Erst im Februar wurde der selbst ernannte "König von Deutschland" aus dem Gefängnis entlassen. Jetzt droht dem 53-Jährigen der nächste Haftantritt: Das LG Hof hat den Mann verurteilt, weil er wieder einmal ohne Fahrerlaubnis unterwegs war.
Der selbst ernannte "König von Deutschland" hat nach mehreren Prozessen in Sachsen-Anhalt jetzt auch Ärger mit der bayerischen Justiz. Weil er nur einen selbstgebastelten Führerschein mit sich trug, wurde Peter Fitzek vom Landgericht (LG) Hof wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht berücksichtigte dabei ein Urteil des LG Dessau-Roßlau vom August 2017 (Urt. v. 05.07.2019, Az. 2 NS 36 JS 8205/13).
Fitzek war 2013 in Oberfranken in eine Radarkontrolle geraten, als er mit 163 Kilometern pro Stunde eine Landstraße befuhr. Im folgenden Ordnungswidrigkeitsverfahren stellte sich heraus, dass er weder eine gültige Fahrerlaubnis noch einen Führerschein hatte. Er trug lediglich das selbst gebastelte Dokument bei sich.
Seinen "richtigen" Führerschein hatte der Mann im Jahr 2012 zurückgegeben, weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Stattdessen war er seitdem mit dem selbst gebastelten Führerschein des von ihm erdachten "Königreichs Deutschland" auf den Straßen unterwegs. Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu, er bestreitet dies. Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen.
Seit Jahren ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Der aus Wittenberg in Sachsen-Anhalt stammende Mann beschäftigt seit Jahren die Justiz. In der Lutherstadt hatte er sein eigenes Königreich ausgerufen sowie für seine "Untertanen" eine Bank und eine Krankenkasse gegründet. Zentrales Ziel des Regenten von eigenen Gnaden war nach seinen Worten der Aufbau eines alternativen Banken- und Gesundheitssystems. "Königliche Reichsbank" und "Neudeutsche Gesundheitskasse" nannte er seine Institute.
Für das Betreiben einer Krankenversicherung ohne Erlaubnis und wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte ihn das LG Dessau-Roßlau bereits im August 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. "Ob ich das darf oder nicht, ich mach es trotzdem", sagte er damals. Unter Einbeziehung dieses Urteils erkannte das LG Hof auf die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.
Die meiste Zeit davon hat der 53-jährige allerdings bereits abgesessen: Der gelernte Koch war erst im Februar 2019 aus dem Gefängnis entlassen worden. Jetzt könnte er wieder die Haft antreten müssen. Fitzek hat bei der Urteilsverkündung bereits angekündigt, Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG)* einlegen zu wollen.
*Korrektur: hier war zuvor vom OLG München die Rede
dpa/mgö/LTO-Redaktion
LG Hof zum Fahren ohne Fahrerlaubnis: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36347 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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