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LG Koblenz zur Kündigung von Studienvertrag: Trink­ge­lage mit Ers­ties beein­träch­tigt Ansehen der Hoch­schule

28.11.2023

Betrunkene Person liegt in einem verwüsteten Zimmer neben dem Bett

Ein folgenschwerer Alkoholexzess: Eine Hochschule warf einen Paten im dritten Semester raus, nachdem er bei sich zuhause Erstsemester abgefüllt hatte. Foto: Stock.Adobe.com/zinkevych

Weil er in seiner Wohnung eine Feier mit viel Alkohol für Erstsemester veranstaltete, hat eine private Hochschule den Studienvertrag eines Drittsemester-Studenten gekündigt. Die fristlose Kündigung sei rechtmäßig, entschied das LG Koblenz.

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Vor dem Landgericht (LG) Koblenz ist ein Student des dritten Semsters mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Kündigung seines Hochschulvertrages gescheitert (Beschl. v. 26.09.2023, Az. 14 O 656/23). Nach der am Dienstag veröffentlichten, inzwischen auch rechtskräftigen Entscheidung hatte der Student zu Beginn des Wintersemester 2023/24 als sogenannter Pate Erstsemester betreut und ins Hochschulleben eingeführt.

In dieser Funktion hatte er zu einer Feier in seiner privaten Wohnung geladen. Der Abend endete laut Gericht dann damit, "dass ein Erstsemesterstudent im Bad völlig betrunken lag und ein anderer Erstsemesterstudent erheblich alkoholisiert von einem Krankentransportwagen in eine Klinik gebracht werden musste".

Zuvor hatte die Hochschule aufgrund in der Vergangenheit stattgefundener Trinkgelage anlässlich des Semesterstarts per E-Mail allen Studierenden mitgeteilt, dass derartige Alkoholexzesse von Seiten der Hochschule unerwünscht seien und mit entsprechenden Konsequenzen bis zur Kündigung des Studienvertrags geahndet werde.

LG: "Erstsemester unter psychischen Druck gesetzt"

Die 14. Zivilkammer betonte in ihrem Beschluss, dass es nicht grundsätzlich zur Kündigung führen müsse, wenn sich erwachsene Studierende in einer Privatwohnung zusammen betrinken. Allerdings habe der Student in diesem Fall als Pate eine offizielle Funktion innegehabt und diese genutzt, um die Erstsemester unter psychischen Druck zu setzen, Alkohol zu konsumieren und die Wohnung nicht zu verlassen.

"Die Drohung mit sozialer Isolation von Seiten eines erfahreneren Studenten, zumal in einer kleinen Hochschule, ist geeignet, einen neuen Studenten einzuschüchtern und in eine Zwangslage zu versetzen. Insofern ist nachvollziehbar, dass die Erstsemester nicht einfach aus der Wohnung der ihnen von ihrer Universität zugeteilten 'Paten' weggegangen sind", so das Gericht.

Weil es wegen eines stark betrunkenen Erstsemesterstudenten sogar zum Einsatz eines Krankenwagens gekommen sei, sah die Kammer zudem das Bild der Hochschule in der Öffentlichkeit betroffen. Der Einsatz sei offensichtlich geeignet gewesen, deren öffentliches Ansehen zu beeinträchtigen.

hs/dpa/LTO-Redaktion

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LG Koblenz zur Kündigung von Studienvertrag: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53284 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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