Druckversion
Donnerstag, 16.07.2026, 07:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-augsburg-urteil-21-o-4589-13-amazon-bewertung-fliegengitter
Fenster schließen
Artikel drucken
12737

Kunde haftet nicht wegen negativer Bewertung: 70.000 Euro Streitwert wegen eines Fliegengitters

30.07.2014

Der Kauf eines Fliegengitters für 20 Euro auf der Handelsplattform Amazon hat zu einer Schadensersatzklage über 70.000 Euro geführt. Der Verkäufer glaubte, die negative Bewertung des Kunden sei für die Sperrung seines Profils verantwortlich gewesen. Dadurch habe er nichts mehr verkaufen können. Der Gang vors Gericht blieb aber ohne den erhofften Erfolg.

Anzeige

Eine angeblich fehlerhafte Montageanleitung eines Fliegengitters hat vor dem Landgericht (LG) Augsburg zu einem Prozess mit einem Streitwert in Höhe von 70.000 Euro geführt.

Der Verkäufer, der bei Amazon als "Powerseller" auftrat, sah die negative Bewertung seines Kunden als ursächlich dafür an, dass Amazon seinen Account gesperrt hatte. Infolgedessen habe er nichts mehr verkaufen können. Den bisherigen Schaden berechnete der Händler mit fast 40.000 Euro. Er wollte aber auch den noch nicht bezifferten, zukünftigen Schaden ersetzt haben, weswegen das Gericht von einem Streitwert von 70.000 Euro ausging. Doch dass die in Rede stehende Bewertung auch tatächlich falsch war, habe der Kläger nicht darlegen können, wie das Gericht mitteilte (Urt. v. 30.07.2014, Az. 21 O 4589/13).

Das LG musste daher gar nicht erst entscheiden, ob die Bewertung tatsächlich für die Einnahmeverluste des Verkäufers ursächlich gewesen war. Denn der Kläger hätte zunächst nachweisen müssen, dass die abgegebene Bewertung unrichtige Tatsachen enthält. Ein Kommentar zu einem Produkt sei nicht mit einer ehrenrührigen Behauptung vergleichbar. Nur dann hätte die Beweislast nach der Rechtsprechung beim Beklagten gelegen, erklärte der Gerichtssprecher.

Dem Verkäufer sei es schon nicht gelungen, die Darstellungen in der Bewertung zu widerlegen. Er hätte also nachweisen müssen, dass die Montageanleitung einwandfrei gewesen sei. Da er dies nicht konnte, sei die Klage abzuweisen.

una/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kunde haftet nicht wegen negativer Bewertung: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12737 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Internet
    • Online-Bewertung
    • Online-Handel
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Landgericht Augsburg
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Blick vom Flur der JVA Stadelheim in den Innenhof 13.07.2026
Strafvollzug

Reform der Strafverfolgungsentschädigung:

Mehr Geld für zu Unrecht Inhaf­tierte

Bundesjustizministerin Hubig greift einen Vorschlag ihres Vorgängers auf und will die Haftentschädigung erhöhen. Anders als bei Buschmann soll es jedoch keine kostenfreie anwaltliche Erstberatung geben – und weniger für länger Inhaftierte.
 

Artikel lesen
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Mann am Laptop abonniert Newsletter 03.07.2026
Rechtsmissbrauch

AG Arnsberg urteilt im Fall Brillen Rottler:

DSGVO-Hopper bekommt keinen Scha­dens­er­satz

Newsletter abonnieren und dann Datenauskunft und Schadensersatz fordern? Nicht mit dem AG Arnsberg. Das hat im Fall von Brillen Rottler die Forderungen eines Mannes aus Wien abgewiesen.

Artikel lesen
Autos fahren um die Kurve auf dem Nürburgring (Symbolbild) 02.07.2026
Straßenverkehr

LG Koblenz zum Verhalten auf der Rennstrecke:

Richt­ge­schwin­dig­keit von 130 gilt auch auf dem Nür­burg­ring

Nach einem Crash bei einer Touristenfahrt auf dem Nürburgring musste das Gericht die Verantwortlichkeiten klären. Es entschied: Ein Haftungsausschluss kommt nur für "Idealfahrer" infrage – und die müssen die Richtgeschwindigkeit einhalten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) In­sol­venz­recht / Re­struk­tu­rie­rung

Dentons, Frank­furt am Main

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werks­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Mar­ke­ting /...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH