Weil er mit unerlaubten Bankgeschäften rund 1,5 Millionen Euro veruntreute, muss der selbsternannte "König von Deutschland" nun hinter Gitter. Für das erkennende Gericht hatte der Reichsbürger erwartungsgemäß wenig übrig.
Drei Jahre und acht Monate lautet das Urteil des Landgerichts (LG) Halle zum Fall des selbsternannten "Königs von Deutschland" Peter Fitzek. Der 51-Jährige, der seit Sommer 2016 in Untersuchungshaft sitzt, hat nach Auffassung des Gerichts Gelder mit unerlaubten Bankgeschäften veruntreut, wie aus der am Mittwoch verkündeten Entscheidung hervorgeht (Urt. v. 15.03.2017, Az. 13 KLs 20/16).
Rund 550 Anleger soll der Wittenberger nach den Erkenntnissen des Gerichts zwischen Juli 2009 und August 2013 "beraten", dabei im Einzelfall Geldbeträge bis zu 300.000 Euro angenommen und versprochen haben, diese sicher anzulegen. So hat Fitzek demnach insgesamt 1,3 Millionen Euro veruntreut.
Mit seiner Tätigkeit habe er den Tatbestand der schweren Untreue erfüllt sowie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen. "Über Jahre hinweg haben Sie vor sich hingewurschtelt. Es hätte dokumentiert werden müssen, wo die Gelder geblieben sind", sagte die Vorsitzende Richterin der Wirtschaftsstrafkammer Ursula Mertens.
Er habe die Leute bewusst getäuscht und deren Ängste vor Banken und Finanzmarkt ausgenutzt, befand die Kammer. Mit seinen Hirngespinsten von einem Königreich habe er sie für seine Zwecke manipuliert. Die Anleger seien davon ausgegangen, dass sie ihr Geld jederzeit zurückbekommen könnten. Fitzek hatte mit Laien eine eigene "Bank" betrieben und sich dort das alleinige Verfügungsrecht über die angelegten Gelder gesichert.
Entgegen seinen eigenen Beteuerungen wird er vom Verfassungsschutz der Reichsbürgerbewegung zugerechnet. Diese Personengruppe leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und wähnt sich in einem besetzten Gebiet. Oft terrorisieren sie Behörden mit kryptischen Schriftsätzen und weigern sich, Steuern zu zahlen.
Eine eigene Bank fürs Königreich
Auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg hat Fitzek sein eigenes "Königreich" ausgerufen, das er auch auf einer Internetseite bewirbt. In der Vergangenheit trat er bereits strafrechtlich in Erscheinung, unter anderem weil er sich selbst einen Führerschein ausgestellt hatte und damit gefahren war.
Der gelernte Koch und Karate-Lehrer, der sich zu Prozessbeginn als "Diener Gottes" bezeichnet hatte, bestritt weiterhin alle Vorwürfe und gab an, stets dem Gemeinwohl gedient zu haben. Dementsprechend hatte die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Die Forderung der Staatsanwaltschaft hatte auf vier Jahre Haft gelautet.
Fitzek und seine Anhänger im Saal reagierten mit Beschimpfungen auf die Urteilsverkündung, ein Mann in einem "Free Peter"-Shirt musste von Justizbediensteten aus dem Saal gebracht werden. "Verbrecher", "Frechheit" und "Ich kann es nicht mehr ertragen, so einen Quatsch zu hören" rief Fitzek selbst und handelte sich ein ums andere Mal einen Rüffel von Richterin Mertens ein.
"Sie leben in der Bundesrepublik und müssen sich an die Gesetze der Bundesrepublik halten" gab sie dem Verurteilten mit auf den Weg. Ob Fitzek noch den Weg zum BGH beschreiten wird, ist offen.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Reichsbürger wegen Untreue verurteilt: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22384 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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