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LG Berlin: BILD darf keinen "OSGAR" mehr vergeben

09.08.2011

Weil sich "Oscar" und "OSGAR" zum verwechseln ähneln, muss die Springer AG sich für künftige Preisverleihungen einen neuen Namen ausdenken. Das LG Berlin gab letzte Woche der Klage der Academy statt, die keine weiteren Markenverletzungen dulden wollte.

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Wegen der Ähnlichkeit der Marken "Oscar" und "OSGAR" bestehe Verwechslungsgefahr, entschied das Landgericht Berlin (LG, Urt. v. 02.08.2011, Az. 16 O 168/10). Der Axel-Springer-AG wurde damit untersagt, Auszeichnungen, Preise oder Trophäen unter der Bezeichnung "OSGAR" oder "Bild-OSGAR"  auszuloben oder zu verleihen.

Geklagt hatte die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills. Die Academy vergibt seit 1929 die Trophäe "Oscar" für herausragende Leistungen im Filmbereich und hatte sich durch die jährliche Verleihung eines Preises unter dem Namen "OSGAR" in Leipzig durch die Axel- Springer-AG in ihren Markenrechten verletzt gesehen.

Die Springer AG hatte sich erfolglos darauf berufen, ihr Preis sei nach dem sächsischen Schausteller und Marktschreier Oskar Seifert (1861 – 1932) benannt, von dem sich auch die bekannte Redewendung "frech wie Oskar" ableite.

ssc/LTO-Redaktion

 

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LG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3975 (abgerufen am: 11.11.2025 )

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