Druckversion
Sunday, 26.03.2023, 18:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-berlin-27o555-18-bericht-rbb-krebsmedikamente-unterlassungsklage-pharmafirma-teilweise-stattgegeben/
Fenster schließen
Artikel drucken
35945

LG Berlin gibt Unterlassungsklage von Pharmafirma teilweise statt: RBB-Bericht zum Krebs­mit­telskandal teils unzu­lässig

14.06.2019

Medikamente (Symbol)

(c) Grycaj - stock.adobe.com

Im Streit um angeblich gestohlene Krebsmedikamente hat das LG Berlin der Unterlassungsklage einer Brandenburger Pharmafirma gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben. Der Sender erwägt eine Berufung gegen die Entscheidung.

Anzeige

Nach einem Skandal um illegalen Handel mit gestohlenen Krebsmedikamenten hat das Landgericht (LG) Berlin einer Unterlassungsklage der Brandenburger Pharmafirma Lunapharm gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben, wie nun bekannt wurde (Urt. v. 13.06.2019, Az. 27 O 555/18). Das Gericht hat entschieden, dass der Teil des im ARD-Magazin Kontraste ausgestrahlten Beitrags, der Lunapharm unter den Verdacht krimineller Machenschaften gestellt hat, unzulässige Verdachtsberichterstattung gewesen sei, bestätigte Gerichtssprecher Thomas Heymann am Freitag. Dieser Teil des Berichts vom vergangenen Jahr sei vorverurteilend gewesen, rügte die für Pressesachen zustände Kammer. 

Der Teil des Berichts, der sich mit einer möglichen Unwirksamkeit der Krebsmedikamente befasst, sei jedoch zulässig gewesen, weil es sich dabei um Fragen des Patientenwohls gehandelt habe, so Heymann. Eine Unwirksamkeit sei nicht vorverurteilend als feststehende Tatsache dargestellt worden.

Die von Lunapharm zusätzlich erhobene Klage auf Feststellung des entstandenen Schadensersatzes wies das LG aber ab. Abgesehen von den behördlichen Beschränkungen sei kein erheblicher Einbruch der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit der Berichterstattung zu sehen gewesen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, betonte der Sprecher. Dagegen könne innerhalb eines Monats Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.

Lunapharm will Schadensersatz vom Land Brandenburg

Der Sprecher des RBB, Justus Demmer, betonte in einer ersten Stellungnahme, das Gericht habe der Klage von Lunapharm nur in Teilen stattgegeben. "Wir sind weiter von der Richtigkeit unserer Recherchen überzeugt, werden das Urteil eingehend prüfen und behalten uns explizit vor, Berufung einzulegen", erklärte Demmer auf Anfrage. Daneben verwies er auf laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam in dem Fall.

Der Sprecher von Lunapharm, Klaus Kocks, sprach von einer "Klatsche für den RBB". Er verwies darauf, dass es bei der Überprüfung der Rückstellproben keinerlei Hinweise auf Unwirksamkeit eines Medikaments gegeben habe. "Im Übrigen werden wir auch eine Schadensersatzklage gegen das Land Brandenburg einreichen", kündigte Kocks an.

Das Brandenburger Landesgesundheitsamt hatte Lunapharm Anfang des Jahres die Herstellung von Arzneimitteln und den Handel mit diesen verboten. Daraufhin hatte die Firma beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt, den Vollzug dieser Verbote auszusetzen. Dazu gebe es bislang aber noch keine Entscheidung des Gerichts, sagte Kocks. 

Über einen Skandal um gestohlene Krebsmittel in Griechenland hatte im Juli vergangenen Jahres das ARD-Magazin Kontraste berichtet. Weil das zuständige Landesgesundheitsamt trotz frühzeitiger Hinweise von griechischen Behörden zunächst nicht reagiert hatte, musste die damalige Landesgesundheitsministerin Diana Golze (Linke) Ende August zurücktreten. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Berlin gibt Unterlassungsklage von Pharmafirma teilweise statt: RBB-Bericht zum Krebsmittelskandal teils unzulässig . In: Legal Tribune Online, 14.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35945/ (abgerufen am: 26.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • LG Braunschweig zu Verbrenner-Aus ab 2030 - Kli­maklage gegen VW geschei­tert
  • Löschung antisemitischer Inhalte - HateAid-Klage gegen Twitter
  • OLG FFM zur Anwaltshomepage - Rechts­an­wälte müssen ihre Blogs pflegen
  • Angriff bei Demo gegen Corona-Regeln - Anklage wegen Attacke auf ZDF-Team erhoben
  • Antisemitismusbeauftragter vor LG Frankfurt erfolgreich - Twitter muss ehr­ver­let­zende Tweets löschen
  • Rechtsgebiete
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Themen
    • Fernsehen
    • Pharma
    • Unterlassung
    • Verdachtsberichterstattung
  • Gerichte
    • Landgericht Berlin
TopJOBS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) Zi­vil­recht

Becker Büttner Held , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Wirt­schafts­straf­recht

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (m/w/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on & Li­ti­ga­ti­on

Dentons , Frank­furt am Main

Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te w/m/d im Be­reich Zi­vil­recht

Kanzlei Cäsar-Preller , Wies­ba­den

Voll­ju­rist*in (m/w/d)

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität , Bonn

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

MVV Energie AG , Mann­heim

zwei Stel­le/n für ei­ne No­ta­ras­ses­so­rin / ei­nen No­ta­ras­ses­sor (m/w/d)

Notarkammer Brandenburg , Pots­dam

Rechts­an­wäl­te (w/m/d) für die Pro­zess­füh­rung

BLD Bach Langheid Dallmayr , Dort­mund

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Wege zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Umwelt- und Planungsrecht

30.03.2023, Leipzig

ESG-Compliance

28.03.2023

IRI§23-ReMeP Workshop zum Thema „ChatGPT und Recht“

28.03.2023

Zertifizierter Berater für Restrukturierung & Sanierung (WIRE)

28.03.2023, Frankfurt am Main

AFTER WORK - GET TOGETHER IN BERLIN

30.03.2023, Berlin

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH