich und nicht gegen die Inhaftierung selbst entstanden.

Lediglich einen vom Land noch auszugleichenden Verdienstausfall von rund 22.800 Euro nahm die Kammer an. Dabei ging sie jedoch nicht von dem vom Kläger beanspruchten Betrag von 100 Euro pro Tag aus, sondern nur von rund 393 Euro pro Monat als Durchschnittswert der vorgelegten Steuerbescheide.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Köln zum Freispruch nach fast fünf-jähriger U-Haft: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30685 (abgerufen am: 11.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Amtshaftung
    • Haft
    • Haftung
    • Straftaten
  • Gerichte
    • Landgericht Köln
Strafrechtler Prof. Jörg Kinzig leitet in Tübingen das Institut für Kriminologie. 10.04.2026
Cannabis-Legalisierung

Rechtswissenschaftler empört über Bundesinnenminister:

"Dobrindts Kritik an der Cannabis-Eva­lu­ie­rung ist völlig aus der Luft gegriffen"

Innenminister Dobrindt (CSU) hat Wissenschaftlern vorgeworfen, bei der Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen zu haben. Der verantwortliche Kriminologe weist die Kritik zurück.

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich 09.04.2026
Strafvollzug

Nach acht Monaten Fahndung:

Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst

Lange war sie untergetaucht, nun ist Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die verurteilte Rechtsextremistin soll jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden.

Artikel lesen
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
Mottowagen des Karikaturisten Jacques Tilly 2024: Patriarch Kirill beim Oralverkehr mit Karnevalswagen aus dem Jahr 2024 mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. 02.04.2026
Karikaturen

Wegen Verunglimpfung russischer Staatsorgane:

Mos­kauer Gericht ver­ur­teilt Kar­ne­va­listen Jac­ques Tilly

Die russische Justiz machte dem Düsseldorfer Karnevalisten in Abwesenheit den Prozess. Nach Ansicht des Moskauer Gerichts verunglimpfen seine Karnevalskarikaturen und -wagen die russischen Staatsorgane und verletzen religiöse Gefühle.

Artikel lesen
Christina Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, im Gerichtssaal zum Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg 01.04.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 43:

"Span­nend, was für eine Zeugin die Neben­klage da aus dem Hut zau­bert"

Eine Nachbarin belastet Christina Block zunächst schwer, ihre Zeugenaussage gerät bei der Befragung aber gehörig ins Wanken. Das Bild von einer Polizei, die nicht genau erklären kann, was sie in der Silvesternacht tat, verfestigt sich.

Artikel lesen
Israels Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, reckt die Faust nach oben aus Freude über die positive Abstimmung über das Todesstrafe-Gesetz, 30.03.2026 30.03.2026
Israel

Auch Netanjahu stimmte dafür:

Israels Par­la­ment stimmt für ums­trit­tenes Todes­strafe-Gesetz

Wer tötet, um dem Staat Israel zu schaden, soll künftig mit dem Tod bestraft werden können. In den besetzten Gebieten soll die Todesstrafe sogar zwingende Rechtsfolge sein. Erfasst sein werden vor allem Palästinenser.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/r As­sis­tenz (m/w/d)

Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Freshfields
Smart Chal­len­ge – Som­mer­prak­ti­kum­s­pro­gramm 2026

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt, Ham­burg oder...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH