Druckversion
Montag, 9.02.2026, 12:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-koeln-33o17823-telekom-meta-nutzungsentgelt-fair-share
Fenster schließen
Artikel drucken
54547

LG Köln entscheidet zu einer Grundsatzfrage: Meta muss 21 Mil­lionen Euro an die Deut­sche Telekom zahlen

15.05.2024

Messestand der Telekom

Die Telekom obsiegt mit ihrer Klage gegen Meta. Es geht um die Grundsatzfrage nach der "Fair share"-Debatte. Foto: picture alliance / NurPhoto | Joan Cros

Der Tech-Konzern Meta nahm Leistungen der Deutschen Telekom in Anspruch, wollte hierfür jedoch nicht zahlen. Das LG Köln ging von einem konkludent angenommen Vertragsangebot aus – und befeuert damit die sogenannte Fair-share-Debatte.

Anzeige

Im Streit mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta um Nutzungsentgelte hat sich die Deutsche Telekom vor Gericht durchgesetzt. Das Kölner Landgericht (LG) urteilte am Dienstag, dass der Tech-Riese Meta dem deutschen Netzbetreiber Telekom rund 20 Millionen Euro zahlen muss (Urt. v. 15.05.2024, Az. 33 O 178/23).

Meta hatte die Telekom jahrelang für den Transport von Daten bezahlt, indem Internetnutzer über das Telekom-Netz Zugriff auf die Online-Dienste von Facebook, Instagram und Whatsapp bekommen haben. 2021 stellte Meta diese Zahlungen ein. Daraufhin zog die Telekom vor Gericht, während sie weiterhin die Leistungen erbrachte.

Rechtlich interessant ist in diesem Fall die Anspruchsgrundlage: Die Telekom hat einen vertraglichen Anspruch nach §§ 611 Abs. 1, 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend gemacht, obwohl Meta ausdrücklich erklärte, keinen Vertrag schließen zu wollen. In der Literatur und höchstricherlichen Rechtsprechung ist allerdings der Grundsatz "protestatio facto contraria non valet" überwiegend anerkannt: Danach ist eine ausdrückliche Erklärung, die im Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten steht, unbeachtlich, sodass eine konkludente Vertragsannahme vorliegt. Davon ging das LG Köln hier aus: Meta könne nicht einerseits die Kündigung erklären und andererseits die Leistung weiter in Anspruch nehmen. Eine solche Kündigung stehe im Widerspruch zu dem tatsächlichen Verhalten, so die Kammer.

Der Grundsatz "protestatio facto contraria non valet" lebt daher nach Ansicht des LG Köln weiter – ungeachtet kritischer Stimmen aus der Zivilrechtswissenschaft, die solche Fälle bereicherungsrechtlich (über § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB) lösen wollen.

Meta prüft Rechtsmittel, weil es um eine teure Grundsatzfrage geht

Die Klage habe "vollumfänglich Erfolg" gehabt, sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. Meta teilte mit, dass man die Forderungen der Telekom weiterhin für haltlos halte und weitere rechtliche Schritte prüfe. Sollte Meta wie erwartet in Berufung gehen, würde der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und danach möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof ausgefochten werden. Der Rechtsstreit könnte sich also noch lange hinziehen. 

Der finanzielle Betrag, den der Milliardenkonzern Telekom einfordert, ist in diesem Prozess eher sekundär. Viel wichtiger ist der Telekom die gerichtliche Feststellung, dass sie als Netzbetreiberin einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat. "Es zeigt, dass Netzbetreibern in Europa sehr wohl eine Bezahlung von großen Internetkonzernen für den Datentransport verlangen dürfen", sagte eine Telekom-Sprecherin und maß dem Richterspruch eine Signalwirkung bei.

Hinter dem Urteil steht die "Fair share"-Debatte

Das Urteil aus Köln könnte der im größeren Rahmen geführte Diskussion Auftrieb geben, dass Technologieunternehmen ihren fairen Anteil ("fair share") an den Kosten von Übertragungsnetzen übernehmen sollten. Für so eine Zahlungsverpflichtung setzen sich die europäischen Telekommunikationskonzerne seit Langem ein, eine entsprechende Regelung ist rechtspolitisch aber noch nicht in der Mache. Deshalb sind Gerichtsurteile wie dieses umso wichtiger für die Netzanbieter.

Die Netzbetreiber verweisen auf die hohen Kosten ihrer Übertragungsnetze, mit deren Nutzung die "Big Techs" – dazu zählen etwa Meta, Google oder Amazon – ihre Geschäfte machten und dabei viel Geld verdienten, ohne den Anbietern der Infrastruktur etwas davon abzugeben. Die US-Technologieriesen argumentieren hingegen, dass die Nachfrage von Privatleuten nach Internetverträgen nur ihretwegen so hoch sei und davon auch die Netzbetreiber profitierten. Sie wollen sich finanziell nicht in die Pflicht nehmen lassen. Die europäische Politik hat die heimischen Telekommunikationskonzerne in der "fair share"-Debatte bislang nicht entschieden unterstützt.

Eine Telekom-Sprecherin wertete das Urteil als Nachweis für ein Problem, das vom Markt allein nicht mehr zu lösen sei. "Es kann nicht sein, dass europäische Netzbetreiber künftig stets vor Gericht ziehen müssen, um die Bezahlung einer werthaltigen Leistung durchzusetzen." Das Verfahren unterstreiche daher den dringenden Handlungsbedarf in Brüssel, eine rasche Beilegung von Streitigkeiten regulatorisch zu gewährleisten. Sie betonte, dass "Big Tech"-Unternehmen nun mal für den Großteil des Datenverkehrs in Europas Netzen verantwortlich seien.

dpa/kj/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Köln entscheidet zu einer Grundsatzfrage: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54547 (abgerufen am: 09.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Deutsche Telekom
    • Informationstechnologie
    • Metaverse
    • Online-Services
    • Telekommunikation
  • Gerichte
    • Landgericht Köln
Icon von Booking.com 16.12.2025
Bestpreisklausel

Nach Verwendung von Bestpreisklauseln:

Boo­king muss an 1.099 Hotel­be­t­reiber Scha­dens­er­satz leisten

Das Hotelbuchungsportal Booking.com muss 1.099 Betreiben von Unterkünften Schadensersatz zahlen. Das Portal hatte jahrelang unzulässige Bestpreisklauseln verwendet. Wie hoch die Schäden sind, steht noch nicht fest. 

Artikel lesen
Screenshot der Startseite von YouPorn. Hier werden User um Bestätigung gebeten, dass sie 18 oder älter sind. 11.12.2025
Pornografie

Zugangssperren gegen YouPorn und Pornhub aufgehoben:

Ein Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz

Landesmedienanstalten gehen seit Jahren gegen Pornoseiten ohne Altersverifikation vor. Die Gerichte haben die Verbote meist bestätigt – jetzt vollzieht eines von ihnen eine Kehrtwende, die die deutsche Medienaufsicht handlungsunfähig macht.

Artikel lesen
Mann am Notebook 29.11.2025
KI

Interview mit programmierendem Syndikus:

"Ein Co-Pilot für Gesetze"

Ein Syndikusanwalt hat alle Gesetze und Verordnungen des Bundes in eine KI-Webapp eingebunden. Ziel ist, auch eher unbekannte Normtexte nicht zu übersehen. Das Angebot stellt der 40-Jährige den Nutzern kostenlos zur Verfügung. 

Artikel lesen
Eine Person füllt eine Online-Maske für eine Fluggastrechte-Klage am Laptop aus 21.10.2025
Zivilprozess

Online-Verfahren für die Zivilgerichtsbarkeit:

Im Schne­cken­tempo ins digi­tale Zei­talter

Die Bundesregierung plant die Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens für die Zivilgerichtsbarkeit. Der Gesetzentwurf enthält gute Ansätze, doch wer wirklich vorankommen will, muss mutiger sein, meint Giesela Rühl.

Artikel lesen
Das Eingabefeld einer Künstlichen Intelligenz 08.09.2025
Hintergründe

Large Language Models:

Wann ist Promp­ting straf­bares Hacking?

Large Language Models sind gefragte Werkzeuge. Gleichzeitig können sie mittels Prompt Injections manipuliert werden. Das deutsche Strafrecht hat darauf noch keine ausreichenden Antworten – was sich ändern muss, meint Philip N. Kroner.

Artikel lesen
Felor Badenberg 19.08.2025
Hacker

Iranische Hacker im Verdacht:

Cyber-Attacke auf Ber­lins Jus­tiz­se­na­torin Baden­berg

Die Berliner Justizsenatorin wird Opfer eines Hacker-Angriffs. Dabei fließen sensible Daten ab, die Politikerin zeigt sich beunruhigt. Zu den Hinterleuten der Attacke gibt es eine Vermutung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Geldwäschegesetz

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Telekom­munikation

09.02.2026

NIS2-Umsetzungsgesetz

10.02.2026

Update Gemeinnützigkeitsrecht und Steueränderungsgesetz 2025

11.02.2026

Logo von Fieldfisher
Kartellschadensersatz: Aktuelle Rechtsprechungstendenzen, Handlungsempfehlungen & der Einsatz von KI

10.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH